Darf ich innerhalb eines Bundeslandes umziehen?

Begonnen von NeumuensterCheese, 29. Dezember 2021, 12:54:47

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NeumuensterCheese

Guten Tag an alle Benutzer,

ich möchte meine Situation erklären: vor zwei Jahren ist über mir ein Ehepaar eingezogen (neue Nachbarn), und seitdem die eingezogen sind, gibt es mit denen nur Probleme. Ein zu laut bellender Hund, es wird getrampelt was das Zeug hält, es wird 24/7 gegen die Wände geschlagen (Nachts ist es unmöglich zu schlafen), schmeißen ihren Müll in meinen Briefkasten, treten gegen meine Wohnungstür, usw... Ich war mehrmals bei der Vermieterin, sie sagte, ich solle ein Lärmprotokoll führen, und gegebenenfalls (weil gegen meine Tür getreten wurde) mich an die Polizei wenden. Nun ist es so, dass ich nicht mehr weiter wusste, ich habe angefangen selber Lärm und Krach zu machen, in dem selben Ausmaß, wie meine Nachbarn über mir. Ich habe auch die Türen zugeknallt, getrampelt und gegen die Wände geschlagen, damit sie einfach sehen, wie laut das sein kann - und deshalb stand die Polizei schon einige Male bei mir vor der Tür - mehr wurde nicht gemacht, da die Polizei gesagt hat: ,,hier liegt ein Nachbarkeitsstreit vor, Wenden Sie sich an Ihre Vermieterin." Bis heute nichts passiert. Ich wohne alleine, und bin vom JobCenter abhängig, da ich auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz bin - ich habe mir, um sicherzugehen, mehrmals einige Mitarbeiter gefragt, ob das umziehen (innerhalb der selben Stadt) funktionieren würde, einige meinten ,,ja, es geht, solange man darauf achtet, dass die Kosten nicht zu hoch sind." Habe mich auf die Suche nach einer Wohnung gemacht, nur leider findet man kaum Angebote, da die Stadt in der ich lebe, sowieso klein ist. Nun ist meine Frage: ob man zumindest innerhalb des gleichen Bundeslandes umziehen kann? Für mich ist es klar: in der jetzigen Wohnung kann und möchte ich nicht leben, ich bin den ganzen Tag über angespannt, und vermisse es wirklich extrem, einfach mal durchzuschlafen.
Ich freue mich auf eure Antworten, eure Erfahrungen und einfach auf das, was ihr zu schreiben habt. :)

Reiner1970

Man darf überall hinziehen. Ist die Wohnung teurer, werden halt nur die Kosten von der alten Wohnung gezahlt. Umzugskosten zahlt das JC dann auch nicht

Heinz-Otto

Du musst darauf achten, dass die neue Wohnung am neuen Wohnort angemessen ist.
Die angemessene Miete kann man dann dort beim JC erfragen.

Es ist ratsam, sich eine Zusicherung vom neuen JC zu holen. Voraussetzung ist das aber nicht.
Die KdU muss trotzdem bis zur Angemessenheit bewilligt werden.

Umzugskosten werden aber nur bezahlt, wenn das jetzige JC anerkennt, dass der Umzug erforderlich ist.
Bis jetzt dürfte deine Situation noch nicht als erforderlich gelten.
Die Umzugskosten müsstest du dann selbst bezahlen.

ndererseits sind viele JC froh, wenn sie die Leute los werden und erkennen dann auch mal die Erforderlichkeit an.
Das wäre dann reines Glück.
Das spart ihnen Geld. Ein Umzug ist billiger, als wenn man noch jahrelang Alg2 und KdU zahlen muss.

NeumuensterCheese

Zitat von: Reiner1970 am 29. Dezember 2021, 13:24:21
Man darf überall hinziehen. Ist die Wohnung teurer, werden halt nur die Kosten von der alten Wohnung gezahlt. Umzugskosten zahlt das JC dann auch nicht
Wenn die Kosten der neuen Wohnung dann angemessen ist, werden auch automatisch dann die Umzugskosten übernommen?

MarcAnton

Zitat von: NeumuensterCheese am 29. Dezember 2021, 12:54:47
Ich war mehrmals bei der Vermieterin, sie sagte, ich solle ein Lärmprotokoll führen, und gegebenenfalls (weil gegen meine Tür getreten wurde) mich an die Polizei wenden.

Das ist absoluter Blödsinn -versuchen doch Vermieter immer gerne den Schwarzen Peter anderen zuzuschieben. "Vandalismusanzeihge" bzw. "Sachbeschädigung nach § 125 StGB" (wie es richtig juristisch heißt) IST Aufgabe des Vermieters bzw. der Eigentümer -denen ein Schaden entstanden ist. DIR entsteht kein Schaden, da juristisch die Sache nicht dir gehört, sondern du dort nur zur Miete wohnst. Abgesehen davon ist das ein klarer Fall der Hausordnung und disese ist nun mal durch den Vermieter durchzusetzen -ob mit Abmahnung, fristlose Kündigung oder eben mit einer Strafanzeige.

