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Erbe von einem SGB 12 Bezieher annehmen oder ablehnen

Begonnen von Fettnäpfchen, 15. Februar 2024, 13:57:46

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Fettnäpfchen

 :flag:

Hallo mein Titel ist auch gleich die Frage.

Mein Kumpel will das ich sein VM und diverse Sachgegenstände wie antiquarische Lexika und weitere Kleinigkeiten erbe.

Ich teilte ihm mit das ich das ablehnen müsste da ich dann auch die Schulden erben würde, sprich die Unterstützungsleistung über das SGB 12 die er seit mehreren Jahren erhält damit ihm der Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung finanziert wird.

Nun meint er das sein Betreuer behauptet dass das nicht stimmt ich das Erbe antreten kann und nicht die vom Staat ausgelegten Kosten erstatten müsste.

Wer hat den jetzt recht?

Seltsam finde ich auch dass er mir das über eine gebührenfrei.de Mastercard zukommen lassen will.
Frei nach dem Motto > ich bekomme die Karte und soll dann das Schonvermögen von seinem Mastercardkonto abheben und sein normales Girokonto auf dem das Schonvermögen dann abgezogen wird.
Auch hier sagte ich ihm dass das so auch nicht funktioniert da es a) Sozialleistungsbetrug wäre und
b) mit seinem Tod sämtliche Konten eingefroren würden und kein Zugriff mehr darauf besteht.

Liege ich damit falsch?
und wie kann man den Kumpel überzeugen dass das alles so nicht funktioniert?

Ich habe ja nichts dagegen wenn er mich damit beglücken will habe aber überhaupt keine Lust dabei aus Versehen oder Unwissenheit zum Betrüger zu werden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2024, 13:57:46will das ich sein VM und diverse Sachgegenstände wie antiquarische Lexika und weitere Kleinigkeiten erbe
Wenn machbar, kann er dir die Sachwerte auch noch zu Lebzeiten geben.
Das bekommt dann ja auch keiner mit und wäre, eh kein Einkommen.

Beim Erbe Annehmen wäre ich echt vorsichtig.
Weißt selber, Schulden gehören da auch dazu.

Sozialamt kann bis zu 10 Jahre zurück fordern.

Aber da bei dir sicherlich nichts zu holen ist, ginge es erst mal Leer aus.
Es sei denn du kommst doch noch zu Geld, dann hättest du ein Problem.

Selbst würde ich mich da nicht darauf Einlassen, allein schon kein Bock mich mit dem Sozi Amt auseinander zu setzen.


Rotti

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2024, 13:57:46Mein Kumpel will das ich sein VM und diverse Sachgegenstände wie antiquarische Lexika und weitere Kleinigkeiten erbe.
seit ihr ein Paar hat er ein Testament gemacht. ?
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Fettnäpfchen

Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Februar 2024, 17:14:59Beim Erbe Annehmen wäre ich echt vorsichtig. Weißt selber, Schulden gehören da auch dazu.
Ich glaube es aber ich weiß es nicht genau
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2024, 13:57:46Ich teilte ihm mit das ich das ablehnen müsste da ich dann auch die Schulden erben würde, sprich die Unterstützungsleistung über das SGB 12 die er seit mehreren Jahren erhält damit ihm der Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung finanziert wird.
Nun meint er das sein Betreuer behauptet dass das nicht stimmt ich das Erbe antreten kann und nicht die vom Staat ausgelegten Kosten erstatten müsste.
deswegen frage ich überhaupt nach.

Rotti

Zitat von: Rotti am 15. Februar 2024, 17:32:35seit ihr ein Paar hat er ein Testament gemacht. ?
Nein kein Paar aber angeblich gibt es ein Testament.

MfG FN
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Fettnäpfchen

Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Februar 2024, 18:42:16Hilft das evtl. etwas weiter?
Ja da steht das was ich unter Allgemeinwissen im Kopf habe.
ZitatVon Rückforderungen betroffen ist stattdessen die sogenannte "Rest-Sozialhilfe", in erster Linie also die "Hilfe zur Pflege". Diese zahlt das Sozialamt, wenn eine Person nicht die finanziellen Mittel hat, um den Aufenthalt im Pflegeheim und die Pflegekosten zu bezahlen. Dabei kann es sich um ganz erhebliche Beträge handeln.
und genau das ist bei dem Kumpel der Fall.

Also wie ich Ihm schon sagte werde ich auf das Erbe verzichten.
Mit warmen Händen will er es nicht geben, wobei ich davon ja auch nichts hätte.

Seit einem halben Jahr hat er eine neue Idee. Für mich sehr Hanebüchen und realitätsfern und mit kriminellen Einschlag:
Eine krumme Tour mit ausländischen Kreditkarten bei denen er kurz vorher die knappen 10 000.- hin überweist und die dann angeblich nach seinem Tod zur Verfügung stehen ohne das es die Behörden mitbekommen. Das glaube ich (Ihm) nicht und fällt für mich nicht nur unter Betrug das würde sicher noch andere Gesetze brechen o. umgehen.
Aber er ist da nicht einsichtig und dreht sich nur im Kreis und wiederholt immer das selbe.
Erklärungen wie Sozialleistungsbetrug oder wenn mit "warmen Händen" verschenkt das es Einkommen wäre
oder spätestens nach seinem Ableben für 10 Jahre zurückgefordert werden kann, wobei da auch der Sozialleistungsbetrug bei Nichtmeldung Schenkung besteht, habe ich ihm schon zig mal versucht zu erklären.
Naja seine Persönlichkeit ist eh speziell, seine Psyche auch noch und dann bekommt er angeblich schon Morphium da ist es wohl so das da nichts mehr durchdringt und es beim festgefahrenen bleibt.

