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Nicht mehr im Leistungsbezug, trotzdem Anforderung von Unterlagen

Begonnen von TG, 23. November 2021, 12:56:33

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TG

Hallo,
Einer BG mit 2 gemeinsamen Kindern wird am 06.10. d.J mitgeteilt, dass Bescheid ab 03.09.2021 aufgehoben wird. Grund: Wegfall der Hilfebedürftigkeit. Es wird noch eine Abrechnung von März 21 und Betriebskostenabrechnung 2020 gefordert. Diese ist noch nicht vorhanden.

Wenn ab Sept. die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist, warum werden dann im Okt. noch Unterlagen gefordert?

blaumeise

Wann hat die BG denn die Betriebskostenabrechnung für 2020 bekommen und wann war das Guthaben oder die Nachzahlung fällig? Wenn das noch während des Leistungsbezugs war, geht es das JC durchaus etwas an. Genauso wie die Abrechnung von März 2021. Da war die BG ebenfalls noch im Leistungsbezug.

crazy

TG, etwas was noch nicht da ist kannst Du nicht einreichen. Der Vermieter hat bis zum 30.12.21 Zeit die Abrechnung zu schicken. Schreib das so und gut

TG

Die Abrechnung ist noch nicht da. Bedeutet das, das JC kann im Jan. 22 nochmal danach fragen und würde dann bei einer Nachzahlung diese übernehmen bzw. Guthaben fordern?

Sheherazade

Nein. Das bedeutet, dass du dem Jobcenter schreiben sollst, dass die BK-Abrechnung zum Zeitpunkt der Beendigung des Leistungsbezuges nicht vorlag und immer noch nicht vorliegt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"