Frage zu einem Formular "Auskunftsersuchen nach §43"

Begonnen von Melissa0205, 26. Januar 2024, 18:37:18

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Birgit63

Bei den 100,00 Euro handelt es sich ein Einkommen aus einer Beschäftigung.

Ottokar

Zitat von: Melissa0205 am 22. August 2024, 10:30:56Was hat es dann mit diesen angeblich freien 100 Euro jährlich auf sich und
dass man mtl. ca. 100 Euro dazuverdienen dürft (ohne Anrechnung).

Weißt du auch hierzu näheres?
Im SGB XII gibt es keinen Grundfreibetrag von 100€, den gibt es nur im SGB II und auch dort nur auf Erwerbseinkommen.
Allerdings wär noch zu ergänzen, dass von den in meinem Beispiel anzurechnenden 9€ Beiträge zu privaten Versicherungen abgesetzt werden können.
Wenn also bspw. die Dividende 35€ beträgt und im Juli ausgezahlt wird, werden davon (35€ - 26€) 9€ als Einkommen berücksichtigt.
Wenn deine Eltern im Juli 25€ Beitrag für ihre Privathaftpflicht zahlen, muss gemäß § 82 Abs. 2 SGB XII diese Ausgabe von der 9€ Einnahme abgesetzt werden mit dem Ergebnis, dass kein anrechenbares Einkommen verbleibt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Melissa0205

Vielen vielen lieben Dank euch allen.

Ich tue mir sehr schwer, die Gesetzestexte zu verstehen.

An jeder Ecke lese ich eine Aussage, die sich widersprüchlich zum vorausgegangenen Fundstück anhört.

Und dann dachte ich an die Werbung "besser mal jemanden fragen, der sich damit auskennt" ! :zwinker:

Das ist wirklich ein sehr nettes Forum mit noch netteren Usern.

DANKE