Umzug und Ausstattung

Begonnen von Ichbinshh, 16. März 2022, 20:16:05

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Ichbinshh

Hallo erstmal danke für die Aufnahme.
Es geht um eine Bekannte von mir. Sie bezieht Hartz IV und und hat zwei Kinder. Eine ist elf Jahre alt und die andere 13 Monate. Jetzt hat sie endlich eine neue Wohnung gefunden. Arbeitsamt hat die Kosten Übernahme akzeptiert.
Jetzt habe ich einige Fragen da ich mich leider nicht so auskenne und ihr helfen möchte. Soweit ich erfahren habe bekommt sie Umzug ja auch vom Amt bezahlt. Aber wie ist es mit Ausstattung? Kann sie das wieder beantragen weil sie in eine neue Wohnung umzieht. Umziehen musste sie ja weil die Wohnung wo sie noch wohnt zu klein war.
Sie braucht eigentlich einiges für die neue Wohnung.
Würde von euch wissen wollen was sie alles beantragen kann?
Wäre echt hilfreich.
Mfg

Yavanna

Es gibt nur das nötigste. Wenn Sie jetzt schon in einer ausgestatteten Wohnung wohnt, kann ja nicht viel fehlen. Oder ist die alte Wohnung möbliert vermietet?
Wenn die neue Wohnung größer ist und mehr Stellfläche hat, bedeutet das nicht automatisch einen Bedarf von mehr Möbeln.

Umzüge sind grundsätzlich in Eigenverantwortung durchzuführen.  Das alte Jobcenter kann Helfer und Wagen bezahlen. Richtige Umzugunternehmen nur in Ausnahmefällen.

Heinz-Otto

Klassische Erstausstattung bei Bezug einer neuen Wohnung sind z. B. neue Gardinen, evtl. neuer Herd, wenn vorher Gas, jetzt Strom.
Evtl. noch einzelne Teppiche, wenn vorher Teppichboden und jetzt Laminat.

Also nur das, was man von der vorherigen Ausstattung nicht mehr benutzen kann, oder man noch nicht hatte, weil es zur Wohnung gehörte.
Z. B. Küche, Badschränke.

Birgit63

Teppichboden, wenn Laminat in der neuen Wohnung gibt es, wenn überhaupt, nur im Kinderzimmer. Und dort auch nicht mehr als einen einzelnen Teppich und nicht als ganzen Teppichboden. Gardinen sind auch nicht überall nötig. Kinderzimmer und Schlafzimmer ja. Hier sehe ich den Bedarf evtl. bei den Kinderzimmermöbeln und bei den Küchenmöbeln. Meistens sind die Küchen leer.

Fettnäpfchen

Ichbinshh

Zitat von: Ichbinshh am 16. März 2022, 20:16:05Aber wie ist es mit Ausstattung?
Erstausstattung
und hier im Anhang mal eine Auflistung, es gilt wie immer nur was man noch nicht besessen hat.

MfG FN


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Ichbinshh