wie errechnet sich das Alg1?

Begonnen von luckies, 20. Februar 2022, 15:54:50

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luckies

Hallo Zusammen,
diesmal frage ich für einen Bekannten. Seine Situation ist folgende: Er hat EU Rente beantragt, Antrag wurde abgelehnt. Laut Gutachten ist er in der Lage 3-6 Stunden zu arbeiten. Widerspruch läuft.
Nun bekommt er Arbeitslosengeld und zwar 60 Prozent von dem Einkommen, welches er bekommen würde wenn er einen Job zwischen 3-6 Stunden täglich hätte.
Ich war der Meinung das wird nach dem letzten Einkommen berechnet und nicht nach dem, welches man in Zukunft bekommt.
Kann mir das jemand eklären.
Gruss Luckies

BigMama

Zitat von: luckies am 20. Februar 2022, 15:54:50Laut Gutachten ist er in der Lage 3-6 Stunden zu arbeiten.
Wieso erhält er dann keine Teil EM-Rente?

Zitat von: luckies am 20. Februar 2022, 15:54:50Nun bekommt er Arbeitslosengeld und zwar 60 Prozent von dem Einkommen, welches er bekommen würde wenn er einen Job zwischen 3-6 Stunden täglich hätte.
Der Auszahlungsanspruch richtet sich nach der Stundenzahl die man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. Und da dein Bekannter nur noch in Teilzeit arbeiten kann, bekommt er auch nur Alg I in dieser Höhe.
Wenn jemand vor der Geburt eines Kinder Vollzeit gearbeitet hat und nach Ende der Elternzeit nur noch Halbtags arbeitet, erhält diejenige auch nur Alg I für ne Halbtagsstelle.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

luckies

Big Mama danke für die Antwort,
sein GdB wurde auf 40 Prozent gesetzt, deshalb keine Teil EM Rente. Auch dagegen läuft Widerspruch.
Nun muss er wohl in den sauren Apfel beissen und Aufstockung beantragen.
Gruss Luckies

BigMama

Zitat von: luckies am 20. Februar 2022, 18:48:38sein GdB wurde auf 40 Prozent gesetzt, deshalb keine Teil EM Rente.
Was hat denn der GdB mit der Teilerwerbsminderungsrente zu tun? Kannst du mir den Zusammenhang erklären? Ich kenne ihn nicht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

luckies


BigMama

Ich hab mal im Internet nachgelesen und einen Beitrag vom VdK gefunden. Dort wird lediglich aufgeführt, dass man unter sechs Stunden täglich leistungsfähig sein muss. Von einem GdB steht da nichts.
Vielleicht fragt dein Bekannter nochmal bei der Rentenversicherung nach. Was steht denn hierzu im Bescheid? Er muss ja hierzu einen schriftlichen Bescheid der Rentenversicherung erhalten haben.
Ist er vielleicht im erlernten Beruf nur noch teilweise erwerbsfähig in einer anderen Beschäftigung jedoch voll erwerbsfähig?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

luckies

Big Mama vielen Dank für deinen Einsatz, es ist alles etwas kompliziert bei ihm.
Er hat einen Antrag auf EU Rente gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Dann hiess es, der GdB wäre nicht ausreichend für Teil EM Rente. Wahrscheinlich wurde auch kein Antrag gestellt.
Nun wird er die Hilfe des VdK in Anspruch nehmen.
Mich hat interessiert, ob es richtig ist, wie das AlG 1 angerechnet wird.
Na ja, und eigentlich egal ob er Teil EM Rente bekommt oder EU Rente, oder Alg1, es reicht nicht.

BigMama

Zitat von: luckies am 20. Februar 2022, 19:27:52un wird er die Hilfe des VdK in Anspruch nehmen.
Das ist eine gute Entscheidung.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)