Kostenübernahme Kammerjäger wurde abgelehnt, was tun ?

Begonnen von Hilfegesuch, 23. November 2023, 19:03:21

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Hilfegesuch

Hallo,

bin neu hier und hoffe bin im richtigen berreich. kurz zu mir ich bin schwer depressiv mit Zwangsgedanken und handlungen, Angststörungen und sozial Phobie und befinde mich auch in psychiatrischer Behandlung seit Jahren.

Ich hatte einen massiven Befall von Bettwanzen in meiner gesamten Wohnung, was mich psychisch derzeit sehr fertig macht. Ich habe vor 6 Wochen auf Ebay Kleinanzeigen günstig ein Bettgestell mit Lattenrost gekauft und der Kammerjäger vermutet, dass die Wanzen dort herkommen. Die Vermieterin bezahlt diesen Einsatz nicht, da es eine wahrscheinliche Selbstverursachung durch den Mieter, also durch mich kam, wegen des Kaufes eines gebrauchten Bettgestells mit Lattenrost.

Ich musste mir bereits von meinen Eltern 100 Euro leihen, da ich nicht mehr genug auf dem Konto gehabt hätte für den Monat, aber die Rechnung sofort zu bezahlen hatte, stand im Schreiben. Ich kann auch derzeit nicht zu meinen Eltern nachhause, da diese Angst haben sich von mir Bettwanzen zu holen und mir nur das Geld an der Haustür übergeben haben, was die Situation für mich noch schlimmer macht. Außerdem sagte der Kammerjäger, der vor 2 Wochen da war, dass man diese die Behandlung in 2–4 Wochen nochmal wiederholen müsse, da beim ersten Einsatz meistens nicht alle sterben und ich habe auch leider neue Spuren von den Wanzen an der Wand gefunden. Deswegen bat ich das Jobcenter um die Kostenübernahme des Kammerjägereinsatzes, die Rechnung und Übersicht habe ich in der E-Mail angefügt, von 209 Euro.

Heute kam die Ablehnung, begründung " Da Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden nur im notwendigen Umfang erbracht. Für die von Ihnen beantragte Kostenübernahme sieht das Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB II keine Leistungen vor.


Ich weiß jetzt nicht, was ich machen soll, im Internet steht von einem Fall das bei Hartz 4 der Kammerjäger Einsatz übernommen wurde, aber da war es noch Hartz 4 und ich weiß nicht, ob das mit Bürgergeld jetzt anders sein könnte, der Fall ist auch von 2019, von Sozialgericht Reutlingen.

https://hartz4widerspruch.de/news/urteil-jobcenter-muss-kammerjaeger-zahlen/

Könnt ihr mir helfen, was ich jetzt genau machen kann, weil ich habe nur noch 4 Brotscheiben und halbe Käsepackung da und kein Geld mehr sonst und meine Eltern sind selber Bürgergeldempfänger und haben mir jetzt schon 100 Euro geliehen, mehr können die auch nicht geben und wenn dann im Dezember nochmal der Kammerjäger gerufen werden muss, weiß ich nicht weiter dann.

Dort steht, ich kann Widerspruch schriftlich oder Niederschrift einreichen oder durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter Signatur an die elektronische Poststelle des Jobcenters erhoben werden und darunter eine Email. Was genau heißt das, ist damit nicht eine einfache E-Mail gemeint? Würde gerne den Widerspruch per E-Mail einreichen, da ich selber nie weiter rausgehen kann als vor die Tür kurz ohne meine Eltern und habe sonst alles mit Eltern gemacht und das geht gerade nicht. Komischerweise steht dort auch eine andere E-Mail-Adresse, als an die ich den Antrag geschickt habe.

begees

SG Reutlingen Beschluss vom 13.11.2019 - S 4 AS 2464/19 ER:
Kosten für die Schädlingsbekämpfung in einer Wohnung stellen Kosten der Unterkunft dar.

Wende dich an deine Sachbearbeitung mit diesem Beschluss, am besten schreibst du gleich einen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid. Mit einfacher E-Mail kannst du zwar den Beschluss übersenden, aber leider nicht wirksam Widerspruch einlegen.
Wegen deiner Mittellosigkeit kannst du gleichzeitig ein Unabweisbarkeitsdarlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II beantragen und die Dringlichkeit deutlich machen.

Hilfegesuch

Danke ich habe jetzt den Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid geschrieben, meine Eltern holen diesen heute ab und bringen den zur Post und bringen mir auch ein bisschen Essen mit.

