Sozialgericht, Möglichkeit der Stellungnahme

Begonnen von Lina, 01. Mai 2022, 10:08:05

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Lina

Hallo, vom SG ist ein Schriftstück eingetroffen mit der Bitte um Kenntnisnahme und der Möglichkeit zur Stellungnahme.

Jetzt weiß ich nicht, ob ich Stellung nehmen soll oder nicht. Von der Rentenversicherung habe ich schriftlich, dass das Jobcenter einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente für mich gestellt hat und ich bitte mitwirken soll. Das habe ich getan und meinerseits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beim DRV gestellt. Jetzt behauptet das Jobcenter gegenüber dem Sozialgericht, das es sich um einen Fehler von der DRV handelt und das ich telefonisch darauf hingewiesen wurde, was eine Lüge ist.

Kann sich das JC auf ein Telefonat berufen? Gilt so etwas? Das Jobcenter hätte mir das doch schriftlich mitteilen müssen,das ein Irrtum vorliegt, oder?

OLD-MAN

Worum geht´s denn überhaupt?

Ob nun der EMR Antrag von dir oder dem JC kommt, ist doch zweitrangig. Erstranging ist doch die Tatsache, das der Antrag gestellt ist.

Lina

Zitat von: OLD-MAN am 01. Mai 2022, 10:41:05Worum geht´s denn überhaupt?

Ob nun der EMR Antrag von dir oder dem JC kommt, ist doch zweitrangig. Erstranging ist doch die Tatsache, das der Antrag gestellt ist.

Gut, der Antrag auf EMR ist gestellt. Das JC streitet ab diesen Antrag gestellt zu haben und behauptet, ersatzweise für mich einen Antrag auf Altersrente gestellt zu haben und das schon vor und meinem Antrag auf EMR. Was nicht stimmt.



 

Flip

Also hier

https://hartz.info/index.php?topic=128477.0#msg1534278

schreibst du aber von einem Antrag auf Altersrente, welcher durch das Jobcenter gestellt wurde.

Was denn nun?

Ratlos

Zitat von: Lina am 01. Mai 2022, 10:08:05Jetzt weiß ich nicht, ob ich Stellung nehmen soll oder nicht. Von der Rentenversicherung habe ich schriftlich, dass das Jobcenter einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente für mich gestellt hat
Nur was schriftlich vorliegt zählt. Ein Telefonat gehört nicht dazu.
Alles andere betrifft nur das Innenverhältnis JC und DRV.

Lina

Zitat von: Ratlos am 01. Mai 2022, 12:18:43
Zitat von: Lina am 01. Mai 2022, 10:08:05Jetzt weiß ich nicht, ob ich Stellung nehmen soll oder nicht. Von der Rentenversicherung habe ich schriftlich, dass das Jobcenter einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente für mich gestellt hat
Nur was schriftlich vorliegt zählt. Ein Telefonat gehört nicht dazu.
Alles andere betrifft nur das Innenverhältnis JC und DRV.


Kann ich das so dem Sozialgericht als Stellungnahme schicken:

"Nur was schriftlich vorliegt zählt. Ein Telefonat gehört nicht dazu.
Alles andere betrifft nur das Innenverhältnis JC und DRV."
Ein Schreiben vom JC, dass der EMR Antrag irrtümlich von der DRV Rentenversicherung gestellt wurde, gibt es nicht. Solche Informationen habe ich in keiner Form erhalten.



Flip

Um was geht es in der Klage überhaupt?

Da muss doch was wegen Altersrente gelaufen sein, auch bei der DRV, denn hier


https://hartz.info/index.php?topic=126953.30
 
hast du geschrieben

Zitat von: Lina am 04. Februar 2022, 13:49:52Hallo,

das JC hatte für mich ersatzweise einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und die DRV hat mich aufgefordert tätig zu werden. Also habe ich einen Antrag zur Festellung, ob für mich eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt, an die DRV geschickt.

Jetzt kommt ein Schreiben von der DRV warum ich keine Antrag auf Altersrente gestellt hätte, dass JC hätte mich doch dazu aufgefordert.
Ich soll der DRV mitteilen, warum ich mich für Erwerbsgemindert halte und Atteste von Ärzten einreichen.

Gegen die Aufforderung zur Antragstellung auf Altersrente habe ich schon lange eine Klage beim SG eingereicht. Das ist dem JC bekannt.

Ist es am Besten, wenn ich jetzt gar nichts mehr einreiche?

Wäre es nicht besser, du würdest nicht jedesmal einen neuen Thread aufmachen?

Hast du jetzt eine oder mehrere Klagen am laufen?

CCR

Zitat von: Lina am 01. Mai 2022, 10:08:05Hallo, vom SG ist ein Schriftstück eingetroffen mit der Bitte um Kenntnisnahme und der Möglichkeit zur Stellungnahme.
wenn du nicht antwortest und auf deine Forderung bestehst, wird das Gericht die Klage vielleicht ablehnen.

Ratlos

Eine geforderte Stellungnahme zum Gericht (möglichst ausführlich und mit Beweisen soweit vorhanden) ist immer wichtig!
Kann auch gleichzeitig als ergänzende Klagebegründung gewertet werden oder auch als Klageerweiterung.

Lina

Danke. Ich werde eine Stellungnahme schreiben, so gut ich es kann. Beweise habe ich auch, muß ich die Namen von den Verfassern der Schriftstücke schwärzen, wegen dem Datenschutz? Die Stellungnahme geht dann an das SG.

Ratlos

Wer sind denn die Verfasser? Das SG holt sich sowieso deine Akten.

Lina


Ratlos

Da brauchst du nichts schwärzen wenns an SG geht

CCR

Zitat von: Lina am 01. Mai 2022, 16:51:13Danke. Ich werde eine Stellungnahme schreiben, so gut ich es kann. Beweise habe ich auch, muß ich die Namen von den Verfassern der Schriftstücke schwärzen, wegen dem Datenschutz? Die Stellungnahme geht dann an das SG.
schwärzen ist immer schlecht, wenn es sich nicht um Verfolgung oder sexuellem handelt.

Lina

Mir ist noch etwas aufgefallen. Man muß dem Jobcenter doch den Rentenbescheid und Rentenverlauf geben, wenn man Leistungen erhält.

Das JC hat von Amtswegen zuerst einen Antrag auf EMR für mich, bei der DRV gestellt. Davon habe ich von der DRV erfahren. Das JC hat mich weder darüber informiert noch habe ich eine Kopie von dem Antrag erhalten. Jetzt streitet das JC vehement die Antragstellung auf EMR ab und behauptet, die DRV hat sich geirrt.

Muß das JC mich nicht informieren, wenn es Rentenanträge für mich stellt und mir eine Antragskopie zukommen lassen? Dann hätte ich doch klare Beweise was Sache ist.