Hallo,
Ich eröffne jetzt doch noch ein eigenes Thema dafür, weil es etwas komplizierter zu sein scheint als ich dachte. Vielleicht hat ja jemand schon Ähnliches durchgemacht oder weiß aus anderen Gründen Details.
Ich bin jetzt Rentner geworden und stocke ab nächsten Monat beim Sozialamt meine Rente von 580€ auf das Existenzminimum auf.
Meine Exfrau oder rechtlich doch noch Ehefrau (?) soll jetzt für mich Unterhalt zahlen (Entweder 320€ akzeptieren oder alles offenlegen)
Nun hatte ich eigentlich nie im Leben damit gerechnet das man nach 19Jahren Trennung (2002) noch Unterhalt zahlen muss.
Zudem ist die Einkommens-und Wohnsituation so, dass trotz des etwas über dem Harz4Niveau liegendem Einkommen meiner Exfrau ihr nur etwa der Regelsatz zum Leben übrig bleibt, wenn man Kosten für Miete, Strom, GEZ, Hundesteuer, Internet, Telefon etc. abzieht.
Darüber hinaus besteht eine Schwerbehinderung von 50 GdB und sie zahlt z.B. über 200€ monatlich Ihre Zähne ab.
Sie hat so ca. 1700€ Netto wegen sehr vieler Überstunden in der Pflege arbeitet Sie.
Darf das wahr sein, dass trotzdem noch Unterhalt verlangt werden darf?
Jetzt hat sich zudem herausgestellt, dass wir offiziell gar nicht geschieden sind, sondern lediglich seit 19 Jahren getrennt leben, weil wir uns damals die Scheidung nicht leisten konnten von etwa 3000€.