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Vermittlungsvorschläge mit RFB - > Bearbeitungsdauer meinerseits?

Begonnen von PaulNRW, 15. Juli 2024, 12:52:40

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PaulNRW

Hallo zusammen,

ich erhielt am Freitag, 12.07. Vermittlungsvorschläge mit RFB, die auf den 05.07. und 08.07. datiert waren. Offensichtlich sind die sehr lange unterwegs oder der SB ist im Urlaub und lässt diese "häppchenweise" an mich verschicken.

Kurze Frage: Gibt es Neuregelungen bei der Bewerbungsfrist, bis wann man sich bewerben muss? Bleibt es bei den drei Tagen? Zählen der Samstag / Sonntag mit? Zählt der Tag des Posteinganges mit?

Ich frage so detailliert, weil ich schon einmal einen VV mit RFB bekam, wo die Bewerbungsfrist des Arbeitgebers am nächsten Werktag abgelaufen war.

Bei uns kommt die Post von den Zeiten her eher unregelmäßig, mal vormittags, mal spät nachmittags. Und wenn man dann 17 Uhr liest, dass man bis Mitternacht Bewerbungsfrist hat.....

Danke.

Hary

Normal musst du innerhalb von drei Tage darauf reagieren. Die Frist dazu beginnt erst mit dem Zeitpunkt, wo du Kenntnis darüber hast. Im Zweifel müsste der SB den Zugang beweisen. Sofern es ein normaler Brief ist, wird dies schwierig.

Wobei diese Frist nicht in Stein gemeißelt ist. Sie kann auch länger sein bei Ortsabwesenheit oder auch kürzer, wenn du dich nur telefonisch melden musst. Drei Tage die Nummer am Telefon wählen wäre schön Recht langsam 😅

Yasha

Neuregelungen sind mir nicht bekannt.

Ich befolge die Regelung- 3 Werktage ab dem Erhalt inkl. Samstag.

Der Tag des Erhalt zählt mit.

Bei Ablauf trotzdem pro Forma bewerben. Dann im Betreff unbedingt erwähnen- VV vom ( Datum). Erhalt am (Datum).

Aber- es gibt vorherige Vereinbarungen( Kooperationsplan) , wo SB gern mal innerhalb von drei Tagen als Frist reinschreiben.

Dann würde auch der Sonntag mitzählen.

Normal ist die Regelung von drei Werktagen.

Es muss auch nichts vom Kunden bewiesen werden. Es reicht , den Erhalt in der Betreffzeile der Bewerbung zu schreiben. Und das auch im Antwortblatt zu wiederholen. Bei erfolgten Bewerbungen .

Mache ich seit Jahren so. Es gab nie Zweifel daran.

PaulNRW

Ich schreibe immer das Eingangsdatum auf den VV, wann er bei mir eingegangen ist.

Den Samstag hatte ich bisher nie mitgezählt. Es gab auch noch keinen Ärger, dass ich mich zu spät beworben hätte. Doch es gab halt auch schon die "kurz vor knapp" - Geschichten - oder die, wo der Arbeitgeber schon seit einem halben Jahr die Stelle ausgeschrieben hatte.

Kopfbahnhof

Zitat von: PaulNRW am 15. Juli 2024, 12:52:40Offensichtlich sind die sehr lange unterwegs

Entweder liegt es an der Post oder beim JC selber.
Auf jeden Fall kann man dir daraus keinen Strick drehen.

Bei mir kam kürzlich Infopost vom JC gesammelte Werke aus 2021 - 2023 :scratch:

Zitat von: PaulNRW am 15. Juli 2024, 12:52:40Zählt der Tag des Posteinganges mit?
Für mich nicht, denn die kommt ja auch gern mal nach 16 Uhr.
Mann muss einmal am Tag in den Briefkasten sehen.