Anhörung- unverschuldet?

Begonnen von Daniela222, 06. Oktober 2024, 21:37:15

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TripleH

Und der Mietvertrag liegt dem Jobcenter vor?

Daniela222

Ja, Mietvertrag liegt seit dem ersten Antrag vor .  Diese mietbescheinigung sogar zusätzlich

Was ich mir vorstellen könnte... es gab November 23 eine Mieterhöhung von 180 Euro.
Das hatte ich eingereicht.  Mein Sachbearbeiter hatte mir eine Mail geschrieben das der neue Bescheid unterwegs sei und dort die Erhöhung bereits berücksichtigt ist .
Allerdings ist die grundmiete bei 900 Euro geblieben ( fällt mir tatsächlich jetzt erst auf ), dafür aber die heizkosten von 57 Euro auf 97 Euro pro Person.  Das sind im Endeffekt nur 2 Monate aus dem Jahr 23.
Es ist sehr verwirrend... ich habe keine Ahnung was und wie ich nun reagieren soll.  Zumal es ja auch mein Fehler war,  diese Bescheide nicht richtig zu studieren

Sheherazade

Zitat von: Daniela222 am 06. Oktober 2024, 21:37:15Vor ein paar Tagen bekam ich Post zwecks einer Anhörung inklusive Aufhebung der Bescheide.

Dieses Schreiben hast du hier noch nicht eingestellt, oder? Können wir das noch sehen?

Letztendlich hat dein Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages die Betriebs- und Heizkosten viel zu niedrig angesetzt. Es bleibt aber Fakt, dass das Jobcenter dir mehr gezahlt hat als du an den Vermieter und jetzt logischerweise den Betrag, den @ Ottokar in Beitrag # 7 schon überschlagen hatte, zurück möchte.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Daniela222

Das ist völlig klar,  dass ich diese zurück überweisen muss.
Mir ging es erst mal darum,  was kommt auf mich zu? Kann es grossen Ärger geben? Das alles war nicht willentlich.
Warte ich erst mal ab was kommt,  oder reagiere ich?

Sheherazade

Zitat von: Daniela222 am 07. Oktober 2024, 16:09:41Warte ich erst mal ab was kommt, oder reagiere ich?

Was stand denn in dem Schreiben, was du jetzt machen sollst?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Daniela222

Das dieser bescheid in meine rechte eingreift und ich zwei Wochen Zeit habe mich zu äußern

Sheherazade

Zitat von: Daniela222 am 07. Oktober 2024, 16:30:55ich zwei Wochen Zeit habe mich zu äußern

Dann mach das (sich tot stellen bringt nur Ärger). Danach wird irgendwann vom Jobcenter diese Forderung von €214,43 kommen. Und die Nachzahlung beim Vermieter musst du ja auch noch zahlen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Bürgergeld ist auch für die KdUH keine zweckbestimmte Leistung und kann daher nicht nach § 47 SGB X widerrufen werden. Außerdem hat das Jobcenter in Kenntnis der tatsächlichen Miethöhe einfach zuviel gezahlt, es könnte daher Vertrauensschutz greifen. Andererseits hätte auffallen müssen, dass das Jobcenter 1400 Euro für die Miete zahlt, man aber in Wirklichkeit um eines weniger zahlen muss. Außerdem konstruiert das Jobcenter hier ein fiktives Guthaben. Das ist rechtlich nicht zulässig.

Zuerst sollte man mal mit der Antwort auf die Anhörung klären, dass die Differenz nicht daher rührt, dass du zu wenig Miete gezahlt hast, sondern, dass das JC seit mindestens 2023 die Kosten der Unterkunft falsch bemisst. Also nochmal Mietvertrag und Mietbescheinigung einreichen und vorrechnen, wie hoch die Miete 2023 wirklich war und das du auch das an den Vermieter gezahlt hast (Kontoauszüge). Und dann abwarten, was kommt.

Ottokar

#23
Wann hast du die Anhörung aus Beitrag #20 erhalten?

Ich sehe gerade, dass der Bescheid in Beitrag #5 nur für September ist, damit kann man so leider gar nichts anfangen.
Aus dem Mietvertrag und dem Rückforderungsbescheid ergeben sich gänzlich andere Beträge.
Da es 2021 und 2022 offenbar ein Betriebskostenguthaben gab, kann es sich im September auch nicht um die Übernahme einer Nachzahlung gehandelt haben. Und die Mieterhöhung von 180 Euro gab es erst ab November, wobei sich aus der Kostenerhöhung von 57 Euro auf 97 Euro pro Person jedoch keine 180€ ergeben, sondern nur 120 Euro.
Für 01 - 10/2023 lt. deinen Angaben monatlich 280€ Betriebskostenvorauszahlung fällig, für 11 und 12/2023 dann 460€, die du lt. deiner Aussage auch gezahlt hast, macht insgesamt 3.720 Euro.
Lt. Vermieter hast du jedoch nur 3.360 Euro Vorauszahlung geleistet, also 360 Euro weniger.#
Das passt alles vorn und hinten nicht, deine Aussagen sind ganz offensichtlich falsch.

Für mich stellt sich das Ganze bislang so dar:
Die Betriebskostenvorauszahlung wurde von bislang 280 Euro (bereits) ab September 2023 um 120 Euro (nicht 180 Euro) erhöht.
Du hast im September noch die alte Vorauszahlung von 280€ an den Vermieter geleistet und ab Oktober die neue von 400 Euro.
Damit hast du 2023 vom JC insgesamt 3.840 Euro für Betriebskosten erhalten, davon aber nur 3.720 Euro (also 120 Euro weniger wegen September) an den Vermieter gezahlt.
Nur so ergibt das Ganze Sinn.

Was sich daraus nicht erschließt ist die Behauptung des JC, du hättest im Jahr 2023 insgesamt 4.485 Euro an Betriebskostenvorauszahlungen erhalten. Das ergibt keinen Sinn, egal wie man es dreht und wendet. Es kann gut sein, dass es sich hier um einen Fehler des JC handelt und dann ist Eile geboten!
Um das aufzuklären musst du sowohl alle für 2023 ergangenen Bescheide als auch jede monatliche Buchung des Bürgergeldes prüfen.
D.h. du musst nachsehen, was das JC bewilligt hat, was es dir überwiesen hat und was du an den Vermieter überwiesen hast.
Hier würde es erst mal ausreichen, anhand der Kontobuchungen für jeden Monat des Jahres 2023 die Höhe der Bürgergeldzahlung und der Mietzahlung mitzuteilen. Die Bescheide kann man auch noch später prüfen falls nötig.
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