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Kontaktaufnahme zu meiner 16 jahrigen Tochter zwecks Arbeitsvermittlung...

Begonnen von Rabauke75, 27. Februar 2022, 22:16:39

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Rabauke75

Hallo.
Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter erhalten das meine 16 jährige Tochter ein Telefontermin wahrzunehmen hat zur Arbeitsvermittlung um über ihre berufliche Situation zu sprechen. Meine Tochter ist Schülerin und ich habe eine Schulbescheinigung aktuell eingereicht. Es wurden im Schreiben meiner Tochter 10% Sanktion angedroht falls sie den Termin nicht wahrnimmt. Sie hat auch im Schreiben eine eigene Kundennummer, was schon suspekt erscheint da doch U25 KInder meiner BG zuzuordnen sind. Ich bin alleinerziehend mit ihr und sie geht bis 2023 zur Schule. Sie ist aktuell in der 9. Klasse. Ich wünsche eigentlich keine Kontaktaufnahme zu ihr ausser das ich aktuelle Schulbescheinigungen einreichen. Ich halte das alles nicht für rechtens. Was kann ich tun? Muß sie daran teilnehmen oder wie kann ich das unterbinden? Danke im voraus???

MfG

jordan2sheepy

hi wenn du mich fragst wuerde ich an deiner stelle den telefonischen termin selbst wahrnehmen und sagen dass die tochter gerade in der schule ist (wenn es denn so ist) und dort dann auch die fragen stellen wieso sie denn ein eigenes profil mit kundennummer etc hat, da dem jobcenter bekannt ist dass sie zur schule geht.

Rabauke75

Hey.Das habe ich vor.Bin gespannt was die sagen...

Hat jemand rechtliche Infos für mich auf die ich mich berufen kann um die Kontaktaufnahme zukünftig zu verbieten bzw. das eigenständige Profil löschen zu lassen?

Gruß

180

Hallo,

ist deine Tochter selbstbewusst und weiß was sie will oder ehre schüchtern und leicht manipulierbar?

Das beginnt schonmal sehr seriös, dass der SB entweder 0 Ahnung vom SGB hat oder vorsätzlich dieses missachtet. Es gibt keine sanktionierbaren Telefontermine. Nur persönliche Termine vor Ort sind verpflichtend und können zu 10% Sanktion führen, wenn man diese nicht nachkommt.

Ist halt die Frage, ob du lieber mit dem JC telefonieren möchtest um einen persönlichen Termin vor Ort zu vermeiden.....
Falls deine Tochter eine Einladung zum persönlichen Termin bekommt, begleite sie IMMER als Beistand! Wichtig ist, dass du dich an der Tür als "Ihr Beistand" vorstellst (nur "Beistände" müssen immer ausnahmslos zugelassen werden - Mütter, Begleitpersonen, etc. kann der Zutritt verweigert werden).


Im Optimalfall handelt es sich um echte Berufsberatung, bei der der SB die Bedeutung der Wörter "Beruf", "Beratung" und "Kunde" kennt. Der SB fragt deine Tochter nach ihren Wünschen und berät sie daraufhin bestmöglich, wie sie ihre beruflichen Ziele umsetzen kann. Vielleicht gibt er ihr noch wertvolle Tipps, z.B. welche ähnlichen Alternativberufe es gibt oder empfiehlt ihr schonmal in den Ferien ein Praktikum zu machen. Das natürlich ganz locker: komplett ohne Druck oder gar versuchen die Ziele der Tochter zu beeinflussen.
Wenn der SB nett ist, weist er die Tochter darauf hin, dass es taktisch geschickt ist, wenn sie sich einen Nebenjob sucht, in dem sie maximal 100€ pro Monat verdient. Damit hat sie dann ein üppiges selbst verdientes Taschengeld um ihre Wünsche zu erfüllen. Und mehr lohnt sich nicht, da von jedem Euro drüber 80% angerechnet werden.


