Ich werde erben und habe ein paar Fragen:
Ausgangslage:
Ich bin 62 und beziehe seit etwa 4 Jahren Hartz IV. Meine Mutter ist Ende November gestorben, meine Schwester und ich sind die einzigen Erben. Es existiert ein notarielles Testament, in dem wir beide zu gleichen Teilen als Erben benannt sind. Das zu vererbende Geldvermögen abzüglich der Bestattungskosten wird vielleicht bei 2.000 Euro liegen, ansonsten wird das Erbe aus drei Eigentumswohnungen (im Wert von ca. 150.000€, 35.000€ und 25.000€) bestehen.
Ich nehme an, dass wir in Kürze Nachricht vom Nachlassgericht über das Erbe bekommen, das Erbe annehmen werden und dann darüber verfügen können.
Meine ersten Fragen:
- Muss ich das bevorstehende Erbe bereits jetzt dem JC ankündigen? Oder genügt es, das nach der Benachrichtigung durch das Nachlassgericht (bzw. nach meiner Annahme des Erbes) zu tun?
- Es ist ja so, dass „Immobilien nicht als Einkommen zu berücksichtigen, sondern im Monat nach dem Zufluss dem Vermögen zuzuordnen sind“. Bisher habe ich nirgendwo eine klare Aussage darüber gefunden, wie und womit „Zufluss“ definiert ist. Also auch hier die Frage, wann findet der Zufluss rechtlich statt, bereits mit dem Tod des Erblassers, mit der Benachrichtigung durch das Nachlassgericht, mit meiner Annahme des Erbes oder erst mit der Testamentseröffnung?
- Wenn ich das richtig sehe, wird die Leistung des JC ab Zufluss der Immobilie als Darlehen gewährt, so lange, bis ich durch Verwertung des geerbten Vermögens dieses zurückzahlen kann. Wird die Krankenkasse während dieser Zeit weiter vom JC übernommen und bleibe ich darüber krankenversichert? Muss ich nicht nur das vom JC an mich gezahlte Geld, sondern auch die Krankenkasse rückwirkend bezahlen?
Ich habe noch andere Fragen, die aber noch spezifischer sind. Es wäre schön, wenn ich erst mal die vorstehenden klären könnte. Danke!