Hilfe, wir haben eine grob fahrlässige Mitwirkungspflichtverletzung beganngen !

Begonnen von FamilieRatlos, 01. Juli 2022, 13:27:08

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Hary

Die Formulierungen in den Scheiben sind Standardtexte die man nicht auf die Goldwaage legen sollte. Davon abgesehen bist du verpflichtet eine Arbeitsaufnahme vor Beginn zu melden. Also wenn du Sonntag morgen deinen Vertrag zu heute Arbeitsbeginn 14 Uhr unterschreibst, dann muss das Jobcenter bis 13:59,59 Uhr die Information haben z.B durch Anruf, Mail, Fax oder Zettel im Briefkasten. Für diesen Zweck gibt es bei der Hotline außerhalb der Zeiten einen Anrufbeantworter.

Zusätzlich kann man die Rückzahlung elegant vermeiden wenn der AG mitmacht. Die erste Zahlung leistet er zum 01. Und nicht zum Ende des Monats. Dann hat man das Zuflussprinzip für dich genutzt und kann die gezahlte Leistung beiseite legen für die kommende Forderung ohne Probleme zu bekommen.

PetraL

Zitat von: FamilieRatlos am 05. Juli 2022, 08:28:26Also haben wir den Lohnzufluss (mit schriftlichen Nachweis) am tag des Lohneingangs bei JC gemeldet.
Da der Vorwurf des Jobcenters unberechtigt ist, kannst du darauf auch entsprechend hinweisen.
Wenn euch deshalb die Zahlung in angemessenen Raten verweigert wird, kannst du dagegen Widerspruch einlegen.
Ich wünsche dir viel Erfolg und alles Gute. LG

Yavanna

Die Formulierung ist völlig egal. Du musst ALG II zurück zahlen und KEIN Bußgeld. Textbausteine eben.

Kopfbahnhof

Zitat von: Hary am 05. Juli 2022, 11:54:37Davon abgesehen bist du verpflichtet eine Arbeitsaufnahme vor Beginn zu melden.
Wie kommst du darauf?

Dazu ist man keineswegs verpflichtet.