Mehrkosten (Differenz zum Festpreis) verschreibungspflichtiger Medikamente

Begonnen von Jimmy Neutron, 06. November 2023, 00:50:46

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Jimmy Neutron

Zitat von: Maunzi am 07. November 2023, 01:22:30Es geht dabei wohl eher um die Kosten die durch die Differenz dessen was Krankenkasse bezahlt und der Hersteller verlangt auflaufen. Das kann über Monate bis Jahre gesehen durchaus in den Ruin treiben. Insbesondere im Bezug von Sozialleistungen.
Da wird das Gericht schon einen Hinweis erlassen, dass die Klage keinen Erfolg hat, weil die Rechtslage nun mal eindeutig ist. Damit kommt man überhaupt nicht durch die Instanzen.

@Silvergirl
Dann geht es bei dir nicht um die Differenz zwischen dem Preis, was die Krankenkassen zahlen müssen und dem Herstellerpreis. Also auch Thematisch noch mal eine ganz andere Hausnummer.

Kopfbahnhof

Zitat von: Jimmy Neutron am 06. November 2023, 20:51:56Da gibt es auch nichts zu rütteln.
Doch daran kann man schon Rütteln.
Zitat von: Jimmy Neutron am 06. November 2023, 20:51:56Darum geht es nicht. Es geht um die Differenz zum Festpreis.
Genau darum geh es aber.
Nicht wenige haben dann letztlich über eine Klage, doch die Medikamente/Hilfsmittel von der KK bezahlt bekommen.

Zitat von: Jimmy Neutron am 07. November 2023, 09:36:56dass die Klage keinen Erfolg hat, weil die Rechtslage nun mal eindeutig ist.
Achso und du weißt es ganz genau?

september23

Zitat von: Sylvergirl am 07. November 2023, 07:42:47Das was da oben steht waren in einem Monat fast 700 bis 800 Euro und ohne einen guten Bekannten hätte ich das auch nicht überlebt.
Ein Grund mehr das nicht ins Verhältnis mit Krankenkassenbeiträge zu setzen. Die Kosten reichen an den Maximalbeitrag eines gesetzlich Versicherten, der über an der Belastungsgrenze ist.

Jimmy Neutron

@Kopfbahnhof
Mir kommt es so vor, als hättest du einen kleinen Denkfehler oder Verständnisproblem. Bei @Silvergirl geht es z.B. um das Medikament an sich und ob die Krankenkasse überhaupt zahlt oder unter welchen Bedingungen.

Bei dem Medikament, welches von mir in den beiden Fällen angesprochen wird, geht es aber um die Differenz zum Festpreis. Also die Krankenkasse wird die Kosten bis zum Festpreis übernehmen.

Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für dieses Arzneimittel bezahlen. Ist sein Verkaufspreis (gibt der Hersteller vor) höher als der Festbetrag, tragen Patienten in der Regel die Differenz zum Festbetrag entweder selbst oder erhalten ein anderes - therapeutisch gleichwertiges - Arzneimittel ohne Aufzahlung. Therapeutisch (Antidepressiva ist nicht gleich Antidepressiva) gleichwertig gibt es kein Medikament. Das Medikament ist halt auch deutlich teurer als andere Antidepressiva auf dem Markt. Wie Medikamente, die teilweise schon Jahrzehnte auf dem Markt sind. Mit entsprechendem Druck von den Krankenkassen wurde der Gesetzgeber dazu gebracht, einen Festpreis zu bestimmen, damit der Hersteller den Preis senkt bzw. es eben nicht mehr teurer ist wie bestehende Medikamente auf dem Markt.
Es gibt zwei Hersteller mit dem Wirkstoff und beide haben quasi denselben Preis.
Genau um diese Differenz geht es jetzt.

Die Krankenkasse ist jetzt zumindest bereit, die Beratung nach § 14 durchzuführen.

Die Frage ist, ob die Differenz zwischen Fest- und Herstellerpreis über den Mehrbedarf erreicht werden kann.

Kopfbahnhof

Zitat von: Jimmy Neutron am 07. November 2023, 16:25:07Mir kommt es so vor, als hättest du einen kleinen Denkfehler oder Verständnisproblem
Warum? (um Sylvergirl geht es hier nicht da nicht ihr Thread)

Es gibt genügend Beispiele wo die KK erst nach Klage, oder Androhung dann doch zahlt.

Egal was der Festpreis dazu sagt.

Zitat von: Jimmy Neutron am 07. November 2023, 16:25:07ob die Differenz zwischen Fest- und Herstellerpreis über den Mehrbedarf erreicht werden kann
Eher nicht beim JC.