Ich habe leider gestern auch eine lebendige Bettwanze wieder gefunden und das heißt der Kammerjäger muss erneut gerufen werden, wieviel Darlehen kann ich maximal bekommen und wieviel % muss ich von Bürgergeld davon jeden Monat zurückzahlen ?


begees

Wenn du die genannte Entscheidung des SG Reutlingen liest, dann kannst du erkennen, dass das JC das nicht als rückzahlbares Darlehen übernehmen muss, sondern als nicht-rückzahlbare Kosten der Unterkunft, also zuschussweise.

Rotti

Zitat von: Hilfegesuch am 27. November 2023, 13:53:46Danke ich habe jetzt den Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid geschrieben, meine Eltern holen diesen heute ab und bringen den zur Post und bringen mir auch ein bisschen Essen mit.
vergesse auch nicht dem JC die Rechnung vom Kammerjäger zu schicken als Beweis.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Hilfegesuch

Hallo, ich bräuchte dringend euren Rat, ich hatte ja vor den Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid meinen Eltern zu geben, sodass die diesen im Jobcenter abgeben, ich hatte mich aber dann doch umentschieden, weil ich die Befürchtung hatte das dass auch abgelehnt wird, wenn ich das selber schreibe. Mittlerweile war auch das zweite Mal der Kammerjäger da, aber habe noch keine Rechnung erhalten.

Ich hatte dann noch am 27. November auf der Seite https://hartz4widerspruch.de/ die Überprüfung über das Internet machen lassen, weil das ja dort von Anwälten scheinbar gemacht wird und ich so die Erfolgschance viel höher sah.

Ich hatte auch eine E-Mail erhalten, "Ihre Dokumente wurden nun geprüft und in die Rechtsabteilung weitergeleitet"

Ich hatte dann vor 6 Tagen zu rightmart Rechtsanwälte hingeschrieben, das die Frist am 20. Dezember abläuft und ich mir Sorgen mache, das diese es vielleicht nicht rechtzeitig schaffen.

Heute kam eine E-Mail von rightmart Rechtsanwälte mit Zitat:

"Jeder Bescheid wird individuell geprüft, somit können wir auch keine pauschale Bearbeitungszeit nennen - jeder Bescheid ist individuell, sowie die Berechnungsgrundlage und persönlichen Verhältnisse der Mandanten. Darüber hinaus befinden wir uns bei der Bescheidprüfung in einem Fristgeschäft, somit ist diese auch relevant dafür, wann welcher Bescheid geprüft wird.

Die Prüfung Ihres Bescheids ist noch nicht abgeschlossen, somit kann man auch noch keine Aussage darüber treffen, ob dieser Fehler enthält.

Machen Sie sich bitte keine Sorgen, wir werden aber innerhalb der Frist tätig."


Das Problem ist jetzt aber wie gesagt, das die Frist an diesen Mittwoch am 20. Dezember abläuft, am 20. November wurde die Ablehnung vom Jobcenter geschrieben, deswegen mache ich mir trotzdem Sorgen. Ich überlege grad doch lieber selbst ein Widerspruch zu schreiben, sodass meine Eltern dann diesen im Jobcenter mit meiner Vollmacht dort abgeben können, dass es noch am 20. Dezember bei denen ankommt oder würdet ihr trotzdem abwarten? Nicht das die am Ende dann zwei unterschiedliche Widersprüche dort liegen haben und das vielleicht Probleme gibt.

Sheherazade

Die Frist fängt erst an zu laufen, wenn der Bescheid in deinem Briefkasten war.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Hilfegesuch am 18. Dezember 2023, 17:20:22Heute kam eine E-Mail von rightmart Rechtsanwälte mit Zitat
sind das die Sponsoren vom Forum oder wie bist du dazu gekommen ?
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Hilfegesuch

Zitat von: Sheherazade am 18. Dezember 2023, 17:38:14Die Frist fängt erst an zu laufen, wenn der Bescheid in deinem Briefkasten war.

Wie will das Jobcenter den wissen wann das im Briefkasten war, wird doch nicht mit einwurf einschreiben sowas versendet oder doch ? Und weiß ich leider nicht mehr wann es im Briefkasten war, kann am 22 oder am 23 November gewesen sein.

Zitat von: Rotti am 18. Dezember 2023, 17:42:01
Zitat von: Hilfegesuch am 18. Dezember 2023, 17:20:22Heute kam eine E-Mail von rightmart Rechtsanwälte mit Zitat
sind das die Sponsoren vom Forum oder wie bist du dazu gekommen ?

Durch die Seite https://hartz4widerspruch.de/, dort kann man Bescheide überprüfen lassen und die gehen an die Anwaltskanzlei rightmart Rechtsanwälte

DerGreif

Du kannst selber fristwahrend Widerspruch einlegen  und daraufhin weisen,  dass die Begründung später erfolgt,  da das Verfahren bei einem Anwalt liegt.