Schade um den Kerl aber so spielt das Leben nun mal.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Februar 2024, 12:00:19Also wie ich Ihm schon sagte werde ich auf das Erbe verzichten.
Wird sicherlich besser sein, dass es Schulden gibt ist ja schon mal Sicher.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Februar 2024, 12:00:19Mit warmen Händen will er es nicht geben, wobei ich davon ja auch nichts hätte.
Warum nicht, so von Hand zu Hand :grins:

Möglich er versteht es nicht mehr so richtig.
Aber mit den Ideen würde er nur dir, dass Leben schwer machen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Februar 2024, 12:00:19krumme Tour mit ausländischen Kreditkarten bei denen er kurz vorher die knappen 10 000.- hin überweist
Wie das z.B. allein schon mit der Überweisung aus D gibt es einen Nachweis darüber.

Fettnäpfchen

Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 17. Februar 2024, 18:12:46Wie das z.B. allein schon mit der Überweisung aus D gibt es einen Nachweis darüber.
Ja und das kapiert er nicht....
Nach der ewigen Diskussion bin ich irgendwann "deutlich" geworden und das er das sich abschminken kann....

Hat er sich gemerkt den gestern hat er schon wieder angerufen wusste zwar nicht mehr was alles gesprochen wurde aber das ich die Karten nicht anrühren werde ist hängen geblieben.
Na und wie ich ihn kenne hat er das dann spätestens in ein paar Tagen wieder vergessen....

schönen Sonntag noch
FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Februar 2024, 14:32:50Ja und das kapiert er nicht....
Warum ist es ihm überhaupt so Wichtig, dass du der Erbe sein sollst?
Gibt es da noch ein Geheimnis bei ihm?

Besser sein lassen, so mein Rat.

Hab es jetzt nicht mehr so richtig auf dem Plan aber, ist das Schonvermögen nach dem Tod nicht eh weg?
Wenn wie hier, nicht gerade wenig Sozialleistungen gezahlt wurden.

Darum eben so, von Hand zu Hand :grins:

Fettnäpfchen

Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 18. Februar 2024, 16:22:12Warum ist es ihm überhaupt so Wichtig, dass du der Erbe sein sollst? Gibt es da noch ein Geheimnis bei ihm? Besser sein lassen, so mein Rat.
:weisnich: Vllt. weil ich sein letzter verbliebener Freund bin, wir kennen uns ja schon seit den 80ern.

Ich habe ihm jetzt einen Brief geschrieben in dem dasselbe drinsteht was ich ihm schon x mal erzählt habe
und dazu geschrieben ich hoffe das er es in Textform besser versteht
und zusätzlich habe ich ihm noch einige § und weiteres hinein kopiert.
Und wenn er es nicht versteht oder wieder vergessen hat das er sich das Blatt mit den Erklärungen und den § an die Wand oder neben das Telefon "tackern" soll. Und dann kann er es ja jedesmal lesen bevor er wieder von vorne anfängt.

Ich dachte mir geht es nach den pers. Rückschlägen wieder besser also psychisch aber da habe ich mich getäuscht.
Der "Dauerstress" und das erfolglose herumdiskutieren geht mir tatsächlich stärker an die Nerven was ich sogar in Form von Schweißattacken erlebe.
Hoffentlich hat er es nach dem Brief kapiert!

Damit ist das Thema, auch hier, für mich erledigt!

MfG FN
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Sophiagirl

Hey,

lass ihm sonst doch in dem Glauben, ablehnen kannst du es ja immer. Klingt ja fast nach Demenz. Da soll man ja auch nicht gegen anreden. Sondern die so leben lassen.

LG

Fettnäpfchen

Sophiagirl

Danke
und ja das ist mir auch in den Sinn gekommen. Leider erst hinterher.

MfG FN
 
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Sophiagirl

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2024, 16:02:53Sophiagirl

Danke
und ja das ist mir auch in den Sinn gekommen. Leider erst hinterher.

MfG FN

Bitte  :clever:

Wir hier mögen doch Schwarm wissen, sind wir nicht dafür hier?

Ganz liebe Grüße

Rotti

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2024, 13:57:46Mein Kumpel will das ich sein VM und diverse Sachgegenstände wie antiquarische Lexika und weitere Kleinigkeiten erbe
besser du als wenn dann der VM die Wohnung räumen lässt und sich jemand das unter den Nägeln greift.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Ronald BW

Werte wie antiquarische Lexika sind oft nur noch Papierwert nach Gewicht.
Und auch da ist jedes Kartonmaterial wertvoller.
Selbst Kleinigkeiten wie Goldschmuck und Edelsteine so rasant wie viele denken ist das nicht.
Er kann dich auch mit einem Vermächtnis bedenken dann musst du kein Erbe antreten.
Du bist dann nicht Erbe und hättest trotzdem Anspruch auf Geld oder Gegenstände
wenn nicht was anderes vorrangig bedient werden muss.
Muss er aber genau auflisten und von Hand ein Testament schreiben, und zwar alles von Hand.
Ohne Hand geht nur mit Notar und das kostet.