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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Residenzpflicht in Deutschland

Begonnen von Puddingwackler, 22. Mai 2024, 17:30:25

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Puddingwackler

Hallo,

in Bezug zum Thema "Ortsanwesenheit/Residenzpflicht", bzw. bei Reise zu Bekannten, mit Verbleib in Deutschland, bei der "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" habe ich ausgiebig das Internet durchforstet. Und keinen schlüssigen Gesetzestext gefunden, welcher in den amtlichen Schreiben meines Wohnortes den Text " ...jede Änderung unverzüglich mitteilen ... auch nur jede vorübergehende Abwesenheit von Ihrem Wohnort..." begründet. Dass ein erwerbsfähiger Bürgergeld-Bezieher erreichbar sein muss leuchtet ein, aber wo steht, dass dies auch bei einem Frührentner (dauerhafte EM-Rentner) rechtlich korrekt ist?

Wenn ich das richtig verstanden habe, steht im SGB I § 60 (auf diesen wird sich bezogen) etwas von Erwerbsfähigen, im SGB II fehlt mir der Bezug zur Grundsicherung und Residenzpflicht. Welche  geltenden Regelungen beinhalten noch etwas zum Thema? Es geht definitiv lediglich um Kurzfahrten in Deutschland, kein Karibikurlaub oder Trip nach Neuschwabenland.

Gruß

Puddingwackler

Ottokar

Bei der "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" gibt keine Pflicht zum Aufenthalt im zeit- und ortsnahen Bereich wie im SGB II.
Voraussetzung für die Leistung ist lediglich der Aufenthalt in Deutschland, siehe § 41 Abs. 1 SGB XII.
Man muss somit auch keine Zustimmung des Sozialamtes einholen, wenn man innerhalb von Deutschland verreisen will, egal wie lange.
Lediglich bei Auslandsreisen muss man aufgrund § 41a SGB XII aufpassen: dauert eine Reise länger als 4 Wochen, erhält man nach der 4. Woche keine Leistung mehr, bis man sich wieder nachweislich in Deutschland aufhält.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Puddingwackler

Hallo,

vielen Dank für die rasche Antwort - erklärt auch, warum sich nichts findet. Nichtsdestotrotz wurde schon seitens des Amtes gedroht, man könne den ganzen Tag mit den Öffis im Kreis fahren, aber am Abend habe man daheim zu sein. Ganz zu schweigen von der Frage, ob man nicht seinen Wohnsitz verkaufen möchte... oder der Tatsache, dass auf eine Aufstockung der Heizkostenhilfe 2022/23 gar nicht erst reagiert wurde, die Briefe aber im Frühjahr plötzlich auftauchten.

MfG

Puddingwackler