Jobcenter verweigert Bearbeitung von Weiterbewilligungsantrag

Begonnen von abcd, 30. September 2024, 16:44:46

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Sheherazade

Da muss eine Begründung drin stehen, warum der Bewilligungszeitraum so kurz ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

abcd

Keine Begründung drinnen. 0 Text abseits des Standart-Text. Normalerweise bekomme ich uebrigens immer "nur" 6 Monate (meine Miete ist zu hoch, daher hab ich nie angefochten)

Mache heut den Widerspruch fertig.

Ottokar

Das Abweichen von der gesetzlich geregelten Bewilligungsdauer von 12 Monaten ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig.
U.a. darf der Bewilligungszeitraum auf sechs Monate verkürzt werden, wenn die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind (§ 41 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB II).
Für eine Verkürzung auf 3 Monate fehlt es jedoch an einer Rechtsgrundlage. Ich würde deshalb Widerspruch einlegen und zeitgleich einen WBA stellen.
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