Hallo zusammen,
dieses Mal frage ich nicht für mich selbst. Folgende Situation: Meine Nachbarin, mit der ich gut befreundet bin, fängt in Kürze wieder an zu arbeiten. Sie wäre bis dahin normalerweise im Arbeitslosengeld-Bezug und nicht im Arbeitslosengeld II-Bezug. Der ALG-Antrag ist noch in der Prüfung, so dass alternativ, um nicht ohne Geld dazustehen, ALG II beantragt und gewährt wurde (da wird, schätze ich mal, später die eine Stelle mit der anderen verrechnen). Aber das soll nicht das Thema sein.
Sie hat bei ihrem Vermittler/Fallmanager nun mehrmals versucht Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zu beantragen, bzw. die Formulare, die aufgefüllt werden müssen, übersendet zu bekommen. Er tut dies aber nicht, sondern wollte ein Telefonat. Sie hingegen sagte, sie möchte die Informationen bitte verbindlich in schriftlicher Form (telefonisch hatte er ihr schon beim Vorstellungsgespräch Fahrkosten zugesichert, sich dann aber nicht erinnern können und sie hatte nichts schriftliches zur Hand, wobei dies nicht das Einzige ist, was da in der Kommunikation gegen den Baum ging, aber ich will da nun nicht ins Detail gehen, da haben wohl die meisten von uns skurrile Geschichten auf Lager).
Nun besteht der Fallmanager aber darauf das vor dem Übergeben der Unterlagen unbedingt mit ihm telefoniert werden müsste. Ein Beratungsgespräch wäre notwendig. Ohne dieses würde das mit dem Antrag der Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nichts werden und sowieso ist es ja nur eine Kannleistung, die er auch versagen könne. Ich kenne es eigentlich so, man reicht schriftlich den Antrag ein, notfalls formlos und das mit Nachweisen (Vertragskopie, Pendelwege, Nachweis ob Arbeitskleidung gestellt wird oder nicht). Sie startet schon nächste Woche Montag in den neuen Job, muss sich Arbeitskleidung besorgen und benötigt Fahrkosten für den ersten Monat (wird nun wohl erst mal ihr Konto überziehen müssen).
Soll sie nun einfach alles schriftlich mit Nachweisen einreichen, bzw. beantragen und ggf. eine Beschwerde dazu, da er auf ihr Anliegen nicht angemessen reagiert? Ich meinerseits weiß nicht, ob das mittlerweile so üblich ist, vor einem Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, kurz vor der Arbeitsaufnahme, ein Beratungsgespräch zu haben, sondern weiß nur, dass man das allgemein nicht telefonisch muss und auf ein persönliches Gespräch bestehen kann, wobei das jetzt terminlich nicht mehr machbar wäre in der kurzen Zeit, denn ab Montag überschneiden sich ihre Arbeitszeiten mit den Bürozeiten des Fallmanagers.
Oder sollte sie ihren Antrag direkt an die Agentur für Arbeit richten? Dort wäre sie ja eigentlich, Leistungsanspruch besteht, nur ist nicht klar wie viel, die berechnen noch, weil arbeitgeberseitig Unterlagen fehlen.
Habt ihr Tipps?
LG
DS