Rein biologisch hat man eben keinen großen Mehrbedarf als Schwangere. Das sagt auch meine Frauenärztin: 200-300kcal, anfangs weniger später mehr. Und auch mit wenig Geld kann man sich gesund ernähren.
Ein bloßes "Mehr" an Geld hilft da herzlich wenig, da müsste man schon mit Ernährungsberatungen arbeiten.
Und dummerweise gibt es eine Statistik, die zeigt, das Menschen Armut sogar noch am Gesicht erkennen können (schlechte Hautfarbe etc.). Stress durch Sozialmobbing ist auch keine Kleinigkeit. Sexuelle Übergriffe auf arme Frauen sind z.B. 12 mal so häufig wie auf Reiche.
Das hat doch alles nichts mit dem Mehrbedarf für Schwangere zu tun. Du führst eine Grundsatzdiskussion zur Höhe von ALG2. Und dazu kannst du gerne vor Gericht klagen, muss aber deine Argumente belegen. Und da wird jede Klage vorerst scheitern.
Der Grossteil des gemessenen(!) also zweifellsfrei bestehenden epigenischen (aka biologischen) Schadens an Kindern aus armen Familien (Studie immer noch nicht gelesen, Fylou?!?), wird nicht mal viel mit Ernährung zu tun haben, sondern nur mit Stress durch Mobbing und soziale Exclusion. Da wird die Ärztin nicht so viel drüber wissen, denn als Mitglied der Oberschicht interessiert sie sich für solche Studien nur extrem wage. Plus: sie hat in ihrem Studien auch eher gelernt den Körper unter sehr mechanischen Gesichtspunkten zu betrachten (Ausser es ist eine Psychaterin).
In der Realität ist gute Ernährung und Stress auch sehr schwer auseinanderzuhalten. Wenn Du sehr gestresst bist und kaum geschlafen hast, wirst Du durch Konzentrationsmangel z.B. Zubereitungs- und Lagerfehler bei Deinen Lebensmitteln machen.
Wenn Du gestresst bist, verändert sich eigentlich alles zum Schlechteren: Dein Imunsystem, die Länge und Qualität des Schlafes, wie stark Du Schmerzen fühlst, die Rate mit der der Körper sich selbst repariert, wie stark Du prokrastinierst. Das Kind hat einen gewissen Schutz davor, was im Körper der Mutter passiert, denn hier geht die Evolution keine Risiken ein.
Die Effekte von Stress wirken sich auf das Kind deshalb erst dann aus, wenn der Stress öfter und länger besteht, und recht hoch ist. Man vermutet sogar einen ganz einfachen "Uinversal"Mechanismus, was den Föten hier so zusetzt:
Bei einem starken Stresslevel der Mutter nimmt der Körper an, dass die Mutter wohl in einer zu gefährlichen Umgebung ist, um bis zum Ende der Schangerschaft zu überleben. Er beschleunigt deshalb die Entwicklung des Fötus auf Kosten des "Finetunings" seines Körpers und Gehirns. Wenn der Stress dann sehr hoch wird, leitet er eine Frühgeburt ein. Die Logik der Evolution ist hier: Hoffentlich hat das Kind höhere Überlebenschancen, wenn es aus dieser offfensichtlich bald sterbenden Mutter raus ist. Und wenn es zu jung ist um zu überleben, und die Schnellmontage also nicht erfolgreich wahr, dann hat wenigstens die Mutter selbt wieder eine höhere Chance zu überleben. Sie kann dann von der Stressquelle zum Beispiel besser wegrennen...
