Schwerbehindertenausweis "G" "B" "RF" - PKW-Steuer & Öffis benutzen?

Begonnen von tsumo, 23. Februar 2023, 19:35:03

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tsumo

Zitat von: Ottokar am 19. März 2023, 11:53:27
ZitatHilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd, d. h. über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten, bedarf.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/12733/der_schwerbehindertenausweis_merkzeichen

Hm beim Antrag habe ich es so gut es geht beschrieben.. Hat man uns das nicht geglaubt wohl.. Muss man das attestiert bekommen weil es sonst nicht gilt?

Sheherazade

In der Regel wird die Hilflosigkeit von einem Arzt bescheinigt, sofern sie sich nicht schon aus dem Behinderungsbild ergibt. Im Zweifel Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, dann kommt ggf. ein vom Versorgungsamt bestellter Gutachter ins Spiel.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Wenn deiner Meinung nach die Voraussetzungen für Merkzeichen H vorliegen, musst du Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen.
Ich hatte kürzlich einen GdB-Fall, wo der Betroffene erst beim Landessozialgericht Recht bekommen hat, da ist durchhalten gefragt.
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