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Bürgergeld-Kürzung Fix beschlossen?

Begonnen von Single-Man, 13. August 2024, 04:11:18

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Single-Man

Hallo,
seit dem Vorschlag von Christian Dürr von der FDP, das Bürgergeld zu kürzen, tun viele Medien-Magazine und Zeitungen so, als sei das beschlossene Sache. Weiß jemand von euch, ob SPD und Grüne diesem Vorhaben zustimmen oder ob es da Gegenstimmen gibt? Ist es sehr wahrscheinlich, dass es zu Kürzungen kommt?

AlterGaul

"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Ronald BW

Es ist rechtlich nicht möglich sagt die SPD

anne

#3
 Single-Man.
In den aktuellen Nachrichten hier im Forum, gab es das Thema bereits. Es ist aber, warum auch immer, verschwunden.
https://www.deutschlandfunk.de/arbeitsministerium-buergergeld-kuerzung-gesetzlich-nicht-umsetzbar-104.html
Sozialpolitik
Arbeitsministerium: Bürgergeld-Kürzung gesetzlich nicht umsetzbar

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/regelsatz-buergergeld-vorschlag-fdp-100.html
Die FDP will das Bürgergeld kürzen. Geht das überhaupt? Ist die Stütze tatsächlich zu hoch? Und welche Auswirkungen hat die Inflation auf Empfänger? ZDFheute mit einem Überblick.

gargendus

Das wirklich Kranke an dieser Idee ist ja, dass ich leider annehme, dass die meisten Leistungsberechtigten durchaus bereit wären, das zu tun, was sich "die" (Nein, Du bist nicht gemeint) Reichen niemals wagen würden. Etwas abgeben. Selbst wenn das bedeutet weniger zu Essen auf dem Tisch zu haben. Der der nicht viel hat, gibt, man muss ihm nur ein schlechtes Gewissen einreden, sonst eben Medienhetze betreiben. Der der viel zuviel hat wird gar nicht erst gefragt. Er ist unsichtbar. Ich weiß nicht was das über die Gesellschaft aussagt, nichts Gutes nehme ich an. Die SPD hat sicher auch viele Anhänger dieser FDP Idee, davon bin ich fest überzeugt, die anderen wissen das genau zu bespielen. Der wahre Dorn im Auge ist die Verhandlungsposition von Arbeitnehmern.

Unwissender

Wobei wenn man bedenkt das was "wir brauchen eigentlich gar nicht billiger geworden ist! Sieht man ja bei Lebensmitteln!
Da bringts uns nix wenn z.b. Sprit oder Elektronik günstiger geworden sind! (Oder kaufen wir das regelmässig? Also ich nicht!)  :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

islandfeuer

fast 3 %  faselt  von Kürzungen...   -FDP-
Lach..  jaja  so  mancher  schaufelt  sich  im deutschen Politzirkus-grottenschlecht  gerade  das  u 5  Grab  unter 5 Prozent

Rotti

 irgendwie muss es ja weiter gehen mit der FDP, deshalb auch die Wunsch Kollation jetzt schon für die Zukunft weiterdenken, vielleicht kann man da einen Funken vor der nächsten Bundestagswahl setzen auf 5% +  :lachen:

Ottokar

Es ist rechtlich unmöglich, das Bürgergeld zu kürzen.
Die derzeitige Berechnung basiert auf den Vorgaben des BVerfG zum Sozialstaatsgebot des GG, diese kann man nicht ignorieren, weil das Ergebnis verfassungswidrig wäre, und zur Änderung des GG ist eine 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich, welche keine Partei hat.
Man kann die Berechnungsmethode für die Zukunft ändern, diese muss aber weiterhin die selben Vorgaben des BVerfG erfüllen, womit unter dem Strich im Ergebnis nicht weniger Leistung herauskommen kann, da sich dabei weder die zugrunde zu legenden Preise noch Löhne ändern.
Vorstellbar wäre eine geringere Leistungsfestsetzung nur dann, wenn es eine Minusinflation gäbe, d.h. die Lebenshaltungskosten dauerhaft auf ein geringeres Niveau sinken würden. Das so etwas passiert, steht jedoch in grundsätzlichem Widerspruch zum Funktionsprinzip der Marktwirtschaft.
Das bestmöglich vorstellbare Wäre das Erreichen einer Preisstabilität, die eine Erhöhung der Leistung unnötig macht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Unwissender

Zitat von: Ottokar am 28. August 2024, 10:06:55Es ist rechtlich unmöglich, das Bürgergeld zu kürzen.
Die derzeitige Berechnung basiert auf den Vorgaben des BVerfG zum Sozialstaatsgebot des GG, diese kann man nicht ignorieren, weil das Ergebnis verfassungswidrig wäre, und zur Änderung des GG ist eine 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich, welche keine Partei hat.
Man kann die Berechnungsmethode für die Zukunft ändern, diese muss aber weiterhin die selben Vorgaben des BVerfG erfüllen, womit unter dem Strich im Ergebnis nicht weniger Leistung herauskommen kann, da sich dabei weder die zugrunde zu legenden Preise noch Löhne ändern.
Vorstellbar wäre eine geringere Leistungsfestsetzung nur dann, wenn es eine Minusinflation gäbe, d.h. die Lebenshaltungskosten dauerhaft auf ein geringeres Niveau sinken würden. Das so etwas passiert, steht jedoch in grundsätzlichem Widerspruch zum Funktionsprinzip der Marktwirtschaft.
Das bestmöglich vorstellbare Wäre das Erreichen einer Preisstabilität, die eine Erhöhung der Leistung unnötig macht.


 :ironie: Kann man schon! Dann kassiert man halt in einigen Jahren das Gesetz und man muss es wieder ändern! Bis dahin hat man Geld gespart!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Ich gehe davon aus, dass ein solches Gesetz, welches eine verfassungswidrige Berechnung beinhaltet, noch vor seinem in Kraft treten dem BVerfG zur Normenkontrolle vorgelegt würde.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.