Normalerweise macht das dann zwar auch der Anwalt, aber wenn die nicht aus dem Quark kommen,  musst du selber aktiv werden.

Spricht nicht gerade für Rightmart :no:

Sheherazade

Zitat von: Hilfegesuch am 18. Dezember 2023, 21:21:46Wie will das Jobcenter den wissen wann das im Briefkasten war

Guckst du hier.

Die Frist beginnt mit Bekanntgabe zu laufen, also dann, wann DIR der Bescheid bekannt wurde. Und wenn ich das richtig überschlage, sollte in deinem Fall am Tag nach Weihnachten der Widerspruch beim Jobcenter sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hilfegesuch

Zitat von: DerGreif am 19. Dezember 2023, 05:20:10Du kannst selber fristwahrend Widerspruch einlegen und daraufhin weisen, dass die Begründung später erfolgt, da das Verfahren bei einem Anwalt liegt.

Dann werde ich das so machen, habe Eltern angerufen vorhin und die holen Morgen das schreiben ab

Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2023, 09:33:30Guckst du hier. Die Frist beginnt mit Bekanntgabe zu laufen, also dann, wann DIR der Bescheid bekannt wurde. Und wenn ich das richtig überschlage, sollte in deinem Fall am Tag nach Weihnachten der Widerspruch beim Jobcenter sein.

Danke für den Link, also ich verstehe daraus mit den 3 Tagen, das wenn der Brief geschrieben wurde und abgegeben wurde bei der Post, Jobcenter davon ausgeht das man den innerhalb 3 Tagen bekommen hat und ab da die Frist gilt.

Am 20. November wurde der geschrieben und wahrscheinlich dann auch abgeschickt, bekommen habe ich diesen glaube am 22 oder 23. November, dann müsste die Frist wegen Wochenende und Feiertagen eigentlich am 28. Dezember enden, wenn man von den 22 an einen Freitag ausgeht, oder? Freitag, Mittwoch und Donnerstag dann die 3 Tage oder ist das falsch?

Ich würde den Jobcenter allerdings zutrauen, dass die behaupten, obwohl der Brief am 20. November geschrieben wurde, ich diesen an den Tag auch bekommen habe und dann wäre die Frist am Freitag zu Ende glaube ich

Hilfegesuch

Hallo eine gute Nachricht Rightmart hat heute Morgen mir eine Email gesendet das:

"Wir haben einen besonderen Fehler erkannt. Wir haben einen rechtlich komplizierten Fehler gefunden. Ihr Bescheid weist einen Fehler auf, der eine individuelle Bearbeitung erforderte. Unser Sachbearbeiter hat die Begründung sorgfältig formuliert, diese finden Sie in Ihrem Widerspruch."

Also ist doch noch rechtzeitig gewesen, der Widerspruch ist wirklich sehr ausführlich sind 5 Seiten, also kann ich nur rightmart Rechtsanwälte empfehlen, jetzt ist natürlich die frage ob Jobcenter diesen ablehnt oder nicht.

Gruß

Rotti

Zitat von: Hilfegesuch am 20. Dezember 2023, 14:17:32Hallo eine gute Nachricht Rightmart hat heute Morgen mir eine Email gesendet das:

"Wir haben einen besonderen Fehler erkannt. Wir haben einen rechtlich komplizierten Fehler gefunden. Ihr Bescheid weist einen Fehler auf, der eine individuelle Bearbeitung erforderte. Unser Sachbearbeiter hat die Begründung sorgfältig formuliert, diese finden Sie in Ihrem Widerspruch."

Also ist doch noch rechtzeitig gewesen, der Widerspruch ist wirklich sehr ausführlich sind 5 Seiten, also kann ich nur rightmart Rechtsanwälte empfehlen, jetzt ist natürlich die frage ob Jobcenter diesen ablehnt oder nicht.

Gruß
Zitat von: Hilfegesuch am 20. Dezember 2023, 14:17:32Also ist doch noch rechtzeitig gewesen, der Widerspruch ist wirklich sehr ausführlich sind 5 Seiten, also kann ich nur rightmart Rechtsanwälte empfehlen
ja die hatten mir auch schon geholfen. Durch das Schreiben wurde mein Widerspruch auch vollumfänglich dann auch stattgegeben.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

DerGreif

Hmm, ich habe einen gelesen und mir vor Lachen fast in die Hose gemacht,  weil auf 6!! Seiten nicht einmal stand, wo jetzt das Problem ist und warum Widerspruch überhaupt eingelegt wird.

So sind die Unterschiede