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Wirklich kein Mehrbedarf?

Begonnen von PaulchenFlash, 22. Juni 2024, 22:51:05

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PaulchenFlash

Ich bin Bürgergeld Empfänger, aufgrund mehrerer chronischen Erkrankungen, auch nicht arbeitsfähig. Vor gut 1½ Jahren habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Wer schon selbst Erfahrungen mit der deutschen Rentenversicherung machen konnte, weiß wie langatmig Anträge dort sein können. Eigentlich will mich das Jobcenter los werden und gab im Januar ein amtsärztliches Gutachten in Auftrag, welches meine Arbeitsunfähigkeit bestätigen sollte. Im Ergebnis wurde dies auch durch das Gutachten bestätigt und wurde auch an die Rentenversicherung mit meiner Erlaubnis weitergeleitet, mit der Hoffnung den Antrag nun ein wenig zu beschleunigen.

Da mir nun ja auch durch das Gutachten, die volle Erwerbsminderung bescheinigt wurde, beantragte ich den Mehrbedarf für voll erwerbsgeminderte Schwerbehinderte, die auch über das Merkzeichen G verfügen. Da ich unbefristet Schwerbehindert bin, mit einem GdB von 60 und dem Merkzeichen G habe, trifft der Mehrbedarf ja auf mich zu. Es wäre der Mehrbedarf von 17%. Das Jobcenter lehnte den Antrag natürlich ab. Ich legte Widerspruch dagegen ein und legte dem Jobcenter den gesetzlich geregelten Mehrbedarf nochmals da und machte auch auf die Handlungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit aufmerksam. Der Widerspruch wurde aber auch abgelehnt. Das Jobcenter argumentierte nun damit, daß ich ja im Grunde die Anforderungen für den Mehrbedarf erfülle:

- volle Erwerbsminderung

- Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G

Da ich aber Bürgergeld beziehe (weil der Antrag bei der DRV immer noch ergebnislos läuft) könne ich den Mehrbedarf nicht erhalten, denn dieser steht ja nur voll erwerbsgeminderte Personen zu, die z.B. Grundsicherung im Alter beziehen. Voll erwerbsgeminderten Personen würde ja kein Bürgergeld zustehen, denn das bekommt man nur wenn man arbeitsfähig ist. Aber egal ob ich nun arbeitsfähig oder voll erwerbsgemindert bin, Tatsache ist ja nun mal, solange wie der Antrag bei der DRV noch dauert, solange erhalte ich auch Bürgergeld da ja sonst kein anderer Leistungsträger zuständig ist.

Also müsste mir ja nun auch der Mehrbedarf zustehen oder welchen Fehler übersehe ich?

TripleH

Zitat von: PaulchenFlash am 22. Juni 2024, 22:51:05Also müsste mir ja nun auch der Mehrbedarf zustehen oder welchen Fehler übersehe ich?

Als erwerbsgemindert gilt nur jemand, bei dem diese durch die DRV festgestellt wurde. Das ist der Fehler.

PetraL

Zitat von: PaulchenFlash am 22. Juni 2024, 22:51:05Also müsste mir ja nun auch der Mehrbedarf zustehen oder welchen Fehler übersehe ich?
Bin in der gleichen Situation und ebenfalls ratlos
Zitat von: TripleH am 23. Juni 2024, 00:59:48Als erwerbsgemindert gilt nur jemand, bei dem diese durch die DRV festgestellt wurde. Das ist der Fehler.
Wurde bei mir, bekomme dennoch keinen Mehrbedarf, das würde nur "Sozialgeld-"Empfängern zustehen ...  :weisnich: