Aus gegebenem Anlass:
"Die Gewährung von LES setzt eine positive Beurteilung der per-sönlichen Eignung der Gründerin/des Gründers oder der/des Selbstständigen und eine positive Prognose über eine künftige Tragfähigkeit der Selbständigkeit durch die IFK voraus. Eine Förderung ist demnach ausgeschlossen, wenn sich Anhaltspunkte für eine fehlende persönliche Eignung oder Tragfähigkeit ergeben." (oben verlinkte Weisung der BA, Rn. 16c.18)
"Soweit im Jobcenter eigene Kompetenzen zur Beurteilung der Tragfähigkeit vorhanden sind, können diese zur Prüfung des Vorhabens genutzt und die Tragfähigkeitsprüfung selbst vorgenommen werden. Wenn im Jobcenter die erforderlichen Kompetenzen für die Beurteilung der Tragfähigkeit der hauptberuflichen Selbständigkeit nicht vorhanden sind, ist vor der Förderentscheidung die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Die Tragfähigkeit der hauptberuflichen Selbständigkeit kann daran realistisch bewertet und die Aussichten auf Beendigung der Hilfebedürftigkeit beurteilt werden.
Als fachkundige Stellen können u. a. herangezogen werden: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen." oben verlinkte Weisung der BA, Rn. 16c.23)
Mit anderen Worten: Das Jobcenter muss nicht nur Geld über den Schreibtisch schieben, es darf auch fragen, was mit dem Geld geschehen soll.
Ihr könnt auch ausrechnen welchen Betrag ihr benötigt und das Geld entweder ansparen oder ein privates Darlehen (z.B. Verwandtschaft) mit geringen Raten erhalten.
Das Jobcenter muss diese Investitionen auch nicht zwingend als Betriebsausgaben anerkennen, wenn diese Ausgaben ganz oder teilweise vermeidbar waren ider nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. Das kann man aber durch ein tragfähiges Konzept im Vorfeld klären.
So ganz ohne Jobcenter geht es offensichtlich nicht, auch wenn das nicht jedem gefällt.