Hoffe hier im richtigen Unterforum zu sein.
Habe wegen einer Unstimmigkeit den MDK angerufen. Die Person wiederum fragte mich, ob das Antragsdatum falsch sei.
Im Gutachten steht, Auftrag MDK Mitte 01/2021, Begutachtung/Feststellung ebenfalls Januar
Pflegegrad (rückwirkend) zum 01.01.2021
Es hätte, angeblich, Pflegegrad ab Antragstellung drin stehen müssen.
Pflegegeld wurde taggenau (§33 Abs.1 Satz 3 SGB XI ist mir bekannt, KK kennt das nicht) jedoch ab Antragstellung letzte Woche ausgezahlt.
Ist es wichtig, den Beginn des PG ändern zu lassen? MDK meinte zumindest dass das komisch sei. Fragte mich gleichzeitig, ob die PK denn wenigstens für die deutliche Fristüberschreitung eigenständig 70€ pro Woche gezahlt habe. Das hätte ab Oktober wegen C wieder gegolten.
Nein, hat die PK nicht. Erst hieß es, dass es so etwas gar nicht gibt . Dann hieß es, entweder PG oder Strafzahlung, beides gibt es nicht. Und außerdem soll ich doch froh sein rückwirkend aus Kulanz das PG erhalten zu haben, schließlich habe man mich schriftlich aufgefordert im Januar 2021 den Antrag zu stellen.
Dank

dieses Forums habe ich jedoch damals meinen Antrag nachweisbar zustellen lassen und eine schriftliche Bestätigung der PK per Post erhalten .
Ich habe davon keine Ahnung. Fakt ist aber, durch diese Verschleppung war natürlich 2020 kein Geld da, um irgendeinen Pflegedienst o.ä. in Vorleistung zahlend zu beauftragen, das gleiche gilt für Verbrauchsmittel usw.
Soll/muss ich nachfragen, ob der PG zumindest schriftlich rückdatiert wird auf Antragsdatum? Oder ist das irrelevant?
Ist das so richtig mit der "Strafzahlung", dass die mit ausgezahltem PG verrechnet wird?