Hallo allerseits, schönen guten Spätabend.
Ich musste im November einen Antrag auf ALGII stellen, da mein befristeter Arbeitsvertrag im Oktober auslief. Dieser Antrag zog sich dann direkt schon unnötig lange hin da nicht von vornherein alle geforderten Unterlagen benannt wurden und schließlich die Feiertage dazwischen kamen. Mittlerweile habe ich endlich einen Bescheid über die vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bekommen, soweit so gut. Zwei gravierende Probleme habe ich allerdings mit meinem Jobcenter die dringend geklärt werden müssen:
1. Ich wohne zur Untermiete in einer WG und habe natürlich meinen Untermietvertrag vorgelegt, eine Meldebescheinigung liegt dem JC auch vor. Es wurde dennoch auf die Vorlage von Hauptmietvertrag und Einverständniserklärung des Eigentümers zur Untervermietung insistiert, mit wechselhaften Begründungen.. im Kanon aber 'Rechtmäßigkeit der Untervermietung' und 'Kostenverhältnismäßigkeit'. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen dass ich als Untermieter keinen Zugriff auf diese Dokumente von Dritten habe, dass das JC meines Wissens keine Rechtsgrundlage für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit hat und dass ich unabhängig von deren Mutmaßungen einen rechtsgültigen Untermietvertrag vorgelegt habe, sowie dass soweit ich das verstehe momentan keine Verhältnismäßigkeitsprüfung des Wohnraums vorgenommen wird. Das JC hat mir daraufhin freundlicherweise einen Ablehnungsbescheid der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung zugestellt. Begründung: durch meine 'Weigerung' die beiden Unterlagen vorzulegen könne das JC nicht prüfen ob ein rechtswirksamer Mietvertrag vorliegt, mein Untermietvertrag sei ohne Einverständnis des Hauptvermieters unwirksam, auf Grund dessen könne die Hilfebedürftigkeit nicht nachgewiesen werden.
Wie ist hier das genaue Vorgehen? Ich würde mich eigentlich gerne am Liebsten direkt an das Sozialgericht wenden, da meine Gründe gegen die (Möglichkeit der) Vorlage der Unterlagen bereits genannt sind und es jetzt auf eine Einschätzung der Rechtslage kommt. Wenn ich es richtig verstehe muss ich aber erst einen Widerspruch beim JC einlegen und erst bei dessen Ablehnung kann ich weiter agieren? Ich muss wahrscheinlich nicht erwähnen dass die KdU den größten Teil meiner Kosten ausmachen und das Fehlen dieser Übernahme seit November sämtlichen finanziellen Reserven aufgebraucht hat. Daher wäre Geschwindigkeit hier oberstes Gebot für mich und ich möchte mich eigentlich nicht weiter auf dieses Zeitspiel seitens JC einlassen, falls das denn möglich ist. Was wäre das Schlauste?
2. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat immer pünktlich zum Monatsende meinen Lohn für den jeweiligen Monat überwiesen - dummerweise natürlich ausgerechnet nicht im letzten Monat, hier hat mich die Zahlung erst Anfang November erreicht. Das JC hat sich gefreut und lehnte für November meinen Antrag wegen bedarfsdeckenden Einkommens ab. Da mein Vertrag nur bis Mitte Oktober lief habe ich auch nur eine etwa hälftige Zahlung in Höhe von ca. 650,-€ bekommen. Im Oktober hatte ich keinen Geldeingang und diese Verschiebung hat natürlich sofort ein größeres Loch in meine ohnehin nicht üppigen Rücklagen gerissen. Für mich stellen sich nun zwei Fragen: kann ich hier überhaupt etwas gegen diese Ablehnung wegen Einkommen tun, da ich ja nachweislich einen Monat zuvor ohne jedes Einkommen war und diese verspätete Zahlung mich ohnehin schon in Schwierigkeiten mit pünktlicher Mietzahlung etc. gebracht hat, oder ist das ein klassischer Fall von 'Pech gehabt'? Und weiterhin: wenn mein Widerspruch/Sozialgerichtgang gegen die Ablehnung von KdU erfolgreich ist, müsste dann hier das JC so oder so für November etwas (nach)zahlen, da ja diese 650,-€ nachweislich nur einen Teil meiner Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt decken konnten und bei weitem nicht ausreichend waren?
Für Hilfestellungen oder Erfahrungen zu diesen Problemen danke ich euch schon mal im Voraus!