So ich habe mit dem Anwalt gesprochen.
Die Kündigung ist gültig, allerdings die fristlose ungültig. Der Arbeitgeber darf mich fristlos entlassen wenn der „Tatbestand“ Verstoß gegen die Nachweis und Anzeigepflicht Paragraph 5..... bestünde, allerdings nur wenn dem eine Abmahnung voraus gegangen wäre, AUCH in der Probezeit.
Da der Arbeitgeber weder nachweisen kann dass ich den Krankenschein nicht rechtzeitig abgegeben habe, noch eine Abmahnung geschickt wurde, muss die fristlose Kündigung zurück genommen werden.
Das Verfahren ist tatsächlich kostenfrei.
Fristlose Kündigungen sind ohne Angabe von Gründen möglich, sofern einer der Tatbestände, die eine fristlose Kündigung voraus setzen, gegeben wären.
In meinem Fall habe ich mit dem Amt gesprochen. Da meine Belastungsstörung bekannt ist, muss ich nicht mit Sanktionen rechnen. Ich habe dort einen Sachbearbeiter der mich lange kennt und dem es wichtig ist, dass ich die Maßnahme und die Schule besuche.
Sonst hätte es tatsächlich Sanktionen gegeben, außer ich würde gehen die fristlose Kündigung vorgehen.
Manchmal sind Ämter halt doch nett, ich habe jetzt einfach Glück gehabt.
Ich werde die Kündigungsschutzklage dennoch durchziehen, einfach aus Prinzip und weil ich im Recht bin. Auch hier haben Menschen wie wir das große Glück einen Anwalt nehmen zu dürfen mit Beratungsschein.
Da ich aufgrund meiner Belastungsstörung nur schwer alleine die Kraft aufbringen könnte, habe ich meinen Anwalt, den ich ebenfalls ewig kenne, beauftragt.
Ich möchte nicht vom Amt abhängig sein, deswegen ziehe ich meine Schule jetzt durch und konzentriere mich vollkommen darauf.
Dennoch bin ich dankbar dass mein Sachbearbeiter auf meine Probleme eingeht und habe zumindest was ihn angeht, ein großes Los gezogen.