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Aufbewahrungsdauer Akte äD

Begonnen von gargendus, 07. August 2024, 16:58:10

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gargendus

Hallo,

ich würde gerne wissen wie lange die Akte beim äD des Jobcenters zurückreicht. Ich erinnere mich dunkel, dass ich mal Akteneinsicht beantragt hatte und das über mehrere Jahre zurückreichte. Ist das so normal? Vor Fünf Jahren wurde zum Beispiel ein Gutachten erstellt ist das noch da drin zu finden?

Fettnäpfchen

gargendus

Zitat von: gargendus am 07. August 2024, 16:58:10ich würde gerne wissen wie lange die Akte beim äD des Jobcenters zurückreicht.
Ich glaube das waren 10 Jahre.
Passt, aber lies im Anhang unter Punkt 4 am besten selber nach!

Denn es gilt für Verbis, also wo ein SB nachschaut fünf Jahre.
und 10 Jahre für coMed.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

gargendus

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. August 2024, 16:42:09gargendus

Zitat von: gargendus am 07. August 2024, 16:58:10ich würde gerne wissen wie lange die Akte beim äD des Jobcenters zurückreicht.
Ich glaube das waren 10 Jahre.
Passt, aber lies im Anhang unter Punkt 4 am besten selber nach!

Denn es gilt für Verbis, also wo ein SB nachschaut fünf Jahre.
und 10 Jahre für coMed.

MfG FN

Das ist interessant. Vielen Dank. Der Hintergrund ist, dass mein Jobcenter nicht das entscheidende Gutachten beachten möchte und behauptet bestimmte medizinische Unterlagen wären nicht vorgelegt worden, was ganz klar anders daraus hervorgeht.Mir ist gerade noch eine Frage eingefallen. Wenn eine Person die Akteneinsicht haben möchte, die aufgrund von Krankheit die Wohnung nicht verlassen kann, kann diese dann verlangen, dass die Akteneinsicht auf anderem Wege geleistet wird bzw. gäbe es in dem Fall einen konkreten Anspruch?

Ottokar

Medizinische Unterlagen müssen von Ärzten 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 10 Abs. 3 BO, § 630f Abs. 3 BGB, § 57 Abs. 2 BMV-Ä).
D.h. der äD der AfA muss alle Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.

Da das JC selbst kein Arzt ist, gelten hier andere Fristen. Lt. Bundesrechnungshof richten sich die Aufbewahrungsfristen für leistungsrelevante Unterlagen nach Nr. 4.7 der Verwaltungsvorschriften der Bundeshaushaltsordnung (VV BHO) für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (§§ 70 bis
72 und 74 bis 80 BHO) – VV-ZBR BHO. Geschlossene Leistungsakten sind demnach in der Regel zehn Jahre aufzubewahren, sofern andere zu berücksichtigende Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine anderen (i.d.R. längeren) Fristen vorgeben.
Leistungsakten mit offenen Forderungen können z.B. 30 Jahre aufbewahrt werden.
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Fettnäpfchen

gargendus

Zitat von: gargendus am 08. August 2024, 16:58:13Der Hintergrund ist, dass mein Jobcenter nicht das entscheidende Gutachten beachten möchte und behauptet bestimmte medizinische Unterlagen wären nicht vorgelegt worden, was ganz klar anders daraus hervorgeht.
Hast du das schriftlich und würdest du das in anonymisierter Form einstellen?
Und auch wichtig wäre von welcher Institution das Gutachten erstellt wurde.

Das liest sich sehr kryptisch und danach das ein SB etwas sehen will was ihn überhaupt nichts angeht.

Zitat von: gargendus am 08. August 2024, 16:58:13Wenn eine Person die Akteneinsicht haben möchte, die aufgrund von Krankheit die Wohnung nicht verlassen kann, kann diese dann verlangen, dass die Akteneinsicht auf anderem Wege geleistet wird bzw. gäbe es in dem Fall einen konkreten Anspruch?
Kopie der geasmten Akte anfordern und nachhause schicken lassen.
Wenn sich das JC wegen "Sicherheit deiner Daten" weigert dann kann man das vom JC abholen lassen. Dazu brauchst du eine Vertretung die eine Vollmacht dafür von dir bekommt.

Am einfachsten wäre es über die Verpflichtung aus der DSGVO.
Da habe ich leider nichts gespeichert

Dafür etwas von Ottokar und Schnuffel01

MfG FN
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gargendus

#5
Du hast recht Fettnäpfchen. Das liest sich sehr kryptisch und es ist auch eine Menge vorgefallen, nicht alles bzw. vieles davon ist nicht im Bereich des Sozialrechts angesiedelt. Daher möchte ich aktuell noch nicht näher darauf eingehen, was das Jobcenter hier fortgesetzt im Zusammenhang mit PTBS Patienten (und viele weitere Erkrankungen) getan hat.Ich bin aber für jede Hilfe dankbar, die ich hier zusätzlich in Form von Informationen bekommen kann. 

