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Kürzung der Regelleistung ohne Ändernungsbescheid

Begonnen von Soulmate2411, 04. Juli 2022, 22:14:59

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Zitat von: Soulmate2411 am 05. Juli 2022, 16:19:03Persönlich geht nicht da man in unserem Jobcenter nur eingelassen wird wenn man einen Termin hat. Schriftlich vom Berater. Kontrolliert jemand an der Tür. Liegt immer noch an Corona.
Und es gibt ja anscheinend einen Bescheid, hat sie ja gesagt das SIE den vorliegen hat, also kann ich ja gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
Okay, aber dieser Bescheid ist dir nicht bekannt gegeben worden.
Du kennst weder Datum noch Inhalt des Bescheides.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

rioreisender

Meinen Beitrag in #13 hast Du aber gelesen? Ein Bescheid, der Dich nicht erreichte, ist regelmäßig nichtig.
Zitat von: Soulmate2411 am 05. Juli 2022, 16:19:03Persönlich geht nicht da man in unserem Jobcenter nur eingelassen wird wenn man einen Termin hat. Schriftlich vom Berater. Kontrolliert jemand an der Tür.

Sag dem "jemand an der Tür", dass Du dringend persönlich mit der Teamleitung sprechen musst. Erwähne "Fristsache" und "Widerspruch" Um was es genau geht, geht den jemand an der Tür nichts an (Datenschutz).
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Kopfbahnhof

Die können sonst was am Telefon labern, Fakt ist du hast keinen Bescheid.
Also kannst du auch keinen Widerspruch dazu schreiben.

Von dem Termin hattest du auch keinerlei Kenntnis, ebenso von der plötzlichen Kürzung vom RS.

War es so wie du schreibst, solltest du mit dem Bescheid zum SG und auf sofortige Zahlung, ohne der Kürzung drängen.

Außer das JC sieht seinen Fehler kurzfristig noch ein.

Wobei die Ansage vom JC, am Telefon mehr als Dreist gewesen ist.


PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Juli 2022, 17:09:33Wobei die Ansage vom JC, am Telefon mehr als Dreist gewesen ist.
Naja, eher Standard. Zumindest auch bei meinem JC ...

Zitat von: rioreisender am 05. Juli 2022, 15:37:25Eine schlichte Frechheit. Antworte doch genauso mit "Das kann nicht sein, ich habe nichts vorliegen."
Der ist genial!  :sehrgut:  :lachen:

rioreisender

Zitat von: Soulmate2411 am 05. Juli 2022, 15:19:15Auf meine Aussage das ich weder eine Anhörung, noch einen Bescheid erhalten kam nur die Aussage " kann nicht sein, ich hab es ja vorliegen" auf meine Bitte mir diese nochmal zukommen zulassen bekam ich nur ein " Bringt ja anscheinend nichts, wenn sie ihre Post nicht erhalten".

https://www.beispielklagen.de/klage004.html
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