Fragen zum Bürgergeld!

Begonnen von Torsten37, 21. Dezember 2022, 09:32:04

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Torsten37

Hallo! Ist man bei neuen Bürgergeld ab dem 01.01.2023 verpflichtet eine Handynummer oder E-mail Adresse beim Jobcenter anzugeben? Bis jetzt ist das ja freiwillig. Und was passiert eigentlich wenn ich diesen "Kooperationsplan" nicht unterschreiben möchte?

OLD-MAN


Torsten37

VA? Also ein Verwaltungsakt? Und wenn ich damit auch nicht einverstanden bin was einen aufgezwungen wird? Kann man da rechtlich Vorgehen? Man hat ja eigentlich nichts unterschrieben!

BigMama

Gehen einen VA kann man immer Widerspruch einreichen innerhalb eines Monats nach Zugang.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Unwissender

Soweit ich das verstanden habe, muss man eine Kooperationsplan nicht unterschreiben und sich auch nicht daran halten! Dann kommt er halt als VA! Und gegen diesen kann man vorgehen, hat aber keine aufschiebende Wirkung! (So war es zumindest bis jetzt)
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

TripleH

Nein, der Plan selbst wird nicht als VA erlassen. Wenn es eine Partei oder beide Parteien verlangen, gibt es erstmal Schlichtungsverhandlungen (§ 15a SGB II). Wird ein Schlichtsungsverfahren nicht gewünscht oder scheitern die Verhandlungen, werden die Maßnahmen etc. einfach individuell einzeln mit Verwaltungsakt zugewiesen:


Zitat(6) Wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder nicht fortgeschrieben werden kann, erfolgen Aufforderungen zu erforderlichen Mitwirkungshandlungen mit Rechtsfolgenbelehrung."

https://www.buzer.de/1_Buergergeld-Gesetz.htm