Die Kopie der gesamten Akte würde sicher sehr umfangreich werden. Ich würde auch denken dass die weitere sie belastende Informationen einfach weglassen, wenn ich das persönlich anfordere. Also die wichtigen Dinge fehlen dann. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die dort aktuell ziemlich aufgewühlt sind und wenig Lust haben in dieser Hinsicht bei der Aufklärung mitzuwirken.

Wäre das so schon was?

Betreff: Antrag auf Herausgabe der vollständigen Akte des ärztlichen Dienstes gemäß DSGVO, BDSG und § 83 SGB X

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie § 83 des Sozialgesetzbuches Zehntes Buch (SGB X) die Herausgabe sämtlicher Informationen und Unterlagen, die der ärztliche Dienst des Jobcenters über mich gespeichert hat. Ich bitte um Übersendung folgender Dokumente:

Sämtliche ärztliche Gutachten und Stellungnahmen.
Alle ärztlichen Befundberichte.
Jeglicher Schriftverkehr zwischen dem ärztlichen Dienst und dem Jobcenter in Bezug auf meine Person.
Alle weiteren relevanten Unterlagen und Dokumente, die Teil meiner Akte sind.
Da ich gesundheitlich nicht in der Lage bin, die Unterlagen persönlich abzuholen, und auch niemanden habe, der dies stellvertretend übernehmen könnte, bitte ich darum, mir die vollständigen Kopien der Akte postalisch an meine oben genannte Adresse zuzusenden. Ein ärztliches Attest dazu liegt ihnen bereits vor.

Für den Fall, dass bestimmte Informationen aufgrund einer möglichen Gesundheitsgefährdung für mich zurückgehalten werden sollen, weise ich vorsorglich darauf hin, dass ich eine direkte Weiterleitung dieser Bestandteile an meinen behandelnden Arzt erwarte. Bitte nehmen Sie diesbezüglich rechtzeitig Kontakt zu mir auf, falls dies erforderlich sein sollte, damit ich die Kontaktdaten meines Arztes übermitteln kann.

Ich bitte um eine Bestätigung des Eingangs meines Antrags und um eine zügige Bearbeitung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.

Mit freundlichen Grüßen,

PS ich schreibe "ich" der Einfachheit halber. Eigentlich geht es nicht um mich persönlich.

Fettnäpfchen

gargendus

Zitat von: gargendus am 09. August 2024, 21:53:02Ich würde auch denken dass die weitere sie belastende Informationen einfach weglassen, wenn ich das persönlich anfordere. Also die wichtigen Dinge fehlen dann.
Das würde viel Geld kosten wenn es zu einer Anzeige wegen so etwas kommt. Gerade bei der DSGVO gibt es drakonische Strafen.

Und normalerweise ist in einer Akte alles durchnummeriert. Also wenn Seite 101 und dann folgend Seite 104 übermittelt wird weißt du, bzw. der Betroffene, dass deine Befürchtung wahr geworden ist.
Und dann meldet man genau das dem Datenschutbeauftragten.

Zitat von: gargendus am 09. August 2024, 21:53:02Für den Fall, dass bestimmte Informationen aufgrund einer möglichen Gesundheitsgefährdung für mich zurückgehalten werden sollen, weise ich vorsorglich darauf hin, dass ich eine direkte Weiterleitung dieser Bestandteile an meinen behandelnden Arzt erwarte.
Dein Schreiben finde ich allgemein sehr gut und im besonderen den Teilabschnitt im Zitat. Damit fällt auch diese durchaus mögliche (Ausrede) Begründung flach.

