Hallo zusammen,
ich habe mich bereits zum Thema (Schon)Vermögen informiert und weis um die geltenden Freibeträge etc. allerdings lies sich mein spezieller Fall mit Eigenrecherche nicht zweifelsfrei beantworten, daher hoffe ich hier eine Antwort auf meine Frage zu finden :-)
Folgende Situation:
Wir sind eine Bedrafsgemeinschaft mit 5 Personen (2 Erwachsene+3 Kinder unter 15) Dieses Jahr gab es ja wegen Corona den Kinderbonus. Diesen haben wir für die Kinder in Edelmetall angelegt.
Jetzt steht der Weiterbewilligungsantrag an und ich bin mir etwas unsicher wie dieses "Vermögen" behandelt wird.
Vorab: Ich will und werde das Edelmetall natürlich angeben, ich plane nichts zu verheimlichen.
Wie das manchmal so ist, denkt man aber nicht immer primär an das Jobcenter und an das was da evtl. kommen könnte und so kam es das wir beim Kauf nicht daran gedacht haben was das JC dazu sagen könnte/wird.
Meine Frage ist:
Es ist kein weiteres Vermögen vorhanden, wie wird dieses Edelmetall gehandhabt? Fällt es unter den Freibetrag? Müssen wir es aufbrauchen? Und für den Weiterbewilligungsantrag: Ist das angeben in der Anlage "VM" korrekt? Bzw. ist die dortige Angabe ausreichend?
Für alle Antworten bedanke ich mich vorraus :-)