Guthaben aus Heiz- und Nebenkosten

Begonnen von sanny, 14. März 2022, 15:46:19

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sanny

Hallo zusammen !

Ich brauche mal wieder eure Hilfe !

Mein Sohn (31) und ich (61) wohnen zusammen in einer Wohnung. Sohn bekommt aufstockend Hartz IV, ich bekomme Leistungen nach nach SGB XII (Erwerbsunfähigkeit).

Ich habe meine Jahrensendabrechnung für Heiz- und Nebenkosten aus 2021 bekommen. Die Abrechnung weist ein Guthaben von 477,00 Euro auf.
Wird das Guthaben vollständig auf unsere jeweilige Leistung angerechnet? Obwohl wir, jeder für sich, nur aufstockend Leistungen beziehen.

Hier die Berechnung: Sohn bekommt

Kdu  365,00, Regelsatz, Ausbildungslohn, Minijob Lohn, Freibetrag
An Leistungen vom Jobcenter bekommt er noch 236,99 Euro

Hier meine Berechnung:

Regelsatz, MB Merkzeichen "G", KdU 365,00, Erwerbsunfähigkeitsrente 454,00, Versicherungen.
An Leistungen vom Sozialamt bekomme ich noch 450,00

Die Wohnung ist angemessen. Wir zahlen nichts aus dem Regelsatz.

LG  Pepi




Sheherazade

Zitat von: sanny am 14. März 2022, 15:46:19
Mein Sohn (31) und ich (61) wohnen zusammen in einer Wohnung. Sohn bekommt aufstockend Hartz IV, ich bekomme Leistungen nach nach SGB XII (Erwerbsunfähigkeit).

Ich habe meine Jahrensendabrechnung für Heiz- und Nebenkosten aus 2021 bekommen. Die Abrechnung weist ein Guthaben von 477,00 Euro auf.
Wird das Guthaben vollständig auf unsere jeweilige Leistung angerechnet? Obwohl wir, jeder für sich, nur aufstockend Leistungen beziehen.

Wenn dein Sohn die anteilige Miete zahlt, dann steht ihm auch anteilig die Erstattung zu. Das Jobcenter wird diese bei ihm einfordern. Bei dir steht dem Sozialamt die anteilige Erstattung zu.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

sanny

Ja, ich weiß das das Guthaben angerechnet wird.

Meine Frage war, da mein Sohn nur 266,00 Euro vom Jobcenter bekommt,  also weniger als die monatlichen KdU. Kann das Jobcenter trotzdem sein komplettes Guthaben einfordern?

Das gleiche ist bei mir.

Flip

Wenn es die volle Miete berücksichtigt und nicht irgendwie auf Angemessenheit gekürzt hat, wird das Guthaben voll angerechnet.

Unwissender

De Frage ist eher: zahlt das JC auch nach?

Wenn es ein Guthaben kassiert, muss es auch Nachzahlungen leisten!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 15. März 2022, 11:24:50
De Frage ist eher: zahlt das JC auch nach?

Hier nicht.

Zitat von: sanny am 14. März 2022, 15:46:19Die Abrechnung weist ein Guthaben von 477,00 Euro auf.
Zitat von: sanny am 14. März 2022, 15:46:19Die Wohnung ist angemessen. Wir zahlen nichts aus dem Regelsatz.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"