MfG FN
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gargendus

Okay, ich frage das mal hier. Wenn das Jobcenter eine Bescheinigung von mir bekommt. Ich die dann beim Jobcenter anfordere und auf einmal ist das eine andere Bescheinigung mit anderem Inhalt?! Was kann ich dann machen? Richtig gelesen, die ist gefälscht worden. Und alle die mit dem Fall betraut sind, machen dicht, ich verstehe nicht warum. Darüber hinaus gibt es weitere schlimme Vermutungen auch hinsichtlich von Behandlungen ohne Wissen und Einverständnis. Der Fall wächst langsam zu einem großen dicken Klumpen heran, der aktuell wie ein Gewehr auf mich gerichtet ist. Obwohl ich hier das Opfer bin. Da fällt dann einfach das Wort Terminunfähig unter den Tisch. Aber das ist für einen Prozess relevant, den ich aktuell führen muss.Ich bräuchte wirklich jemanden dem ich das alles von vorne bis hinten schildern kann. Aber dafür ist das Forum wohl auch nicht geeignet. Zumal mir sehr bewusst ist, dass die hier quasi in Echtzeit sofort alles lesen werden. Ich würde das wirklich gerne mal ganz besprechen, aber das würde deutlich mehr als einen Tag dauern. Und mir rennt die Zeit so schon davon. Nebenbei im letzten Gutachten des Jobcenters "Die Person darf keinem Stress und emotionalen Situationen ausgesetzt werden." Kein Witz.

Vorname

Ich hätte eine Frage an dich:

Bist du dir sicher, dass du alle notwendigen Schweigepflichtsentbindungen ausgestellt hast?

Daran scheitern viele Gutachten, wie ich selbst aus eigener Erfahrung weiß. Von mir gibt es bereits 3 soz.-med.-Gutachten und beim 2. hab ich einen Facharzt übersehen und prompt hat ein Teil des Gutachtens gefehlt, weil dieser Arzt natürlich keine Unterlagen einreichen konnte.

Auf Seite 1 ganz oben unter Punkt 1 stehen alle Einschränkungen, die du selbst angegeben hast, aber nicht, welche Befundberichte eingereicht wurden. Das lässt sich daran nicht erkennen.

gargendus

Mir würde es schon reichen, wenn das Jobcenter selbst nicht unterschlägt was ihnen bekannt ist und schon längst belegt wurde. Das eigene Gutachten aus der Vergangenheit zum Beispiel in dem noch sehr viel mehr dokumentiert ist inklusive Röntgen und bildgebenden Verfahren im Allgemeinen. Bei bestimmten Krankheitsbildern die körperlich rein degenerativ sind und es keine Umkehr gibt, sehe ich nicht wie diese Belege veralten könnten. Es gibt keine Wunderheilung. Und auch keine Heilung leider, nur ein erträglich und gerade noch so lebenswert. Da bringt es wenig wenn der äD schreibt "motivieren" man muss den "Patienten motivieren" und den sozialpsychiatrischen Dienst einschalten. Um dann Zwang und Gewalt auszuüben, oder wie darf man das verstehen? Sorry aber mir brennt zu viel auf der Seele und ich habe zu viele Schmerzen zugefügt bekommen. Ich möchte hier keinen falschen Eindruck vermitteln. Danke dass du Interesse zeigst. Das Jobcenter erschleicht sich hier eine Stellung die es nicht innehat. Der Teppich bekommt schon Beulen vom ganzen Kram der von denen darunter gekehrt wird.

Vorname

Zitat von: gargendus am 21. August 2024, 07:06:39Mir würde es schon reichen, wenn das Jobcenter selbst nicht unterschlägt was ihnen bekannt ist und schon längst belegt wurde. Das eigene Gutachten aus der Vergangenheit zum Beispiel in dem noch sehr viel mehr dokumentiert ist inklusive Röntgen und bildgebenden Verfahren im Allgemeinen. Bei bestimmten Krankheitsbildern die körperlich rein degenerativ sind und es keine Umkehr gibt, sehe ich nicht wie diese Belege veralten könnten.

Diese sozialmedizinische Gutachten gelten nur für 6 Monate, also tut das JC nix Falsches, wenn sie dieses alte Gutachten nicht mehr beachten.

Für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit, welche über diese 6 Monate hinausgeht, ist die Rentenversicherung zuständig.  Deshalb macht es keinen Sinn, sich auf veraltete Gutachten zu stützen.

Beantrage ein neues Gutachten und sieh zu, dass du alle aktuellen Befundberichte neu einreichst. Bei der DRV haben alle Befundberichte die älter sind wie 5 Jahre auch keine Gültigkeit mehr. Deshalb ist es immer besser, nur die neuesten Unterlagen zu haben.

gargendus

Ich bin mir ziemlich sicher dass es genau dazu anders lautende Urteile gibt.

Vorname

Dann kannst du diese anderslautende Urteile ja sicher hier einstellen, denn Wunschdenken bringt dich nicht vorwärts.

gargendus

#13
Wenn ich die parat hätte, dann könnte ich die einstellen. Ich habe das nur am Rande in den Medien mitbekommen. Ich bin leider kein Rechtsanwalt.

Chatgpt hat das Folgende ausgespuckt.

Aber das ist zu alt, das kann es nicht gewesen sein. Das war nicht so lange her.

