Und das es zwischen dem 21 und 27 März abgebucht wird und die einmalige Coronahilfe erst am 1.5. kommen soll ist sehr ungeschickt.
Mal wieder eine typische (fast schon erwartete) Antwort!
Was bitte schön hat die einmalige Corona-Beihilfe jetzt mit deiner Stromnachzahlung zu tun (rein rhetorisch gefragt)? Es ist mir unverständlich, warum man seinen Stromverbrauch (NT und HT) nicht regelmäßig kontrollieren / ablesen kann, um festzustellen, ob die Abschlagzahlungen dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen (aber das scheint so manchem LE zu kompliziert, oder?). Es ist mir auch unverständlich, das LE nicht mal für solche Fälle eine Rücklage aufbauen können.
Das, was hier nämlich nicht geschrieben wurde, wo ich mir sicher bin, das es genau so abläuft: Die TE hat garantiert nur 10 Abschlagzahlungen pro Abrechnungszeitraum. Die 11. "Zahlung" wird ausgesetzt und die 12. "Zahlung" ist die Abrechnung mit ....entweder Guthaben oder Nachzahlung.
Statt sich immer nur auf die Abschlagszahlungen des Anbieters zu verlassen, kann man übrigens auch höhere Abschlagszahlungen vereinbaren - auch die JC "spielen da mit" -, zur Vermeidung von Nachzahlungen!