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Bürgergeld EKS Betriebsausgaben

Begonnen von Pyramus, 28. Juni 2024, 15:40:25

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Ronald BW

Darf ich mal fragen wie viele Firmen du schon hattest oder ist das dein erster Versuch.

Jo

@Pyramus

Es genügt nicht sich selbständig zu machen (kostet 30 Euro für den Gewerbeschein oder so - zumindest früher)
und zu glauben das "BG-Loch" auffüllen zu können.
Da kommt noch ein bisserl mehr auf dich zu.
Es geht nicht um unfair (Trump lässt grüßen) sondern um die Gesetzeslage. Wie du diese Regelungen empfindest interessiert nicht. Akzeptieren und anpassen oder umorientieren.

Und als beleidigte Leberwurst patzig werden hilft nun auch nicht.
Das Licht am Ende des Tunnels wurde aus Energiespargründen abgeschaltet.
-Ihre Bundesregierung -

peter_m

Zitat von: Pyramus am 30. Juni 2024, 15:18:18Nicht ganz Korrekt. Ja man darf es nicht für Waren verweden. Aber nein ich muss es nicht für Investitionen verwenden. Wenn ich das Darlehen nehme und keine Investition tätige, mindert es halt meine Betriebsausgaben die ich ja bereits hatte.

Wenn das Darlehen aber Deine Betriebskosten mindert, machst Du in diesem Halbjahr Verlust, den Du nicht bezahlt bekommst.
Wenn Du mit dem Darlehen keine Investitionen tätigst, kannst Du auch keine Verluste zwischen zwei Bewilligungszeiträumen hin und herschieben.

Pyramus

Zitat von: peter_m am 01. Juli 2024, 10:16:56Wenn das Darlehen aber Deine Betriebskosten mindert, machst Du in diesem Halbjahr Verlust, den Du nicht bezahlt bekommst.
Wenn Du mit dem Darlehen keine Investitionen tätigst, kannst Du auch keine Verluste zwischen zwei Bewilligungszeiträumen hin und herschieben.


Wenn ein Darlehen Betriebskosten mindert, mache ich keine Verluste sondern in der EKS Gewinne. Im zweite BZ wird durch die Abzahlung des Darlehens dann mein Gewinn gemindert.

Wie schon gesagt, es geht hier nur darum, Verluste aus dem ersten BZ in den Zweiten zu übertragen, damit ich im zweiten BZ nicht sofort meinen Freibetrag überschreite.