Ein Beispiel hierfür könnte ein Urteil des BSG vom 13. November 2008 (B 13 R 33/08 R) sein, in dem es um die Frage ging, ob ein altes Gutachten weiterhin Gültigkeit hat. Das Gericht entschied, dass allein der Zeitablauf nicht dazu führt, dass ein Gutachten seine Bedeutung verliert, insbesondere dann nicht, wenn es um eine dauerhafte Erkrankung geht.

Fettnäpfchen

gargendus

Netiquette
•  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.

Deshalb solltest du schon die passenden Begrifflichkeiten verwenden!
Zitat von: gargendus am 21. August 2024, 06:21:15Wenn das Jobcenter eine Bescheinigung von mir bekommt. Ich die dann beim Jobcenter anfordere und auf einmal ist das eine andere Bescheinigung mit anderem Inhalt?!
Dann hast du hoffentlich die Grundregel von allem was man beim Amt abgibt eine Kopie und das mit Abgabebestätigung beachtet.
Damit kannst du Betrug nachweisen.

Zitat von: gargendus am 21. August 2024, 06:21:15Darüber hinaus gibt es weitere schlimme Vermutungen auch hinsichtlich von Behandlungen ohne Wissen und Einverständnis.
s. oben

Zitat von: gargendus am 21. August 2024, 06:21:15Ich bräuchte wirklich jemanden dem ich das alles von vorne bis hinten schildern kann.
in Verb. mit:
Zitat von: gargendus am 21. August 2024, 06:21:15Aber das ist für einen Prozess relevant, den ich aktuell führen muss
kommt dann nur noch ein SGB 2 tauglicher RA in Frage.

Zitat von: gargendus am 21. August 2024, 06:21:15Zumal mir sehr bewusst ist, dass die hier quasi in Echtzeit sofort alles lesen werden.
das kann dir egal sein denn es ist nicht von Nachteil wenn dem JC seine Unfähigkeit aufgezeigt wird. Ganz im Gegenteil.

Zitat von: gargendus am 21. August 2024, 06:21:15"Die Person darf keinem Stress und emotionalen Situationen ausgesetzt werden." Kein Witz.
ja und deswegen muss bei so einem Gutachten dabei stehen dass das Teil B nur in Gegenwart eines Arztes eröffnet werden darf.

Zitat von: Fettnäpfchen am 09. August 2024, 16:00:35Kopie der geasmten Akte anfordern und nachhause schicken lassen. Wenn sich das JC wegen "Sicherheit deiner Daten" weigert dann kann man das vom JC abholen lassen. Dazu brauchst du eine Vertretung die eine Vollmacht dafür von dir bekommt.
Kann übrigens auch vom Arzt (evtl. sogar von deinem RA) deines Vertrauens angefordert werden für den Fall das ich das nicht erwähnt habe.

Zitat von: Vorname am 21. August 2024, 06:48:28Daran scheitern viele Gutachten, wie ich selbst aus eigener Erfahrung weiß. Von mir gibt es bereits 3 soz.-med.-Gutachten und beim 2. hab ich einen Facharzt übersehen und prompt hat ein Teil des Gutachtens gefehlt, weil dieser Arzt natürlich keine Unterlagen einreichen konnte.
Bei mir wurde kein einziger Arzt zu Rate bzw. die Unterlagen gefordert. Es wurde nach "Aktenlage entschieden" was immer das heißen mag. Ich weiß ja was es heißt das ist anders gemeint.

Zitat von: Vorname am 21. August 2024, 06:48:28Auf Seite 1 ganz oben unter Punkt 1 stehen alle Einschränkungen, die du selbst angegeben hast, aber nicht, welche Befundberichte eingereicht wurden. Das lässt sich daran nicht erkennen.
die der Gutachter niedergeschrieben hat weil er zu so einem Ergebnis gekommen ist.

Zitat von: Vorname am 21. August 2024, 08:26:04Diese sozialmedizinische Gutachten gelten nur für 6 Monate, also tut das JC nix Falsches, wenn sie dieses alte Gutachten nicht mehr beachten.
Sie gelten bis zu vier Jahren danach kann ein neues Gutachten gefordert werden. Ausnahme im Gutachten steht etwas anderes wie z.B.: nach sechs Monaten muss man erneut prüfen.....

Zitat von: Vorname am 21. August 2024, 08:26:04Für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit, welche über diese 6 Monate hinausgeht, ist die Rentenversicherung zuständig. Deshalb macht es keinen Sinn, sich auf veraltete Gutachten zu stützen.
Aber nur wenn es um Rentensachen geht um es vereinfacht auszudrücken.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.