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Umzug - Welches Jobcenter Nebenkostenabrechnungsnachzahlung Altwohnung?

Begonnen von 2brokegirls, 20. November 2023, 10:45:40

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2brokegirls

Hallo liebe Forumsmitglieder und -mitgliederinnen,

von Januar 2022 bis Oktober 2022 wohnte ich in einer Leipziger Wohnung.
Dazwischen war ich im Ausland.
Seit Oktober 2023 wohne ich in Sachsen-Anhalt.

Ich bin davon ausgegangen, dass die alte Nebenkostennachzahlung beim alten Jobcenter eingereicht werden muss.
Fand dazu ein Urteil des Bundessozialgerichts von 2017 (BSG v. 30.03.17 – B 14 AS 13/16 R), welches diese Annahme bestätigt.

Nun rief ich beim Jobcenter Leipzig an, um nachzufragen wie der Bearbeitungsstand meines Antrags ist, da ich meinen Mitte Oktober 2023 einreichte - bis dato aber noch keinerlei Antwort erhielt.

Die Frau am Telefon erzählte mir, dass die Rechnungsfälligkeit maßgeblich für die Zuständigkeit ist.
Da die Rechnung Anfang November 2023 fällig war, und ich seit Oktober 2023 in Sachsen-Anhalt lebe,
müsste ich den Antrag beim Jobcenter in Sachsen-Anhalt stellen.

Was ist denn richtig?

Freundliche Grüße

2brokegirls

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

2brokegirls

Ok, du weißt es nicht genau und stützt dich auf die Aussage der Kundenservice-Mitarbeiterin.

Sheherazade

Doch, ich weiß es genau, war auch schon mehrfach Thema hier in den letzten Jahren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Die Rechnungsfälligkeit, die bestimmt wo und u.U. ob überhaupt eine Erstattung erfolgt. Daher das aktuelle JC.

jens123

Die spannende Frage wird hier sein, wann konkret die Abrechnung erfolgte und eher nicht wann die Nachzahlung fällig wird.

Sollte die Abrechnung erfolgt sein, als der/die Betroffene im Ausland war, kann es problematisch werden, denn er/sie war ja zu dieser Zeit gar nicht im Leistungsbezug.

Wenn die Nebenkostenabrechung während des erneuten Bezuges von Leistungen ab Oktober 2023 in Sachsen-Anhalt erteilt wurde, ist der neue Träger zuständig, da ein gegenwärtige Bedarf erst nach Umzug beim neuen Träger entsteht.

Ottokar

Zitat von: 2brokegirls am 20. November 2023, 10:45:40Die Frau am Telefon erzählte mir, dass die Rechnungsfälligkeit maßgeblich für die Zuständigkeit ist.
Da die Rechnung Anfang November 2023 fällig war, und ich seit Oktober 2023 in Sachsen-Anhalt lebe,
müsste ich den Antrag beim Jobcenter in Sachsen-Anhalt stellen.
Da hat sie vollkommen recht.
Etwas Anderes folgt - entgegen deiner Annahme - auch nicht aus dem genannten Urteil des BSG.
Im Gegenteil ist dort eindeutig zu lesen, dass die Nachzahlung zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat gehört und somit das für den aktuellen Bedarf zuständige JC diese anerkennen muss.
Das du dich zwischenzeitlich im Ausland aufgehalten hast, dürfte einer Übernahme nicht entgegen stehen.

Zitat von: jens123 am 20. November 2023, 14:40:32Die spannende Frage wird hier sein, wann konkret die Abrechnung erfolgte und eher nicht wann die Nachzahlung fällig wird.
Da irrst du.
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