Es kann aber auch ganz anders laufen: Der SB versucht massiven Druck auf deine Tochter auszuüben, dass sie die Schule abbricht und irgendeine Ausbildung anfängt oder irgendeinen Drecksjob mit Mindestlohn annimmt. Nach dem Motto: Die kurzfristige Reduzierung der Hilfsbedürftigkeit ist alles was zählt. Die beruflichen Ziele der Tochter interessieren das JC bzw. den SB nicht.
Falls es zu solch unangenehmen Situationen kommen sollte: So lange deine Tochter zur Schule geht, hat das JC keine Chance ihr irgendwas vorzuschreiben oder gar zum abzubrechen zu zwingen. Dann einfach zusammen mit der Tochter aufstehen, dem SB sagen: "Ich empfehle mal im Duden die Wörter Beruf, Beratung und Kunde nachzuschlagen." und zusammen mit deiner Tochter gehen.








justine1992

Quark. Das ist doch keine Drohung. Wenn Ihr (wer auch immer) schreibt (oder sagt), dass sie noch bis dann und dann zur Schule gehen wird, ist alles erledigt. Um mehr geht es gar nicht.
Das ist wirklich kein Grund zur Aufregung.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

BigMama

Zitat von: lappa am 28. Februar 2022, 06:01:35Es kann aber auch ganz anders laufen: Der SB versucht massiven Druck auf deine Tochter auszuüben, dass sie die Schule abbricht und irgendeine Ausbildung anfängt oder irgendeinen Drecksjob mit Mindestlohn annimmt. Nach dem Motto: Die kurzfristige Reduzierung der Hilfsbedürftigkeit ist alles was zählt. Die beruflichen Ziele der Tochter interessieren das JC bzw. den SB nicht.
Das ist mal wieder völliger Blödsinn und verunsichert User mit Kindern.
Zitat von: justine1992 am 28. Februar 2022, 08:34:44Quark. Das ist doch keine Drohung. Wenn Ihr (wer auch immer) schreibt (oder sagt), dass sie noch bis dann und dann zur Schule gehen wird, ist alles erledigt. Um mehr geht es gar nicht.
Das ist wirklich kein Grund zur Aufregung.
Genau darum geht es. Nach der 9. Klassen hat man den ersten Schulabschluss. Das JC möchte einfach wissen, wie es weitergeht, mit Schule oder Ausbildung oder gar keinen Plan von nix.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

180

Zitat von: BigMama am 28. Februar 2022, 08:49:00
Das ist mal wieder völliger Blödsinn und verunsichert User mit Kindern.
Du glaubst ernsthaft, dass das Jobcenter Berufsberatung (fast) immer im Interesse der Jugendlichen durchführt? Träum weiter....
Es gab sogar schon Fälle, in denen das Sozialgeheimnis mit Füßen getreten wurden, indem die Kinder von ALG II Beziehern in der Schule aufgesucht wurden....

BigMama

Zitat von: lappa am 28. Februar 2022, 19:05:38Du glaubst ernsthaft, dass das Jobcenter Berufsberatung (fast) immer im Interesse der Jugendlichen durchführt? Träum weiter....
Du solltest aufhören Usern mit deinen Beiträgen zu verunsichern. Was ist dein Anliegen? Helfen oder als die coole Socke angesehen werden, die cleverer ist als das JC und für alles eine (vermeindliche) Lösung hat.

Zitat von: lappa am 28. Februar 2022, 19:05:38Es gab sogar schon Fälle, in denen das Sozialgeheimnis mit Füßen getreten wurden, indem die Kinder von ALG II Beziehern in der Schule aufgesucht wurden....
Das kann ich nicht beurteilen. Eine Quelle hierzu fehlt. Wenn das so war, dann waren es sicherlich Einzelfälle, die nicht als pauschaler Regelfall dargestellt werden sollten.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Reiner1970