Streit um Benzingeld-Berechnung

Begonnen von CCR, 04. Juni 2022, 12:00:49

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CCR

Streit um Benzingeld-Berechnung

Hartz-IV-Empfängerin fährt Zeitungen aus – dann kürzt Jobcenter knallhart ihre Bezüge

Die Hartz-IV-Empfängerin Julia Glanz aus Niedersachsen fährt mit ihrem Privatauto Zeitungen aus. Dafür bekommt sie neben ihrem Lohn auch Benzingeld. Das Jobcenter wertet diesen Zuschuss als Einnahmen von Frau Glanz und kürzt ihr deshalb die Hilfsleistungen. Die 56-Jährige ist empört - und wehrt sich vor Gericht.

SG Lüneburg, Beschluss v. 16.04.2021 - S 50 AS 17/21 ER

Beschluss: Fahrtkosten keine ,,echten Lohnzahlungen"

weiter: https://www.focus.de/finanzen/streit-um-spritgeld-berechnung-hartz-iv-empfaengerin-klagt-vor-gericht-wegen-benzingeld-streit-eskaliert_id_104246499.html

Yavanna

ZitatLaut Gericht müsste das Jobcenter bei seinen Berechnungen zum Fahrkostenersatz jedoch eine Art Freibetrag gewähren – ,,aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung pauschaliert 10 Cent je gefahrenem Kilometer".

So kenne ich es auch. Komplett angerechnet und entsprechend den Freibetrag höher angesetzt.
Ob man heute mit 10ct/Kilometer die Kosten auch nur ansatzweise deckt, steht auf einem anderen Blatt.

Quinky

daher höhere km-Kosten verlangen, laut Gesetz MUSS das Jobcenter höhere Kosten akzeptieren.
Verbrauch/100km notieren, Tankstellenrechnung per liter einreichen.

CCR

meine Kosten 380 km nach Berlin hin und zurück hat meine Fahrtkosten vom JC mit dem PKW gedeckt, da war der Sprit aber noch bei 1,27 € l. /2016 1,28 EUR  fast gleiche Kosten wie mit der Bahn.

Flip

Zitat von: Quinky am 04. Juni 2022, 19:36:44daher höhere km-Kosten verlangen, laut Gesetz MUSS das Jobcenter höhere Kosten akzeptieren.


Aber nur, wenn es ein Job ist, mit dem mehr als 400 Euro/Monat verdient wird.