Liebe User
ich bin neu hier in diesem Forum und sage erstmal hallo zusammen.
Ersteinmal finde ich es toll das es so was wie hier überhaupt gibt.
Wahrscheinlich wurde meine nun kommende Frage bestimmt schon mehrfach gestellt und ich hoffe das ich euch nicht nerve.
Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin schon 5 Jahre zusammen und Sie muss wahrscheinlich ab Juni diesen Jahres Harz 4 in Anspruch nehmen. Ich ab August. Wir beide beziehen derzeit noch Alg 1 . Auf Grund von Corona zur Zeit keine Chance eine Arbeit zu finden.
Nun aber zum Knackpunkt. Wir leben schon seit 2 Jahren in einer Art Wohngemeinschafft . Das heisst jeder geht seine eigenen Wege. Beide neue Partner, getrennte Zimmer, getrennte Konten . Miete, Strom, Internet, Nebenkosten zahle ich.
Ich möchte keinen gemeinsamen Antrag auf Alg 2 machen und eine Bedarfsgemeinschafft eingehen da ich mit Sicherheit wieder arbeiten werde. Ich bin gelernter Koch von Beruf. Meine Partnerin hat überhaupt keine Lust mehr arbeiten zu gehen.
Also nun auch die Frage was ich da tun kann? Können wir Alg 2 völlig getrennt beantragen? Und könnte ich das Ihrige Zimmer an Sie untervermieten?.......
Ich würde mich sehr freuen von euch dahingehend ein paar Tips zu bekommen.
Mit besten Grüßen
Klaus Krämer