P.S. Es gab mal ein Urteil in diese Richtung -wobei die Beweggründe wohl andere waren. Im Kern passt es aber zu deiner Geschichte. Da hat sich ein Mieter über die ständig "neuen" Gebrauchtautos eines anderen Nachbarn auf dem hauseigenen Parkplatz geärgert, da die Autos ohne KFZ-Zeichen wären (waren also von Anfang an zum Weiterverkauf gedacht) und auch ohnehin Parkplätze wegnehmen würden. Er machte eine Anzeige bei der Polizei, wurde wohl dort abgewiesen und klagte.

Das Gericht entschied dann, dass der Parkplatz zum Haus gehöre (also kein öffentlicher Raum wie Straßen usw) und somit einzig und allein der Eigentümer dagegen klagen kann und hat natürlich die Klage abgewiesen.

P.S. Und was den Umzug angeht, so würde ich mich immer mit einer schriftlichen Bestätigung seitens des JC absichern.

Zitat von: NeumuensterCheese am 29. Dezember 2021, 13:57:57
Wenn die Kosten der neuen Wohnung dann angemessen ist, werden auch automatisch dann die Umzugskosten übernommen?

Nein. Umzugskosten werden nur dann übernommen, wenn der Umzug vom JC genehmigt wurde. Abgesehen davon muss du stets einen Antrag dafür stellen -mit "automatisch" ist das nichts....

Fettnäpfchen

Zitat von: NeumuensterCheese am 29. Dezember 2021, 13:57:57
Zitat von: Reiner1970 am 29. Dezember 2021, 13:24:21
Man darf überall hinziehen. Ist die Wohnung teurer, werden halt nur die Kosten von der alten Wohnung gezahlt. Umzugskosten zahlt das JC dann auch nicht
Wenn die Kosten der neuen Wohnung dann angemessen ist, werden auch automatisch dann die Umzugskosten übernommen?
Nein und nein

Ohne Zusicherung vom JC darf die Miete nicht mehr kosten als du JETZT an Miet vom JC bekommst! Wenn ein anderes JC zuständig wird dann gelten die Angemessengheitskriterien
Umzugskosten bekommt man nur wenn der Umzug als notwendig anerkannt wird und das notwendig bezieht sich auf das was das JC für notwendig anerkennt.
Dringend lesen > Ratgeber Umzug

Für Fälle wie deinen oder ähnlich gelagert gibt es ein Urteil das ein bischen hoffen lassen kann, allerdings solltest du da dem JC gegenüber sehr gut argumentieren können wie z.B. Tagebuch Polizeiprotokoll Vermieter macht nix belegen können
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat
- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 107/10 R:
§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II umfasst auch Fälle, in denen der Umzug zwar nicht zwingend notwendig ist, aber aus sonstigen objektiv sachlichen Gründen erforderlich erscheint. Ausreichend ist, dass ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsberechtigter leiten lassen würde.
Die neue Wohnung muss geeignet sein, die nicht mehr hinnehmbaren Nachteilen der bisherigen Wohnung abzuwenden.
Die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein, wobei der durch den Umzug erzielbare Gewinn an Lebensqualität innerhalb der Angemessenheitsgrenze allenfalls eine geringfügige Kostensteigerung zulässt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Zitat von: NeumuensterCheese am 29. Dezember 2021, 13:57:57
Wenn die Kosten der neuen Wohnung dann angemessen ist, werden auch automatisch dann die Umzugskosten übernommen?

Nein, siehe mein Beitrag.

justine1992

Du bist seit zwei Jahren auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz? Warum willst Du denn dann an diesem Ort wohnen bleiben?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

jens123

Du kannst umziehen, wohin du willst. Ohne Probleme. Kosten für den Umzug übernimmt das JC allerdings nur, wenn der Umzug "notwendig" ist. In der Praxis wird hier fast auschließlich eine neue Arbeitsstelle, Trennung nach Ehescheidung o. ä. anerkannt. Mietrechtlichen Gründe oder auch gesundheitliche drücken die weg. Die Chance diesen Umzug anerkannt zu bekommen, sollte sehr gering sein.

Es bleibt i. d. R. nur, alle Umzugskosten (inkl. Kaution) selbst zu finanzieren und bei der Anmietung der neuen Wohnung die geltenden Höchstgrenzen bei den KdU zu beachten.

Weiterhin ist zu beachten: a) Anträge auf Kostenübernahme müssen vorab gestellt werden, b) entweder das JC übernimmt alles (Umzugsunternehmen, Kaution, evtl. Renovierungskosten...) oder garnichts.

Birgit63

Such dir an einem anderen Ort oder auch anderem Bundesland einen Ausbildungsplatz. Dann bekommst du die Umzugskosten bezahlt. Für mich hört sich das ganze nach Kindergarten an. Anstatt mit den Nachbarn zu sprechen (hast du jedenfalls nicht erwähnt) hast du dich anscheinend gleich beim Vermieter beschwert. Daraufhin haben deine Nachbarn wohl erst richtig losgelegt.