Hallo zusammen,
ich habe mich gerade hier angemeldet in der Hoffnung auf Hilfe bei meinem Problem mit dem Erstantrag auf Grundsicherung im Alter.
Ich habe im September einen Erstantrag auf Grundsicherung im Alter gestellt und dabei die ganzen üblichen Unterlagen eingereicht. Leider folgten bis heute endlos wiederholend Nachforderungen von Nachweisen. Es folgt eine Nachforderung nach der anderen und ich verstehe nicht, warum das Amt die Unterlagen nacheinander anfordert, anstatt einmalig. Ich fühle mich zunehmend gegängelt und unter Generalverdacht gestellt, weil darunter auch Unterlagen fallen, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob das Amt diese wirklich braucht bzw. haben darf. Aus diesem Grund wende ich mich an diesem Forum. Im aktuellen Schreiben soll ich z.B. den Geldeingang des Pflegegeldes nachweisen. Ich bin Rentner und pflege meine schwerstpflegebedürftige Frau, die seit Jahren an Demenz erkrankt ist. Dem Amt habe ich den Pflegegrad sowie die Höhe des Pflegegeldes angegeben. Allerdings dachte ich bisher, dass das Pflegegeld zweckbestimmt und nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist. Daher frage ich nun nach, ob hier tatsächlich ein Eingangsnachweis erforderlich ist? Immerhin ist doch das Pflegegeld nicht 'leistungsrelevant' und somit ist auch der Eingang nicht relevant?
Ebenso fordert das Amt den Nachweis über ein gekündigtes Konto sowie den aktuellen Rückkaufswert einer Lebensversicherung. Beides habe ich lange nicht mehr. Das Konto liegt 7 Jahre zurück, bei der Lebensversicherung sind es sogar 10 Jahre. Ich empfinde diese Forderung als ziemlich übertrieben, da ich nicht alle Unterlagen so lange chronologisch aufbewahre. Zumal sind sie ebenso für die Festsetzung der Leistungshöhe nicht relevant. Ich meine, was haben 7-10 Jahre alte Dokumente mit meiner jetzigen Situation zu tun. Bis zu welchem Zeitraum zurück bin ich denn verpflichtet Unterlagen dem Amt vorzulegen? Muss ich überhaupt Unterlagen abgeben, wenn sie für die Berechnung der Leistungshöhe keine Rolle spielen? Auf ein nicht existierendes Konto oder Lebensversicherung kann ja naturgemäß auch kein Geld liegen. Ich bin gerade sehr verunsichert. Zudem lese ich immer wieder in den Medien von einem Sozialschutz-Paket. Von einer Erleichterung ist jedenfalls nichts das mindeste zu erkennen. Das Amt pochte immer nur auf meine Mitwirkungspflicht, über meine Rechte würde ich dagegen nie aufgeklärt. Falls das Amt hier falsch liegen sollte, wie kann ich mich am besten wehren? Gibt es hierfür Gesetzesgrundlagen? Über Anregungen und Tipps würde ich mich daher sehr freuen. Vielen Dank für Eure Antworten!