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Kündigung

Begonnen von Ziggi, 08. November 2021, 20:03:14

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Ziggi

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand Helfen.
Mein Mann und ich wir haben eine Kündigung wegen Eigennutzung von unserer Vermieterin bekommen und müssen ende November aus der Wohnung raus sein,
das Problem ist, das man keine passende Wohnung in unserer Gegend bekommt im Moment. (Preismäßig)
Wir meinen mal gehört zu haben das man vorrübergehend auch in eine Ferienwohnung gehen kann wo das Jobcenter für kurze Zeit auch den Mietpreis bezahlt.
Bin ich da richtig Informiert das sowas geht oder gehen würde?

Danke für eure Hilfe
Lg Ziggi 

jeschik

Zitat von: Ziggi am 08. November 2021, 20:03:14das Problem ist, das man keine passende Wohnung in unserer Gegend bekommt im Moment. (Preismäßig)
Das ist leider fast überall ein Problem geworden.
Wieviel Euro mehr, als vom Jc übernommen wird, müsstet ihr ca. für eine Wohnung die zu bekommen wäre zahlen ?



Sheherazade

Zitat von: Ziggi am 08. November 2021, 20:03:14
Mein Mann und ich wir haben eine Kündigung wegen Eigennutzung von unserer Vermieterin bekommen und müssen ende November aus der Wohnung raus sein,

Habt ihr die Kündigung auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen? Ich weiß zwar nicht, wann ihr die Kündigung erhalten habt, aber das scheint mir doch sehr knapp mit der Kündigungsfrist zu sein, Ende November ist in 3 Wochen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

jeschik

Zitat von: Sheherazade am 09. November 2021, 14:58:54Ich weiß zwar nicht, wann ihr die Kündigung erhalten habt, aber das scheint mir doch sehr knapp mit der Kündigungsfrist zu sein, Ende November ist in 3 Wochen.
Ich gehe mal stark davon aus, das sie eine reguläre Kündigung mit 3 Monats frist erhalten haben, aber sich jetzt erst hier meldet, da die Zeit so knapp geworden ist, weil es keine Wohnungen gibt die für das Jc von den Kosten konform wäre.

Sheherazade

Selbst wenn, bleibt immer noch die Frage
Zitat von: Sheherazade am 09. November 2021, 14:58:54Habt ihr die Kündigung auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ziggi

Die Kündigung ist schon Rechtsmäßig da wir sie vor 3 Monaten bekommen haben und überprüft haben wir sie auch.
Da wo wir Wohnen bekommen wir vom JC nur 450€ Warm bezahlt aber bei uns kosten die Wohnung fast alle 550€+ und da müssten wir ja über 100€ drauf legen was wir nicht machen können.
Unsere Vermieterin hat uns sogar gedroht das wir ein Großem Problem hätten wenn wir am 30.11.2021 nicht die Wohnung Räumen würden, und ich möchte mich nicht mit dem Hackenzahn anlegen.
Deswegen ja die Frage wegen einer Vorübergehende Ferienwohnung.

Lg Ziggi

Sheherazade

Wenn ihr in den vergangenen fast 3 Monaten keinen Wohnraum finden konntet (nachweislich!), solltet ihr das umgehend mit dem Jobcenter absprechen. Die können euch sicher was zu deiner Frage sagen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Tja, rauswerfen kann sie euch am 30.11. nicht. Sie könnte dann auf Räumung klagen, das dauert...
Da Wohnungslosigkeit droht geht mal zu einer Sozialberatungsstelle. Ggf haben die Ideen und kennen sich gut aus

hotwert

Die Vermieterin kann drohen was sie will, dafür gibts ja schon lange Gerichtsurteile welche das regeln.

https://www.mineko.de/rueckgabepflicht-des-mieters-bgh-urteil/

Also mehr wie die Neuvermietungsmiete müsstest ihr dann nicht nachzahlen. Und dann muss sie auch wieder vor Gericht usw. Das Problem hat wohl eher sie wenn ihr einfach nicht ausziehen würdet. Klar das die Druck macht. Räumungsklage usw ist für die sicherlich auch Stress.