Nun zur Nachweisbarkeit: Ich verstehe, das Ihr hier alle skeptisch seit, denn viele Hartz Vier Klagen werden verlohren, und das obwohl alle der Meinung sind Hartz Vier deckt eh nicht das Existenzminimum. Aber was sicher ganz nicht nachweisbar sein wird, ist das die Methode, mit der der Mehrbedarf von der Bundesregierung ausgrechnet wurde, epigenetische Schäden verhindern kann. Denn als dieses Gesetzt gemacht wurde (wann?) wusste man wahrscheinlich von diesen Schäden zu wenig, um sie überhaupt zur berücksichtigen.Was hingegen aber mit der Methode aus der zitierten Havard-Studie ausrechenbar sein wird, ist, ab welchem Einkommen keine epigenetischen Veränderung versus der Normalbevölkerung bei Neugebohrenen mehr erkennbar sind. Dieses Level gibt es nämlich und dieses Einkommen ist der wahre Mehrbedarf für Schwangere. (Und nicht irgendein sophistisches Gedankenkonstrukt, dass sich ein narzistischer Blödhamster ausgrechnet hat, den die Bundesregierung speziell dafür einstellte, sich solche Dinge schönzurechnen).
Ernähriungsberatung kann zusätzlich nie schaden, aber da sie das Problem Mobbing/Exclusion nicht abdeckt, ist sie nicht ausreichend.
Solange man diese Studie auf die Messsung und den Vergleich epigenetische Schäden bei Neugebohrenen bezieht, ist das auch kein Generalangriff auf Hartz Vier. Man könnte über diese Methode vielleicht so etwas versuchen. Aber Erwachsene, und speziell das Gehirn von Erwachsenen sind doch deutlich weniger formbar und deshalb weniger leicht zu schädigen, als das bei Kindern und speziell Föten der Fall ist.
Gesundheitliche Schäden durch Armut auch bei Erwachsenen sind real, keine Frage, sonst würden arme Menschen nicht deutlich kürzer leben. Aber hier verläuft die Diskussion sich dann wieder in Vorwürfen um das Themenfeld Eigenverantwortung: "Hättest Du Dich mal besser ernährt. Oder weniger getrunken." Es kommen übrigens immer mehr wissenschaftliche Erklährungen herein, dass solche Dinge wie Übergewicht oder stark zuckerlastige Ernährung nicht wirklich eine freie Entscheidung sind, sondern eine biologisch vorprogrammierte Reaktion des Körpers auf Stress (und das Übergewicht
alleine unnd ohne Stress auch kaum gesundheitlich schädlich ist: man hat hier aus Versehen mehr die Korrelation mit Stress mitgemessen, als man die Korrelation zwischen Gesundheit und Übergewicht messen wollte).
Aber bei solch komplexen Gesundheits-Themen (und da Erwachsenen Hartz Vier Empfängern nicht mehr dem Schutz durch das Kindchenschema unterstehen) fürchte ich hier massives ADHS sowohl bei Amtspersonen als auch bei der Öffentlichkeit (Apro po ADSH: hast Du die Studien gelesen....) Das ein Fötus für gesellschaftliche Probleme nichts kann, die Erwachsene um ihn herum anrichten, ist hingegen eine sehr einfache Message. Dass sollte auch zu der zerstreutesten und gedanklich verbohrtesten Authoritätsperson noch durchdringen.
Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Klage ist (da die Existenz sozialen Menschenrechte in diesem Land ja anscheinend wirklich nur "postuliert" also behauptet ist) hier zu finden: "In der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wäre eine
Sippenhaftung nicht mit dem strafrechtlichen Schuldprinzip vereinbar. Auch die zivilrechtliche Verschuldenshaftung setzt eine persönliche Vorwerfbarkeit voraus.
Die gilt auch für verwaltungsrechtliche Sanktionen wie eine Leistungskürzung beim Arbeitslosengeld II.[9][10] [/b]
Aus meiner Sicht ist ein dauerhaft zu niedrieg berechneter Bedarf für Schwangere aber genau eine solche dauerhafte Sanktion. Der Familien, dass sie so dreist sind, Kinder zu bekommen, obwohl sie arm sind. Weil ihre Kinder der Armen ja angeblich so minderwertig sind (Sozialdarwinismus fährt bei soetwas immer mit). Und diese Leibstrafe trifft fast auschliesslich das Kind selbst, und eben nicht die Eltern. Die Führung von Nordkorea würde sich freuen, dass es soviele kulturelle Gemeinsamkeiten zwischen unseren beiden Nationen gibt
