Fivefingerfan
Ich werde jetzt täglich Wohnungen suchen und nun doch versuchen hier ganz schnell rauszukommen.. und auch hier muss ich die Kündigungsfrist beachten.
Liebe Mutti !
Für eine doppelte Mietzahlung gibt es bei Antrag auch vom JC Mietzahlung.
Für den geplanten Umzug braucht es dann allerdings auch die Zusicherung vom JC.
Grund wäre vorhanden also die sogenannte Notwendigkeit, drohender Wohnungsverlust in Verbindung mit ....... nicht dass das JC meint erst braucht es die Kündigung.
Ansonsten ganz wichtig der
Ratgeber Umzug diesen solltest du verinnerlichen bzw beachten.
Und für die Doppelmiete:
Mit freundlicher Genehmigung von Route 66
Die 25. Kammer des Sozialgerichts Schleswig hat sich in seiner Entscheidung vom 26.08.2010 – S 25 AS 185/08 – mit der Frage der Übernahmefähigkeit von Doppelmieten sehr ausführlich auseinander gesetzt.
Zitat :
Das Tatbestandsmerkmal der Wohnungsbeschaffungskosten ist nach Auffassung der Kammer weit auszulegen, so dass nicht nur die eigentlichen Kosten des Umzugs, wie Transportkosten, Kosten für eine Hilfskraft, die erforderlichen Versicherungen, Benzinkosten und Verpackungsmaterial erfasst sind, sondern auch alle sonstigen notwendigen angemessenen Aufwendungen, die mit einem Unterkunftswechsel verbunden sind. Damit fällt auch die hier geltend gemachte doppelte Mietzinszahlungen für die alte Wohnung für den Monat April unter das Merkmal der Wohnungsbeschaffungskosten, soweit sie angemessen ist (vgl. auch Lang/Link in Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 Rn. 83; Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 22 Rn. 109, 114; BSG, Urteil vom 16.12.2008, B 4 AS 49/07 R; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01 .2007, L 5 B 1221/06 AS ER, L 5 B 1222/06 AS PKH; SG Frankfurt, Beschluss vom 19.01 .2006, S 48 AS 21/06 ER, jeweils zitiert nach juris).
Quelle und weiterlesen >>>
http://sozialberatung-kiel.de/2011/07/07/doppelmieten-bei-umzug-in-der-regel-vom-jobcenter-zu-ubernehmen-2/MfG FN