Aber ich hätte auch keine Lust unnötig Stress zu machen wenns nicht sein muss.

Also ich würde beim JC schriftlich den Fall schildern, das keine Wohnung verfügbar ist für die vom JC gewährten Kosten. Und die Kündigung würde ich denen auch mit schicken, damit ersichtlich ist das ihr nicht einfach von euch aus umzieht. Und dann direkt im Schreiben mit anfragen ob den zeitweise eine Ferienwohnung bezahlt werden würde.  Alternativ kann man das ja auch mit dem SB telefonisch bequatschen und sich das schriftlich geben lassen wenn es gewährt wird.

Denn selbst wenn hier irgendjemand schreibt das es möglich ist und ihr dann einfach in eine Ferienwohnung zieht, besteht die Chance das das JC das nicht zahlen will und dann könnt ihr euch da wieder mit denen rumärgern. Direkt den Fall dem JC schildern ist hier meiner Meinung nach die beste Wahl.

jeschik

Zitat von: Ziggi am 09. November 2021, 16:21:35Unsere Vermieterin hat uns sogar gedroht das wir ein Großem Problem hätten wenn wir am 30.11.2021 nicht die Wohnung Räumen würden, und ich möchte mich nicht mit dem Hackenzahn anlegen.
Es ist richtig was crazy schrieb:
Zitat von: crazy am 09. November 2021, 16:28:50Tja, rauswerfen kann sie euch am 30.11. nicht. Sie könnte dann auf Räumung klagen, das dauert...
Deswegen lass Dir von der Vermieterin keine Angst machen.
Wäre aber sicher sinnvoll wenn du schnellstmöglich eine Sozialberatungsstelle/Wohnungshilfe aufsuchen würdest um denen mal deinen Fall zu schildern, evtl. können sie dir weiterhelfen.

hotwert

https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-mieter-findet-keine-wohnung/

Das ist sehr interessant für deinen Fall. Es würde ja Wohnungslosigkeit drohen.

Zitat:
"Bei der Prüfung der Frage, ob die Eigenbedarfskündigung des Vermieters wirksam ist, werden die Interessen des Mieters nur sehr eingeschränkt berücksichtigt. Es wird lediglich überprüft, ob der Vermieter vernünftige nachvollziehbare Gründe für seinen Nutzungswunsch hat. Eine Abwägung der Interessen des Vermieters mit denjenigen des Mieters findet zunächst nicht statt. Damit der Mieter nicht vollkommen schutzlos ist, gesteht das Gesetz ihm jedoch ein Widerspruchsrecht zu. Dieses ist in § 574 Abs.1 BGG verankert, der bestimmt, dass der Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

Es sind viele Umstände denkbar, die eine Härte i. S. d. § 574 Abs.1 BGB begründen können. Das Gesetz enthält diesbezüglich keine abschließende Aufzählung. Einen Grund hat der Gesetzgeber jedoch für so bedeutsam gehalten, dass er ihn in § 574 Abs.2 BGB ausdrücklich als Beispiel für eine Härte erwähnt. Danach liegt nämlich eine Härte vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann."

Das ganze würde aber wohl vor Gericht gehen, Ersatzwohnraum ist ja da, eben nur nicht zu dem Preis den das JC zahlt. Es wäre also zu entscheiden ob das zumutbar wäre selbst draufzuzahlen. Wenn ihr ansonsten nur den Regelbedarf bekommt welcher ja das minimum zum Leben darstellt denke ich es wäre nicht zumutbar davon 100€ draufzuzahlen.

Aber wie gesagt, ich verstehe wenn man sich da nicht vor Gericht rumärgern will, selbst falls man gewinnen würde. Also am besten mit dem JC telefonieren und den Fall schildern.