Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Abschließende Anlage EKS mehr verdient als Hartz IV bekommen

Begonnen von Morgen_Falter, 10. Oktober 2021, 19:56:42

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Morgen_Falter

Hallo,

ich habe die abschließende Anlage EKS für den Zeitraum 01.02.2021 bis 31.07.2020 vorbereitet. In dieser Zeit habe ich mehr verdient als ich an Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen habe. Der Zeitraum müsste noch in die Corona-Sonderregelung fallen...

:sad: Was kann passieren, wenn ich die Anlage EKS einreiche? Habe wo gelesen, dass eigentlich sobald der Mehrverdient 5 % über der Schätzung in der vorausschauenden Anlage EKS liegt man das sofort melden müsste. Ist man tatsächlich verpflichtet, im laufenden Zeitraum eine höhere Entwicklung des Einkommens mitzuteilen? Nun stellt sich heraus, dass der gesamte Bedarf für den Zeitraum entfällt...

Bin noch im Hartz IV-Bezug, hatte 2 Monate mal weniger Einkommen und nun wieder mehr... Frage mich auch, wie/wann genau ich aus Hartz IV rausgehen kann/muss...

Habe Angst vor Anzeige oder so wenn ich die Anlage EKS mit Unterlagen einreiche. Wie gehen die bei dem Sachverhalt mit sowas um ???

Danke im Voraus für Antwort und Gruß

crazy

Für vorläufig bewilligte Leistungen, deren Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. März 2021 beginnt, ergeht eine solche abschließende Entscheidung nur, wenn der Leistungsberechtigte dies selbst beantragt. Das heißt, das Jobcenter prüft nur auf Antrag, ob das zunächst geschätzte Einkommen vom tatsächlichen erzielten Einkommen abweicht.

Da fällst Du dann nicht mehr rein.
Wenn  Du mehr Gewinn gemacht hast als vorausgeschätzt kommt es ggf. zu einer Rückforderung.

Da jedoch immer mit steigenden Einnahmen auch ein höherer Freibetrag gewährt wird musst Du deine abschließende EKS mal selbst durchrechnen, um zu prüfen wie hoch ggf die Rückerstattung sein wird

Morgen_Falter

Hallo crazy,

die Rückerstattung würde die gesamten Leistungen umfassen, die ich vom Jobcenter erhalten habe...

Der Beginn des Bewilligungszeitraums (ab 01.02.2021) fiel noch in diesen besagten Zeitraum (1. März 2020 bis 31. März 2021). Falle ich trotzdem raus, weil mein Bewilligungszeitraum erst im Juli endete ??? Das ist etwas verwirrend...

Die Anlage EKS muss ich aber auf jeden Fall einreichen? Wenn ich alles einreiche, habe ich hoffentlich keine Anzeige wegen Sozialbetrug zu befürchten?

Yavanna

Alle vorläufigen BWZ mit Beginn inkl April 2021 werden nur auf Antrag endgültig beschieden.
Wenn du schon weißt, dass du mehr oder zuviel Einnahmen hattest, mach es nicht und teile dem JC nachweislich mit,  dass du KEINE endgültige Bewilligung willst.

Keine abschließende EKS bzw KAS einreichen

Morgen_Falter

Hallo Yavanna,

ich hatte mal bei der JC-Hotline für Selbständige anonym angerufen und da sagte mir die Dame, dass es eher problematisch ist, wenn bei dem automatischen Datenabgleich rauskommt, dass ich so viel verdient habe. Das ich also besser die abschließende Anlage EKS einreichen soll.

Für den Zeitraum 08.20 bis 01.21 habe ich sie eingereicht, da hatte ich auch mehr verdient, als in der vorausschauenden Anlage EKS geschätzt. Es kam vom Jobcenter ein Brief, in dem stand, dass die endgültige Bewilligung nur auf Antrag erstellt wird. Ich habe diese nicht beantragt und es kam dazu kein Brief mehr...

Nun weiß ich nicht, ob das Jobcenter jetzt verlangen würde, dass ich die endgültige Bewilligung beantrage, weil ich noch deutlich mehr verdient habe (mehr als an Leistungen bekommen)...

:sad:

Hinzu kommt, der Sachbearbeiter will mich zu einem Termin sehen und mit mir die Entwicklung meiner Selbständigkeit besprechen... Er ist nicht im Bilde...

crazy

Dann sagst Du ihm, dass deine Situation sich verbessert und wenn es weiter so läuft und das sollte erstmal reichen. Jetzt musst Du eh wieder abschließend abrechnen. Du hast deine Einschätzung für jetzt erhöht ? Dann ist doch alles gut.

Morgen_Falter

@crazy, ich habe die Einschätzung erhöht und müsste wohl sehr bald nochmal erhöhen...

Abgeben muss ich die Anlage EKS aber auf jeden Fall/sollte es besser? Denn auch wenn das Halbjahr noch unter die Corona Sonderregelung fällt, weil es mit dem Februar begann – den automatischen Datenabgleich machen sie ja trotzdem ???

Ich muss dem SB Rechnungen zeigen, um darzustellen, dass sich meine Situation verbessert...