Amt will Vermögensauskunft von Eltern

Begonnen von Noyse, 14. Oktober 2024, 13:46:07

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Noyse

Hallo,

ich lege mal kurz meine Situation offen. Ich bin 26 Jahre alt und mache gerade mein Abitur nach und habe noch weniger als 1 Jahr bis zum Abi, sowie aktuell kein Einkommen. Ich habe einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und werde jetzt aufgefordert eine Vermögensauskunft meiner Eltern beizulegen. Soweit ich gehört habe, ist das nur notwendig, wenn ich unter 25 Jahre alt bin und noch bei meinen Eltern lebe.

Ich lebe aktuell bei meiner Mutter im Haus muss dort aber Miete bezahlen (war vorher bei der Bundeswehr) muss nun also meine Mutter mir einen Untermietvertrag ausstellen, sodass ich diesen dann beim Amt mit einreichen kann?

Aber selbst wenn ich bei meiner Mutter wohne, stellt das ganze doch immer noch eine Wohngemeinschaft dar und keine Bedarfsgemeinschaft, richtig?

Was sind jetzt meine nächsten Schritte?

Liebe Grüße

Sheherazade

Mit welcher Begründung wird diese Vermögensauskunft gefordert?Hast du schon eine Erstausbildung und warum hast du für das Abi kein Bafög beantragt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Noyse

Zitat von: Noyse am 14. Oktober 2024, 13:46:07Ich lebe aktuell bei meiner Mutter im Haus muss dort aber Miete bezahlen (war vorher bei der Bundeswehr) muss nun also meine Mutter mir einen Untermietvertrag ausstellen, sodass ich diesen dann beim Amt mit einreichen kann?
Wenn es Eigentum deiner Mutter ist geht kein U.-MV sondern eins von beiden aus dem Muster > Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt

Zitat von: Noyse am 14. Oktober 2024, 13:46:07Aber selbst wenn ich bei meiner Mutter wohne, stellt das ganze doch immer noch eine Wohngemeinschaft dar und keine Bedarfsgemeinschaft, richtig?
ja
solange deine Mutter nicht mehr Unterhaltspflichtig ist. Daher gehören die Nachfragen von Sheherazade ebenso beantwortet um klarer zu sehen.

MfG FN
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Noyse

Die haben mir den Erstantrag zum wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft zugesendet. Den habe ich auch weitgehend wie es gefordert ist ausgefüllt. Jetzt ist es aber so, dass mir gesagt wurde das meine Eltern im Grunde nichts damit zu tun haben und ich einen eigenen Anspruch auf Bürgergeld habe.

Ist dem denn so und gibt es dafür separate Anträge?

Bafög habe ich auch versucht zu beantragen, dieser wurde aber Abgelehnt. Bei meinem ersten Anruf beim Jobcenter wurde mir aber auch gesagt ich wäre nicht berechtig.
Dementsprechend sollte ich vllt auch da nochmal einen Antrag stellen, macht das sinn?



 

turbulent

Zitat von: Noyse am 14. Oktober 2024, 18:18:46Bafög habe ich auch versucht zu beantragen, dieser wurde aber Abgelehnt.
Mit welcher Begründung?

Zitat von: Noyse am 14. Oktober 2024, 18:18:46Die haben mir den Erstantrag zum wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft zugesendet.
Du bist eine Bedarfsgemeinschaft. Deine besteht aus einer Person, aus Dir.

Sheherazade

Zitat von: Noyse am 14. Oktober 2024, 18:18:46Jetzt ist es aber so, dass mir gesagt wurde das meine Eltern im Grunde nichts damit zu tun haben und ich einen eigenen Anspruch auf Bürgergeld habe. Ist dem denn so und gibt es dafür separate Anträge?

Nein, du bist eine Bedarfsgemeinschaft. Dementsprechend trägst du nur DEINE Daten in das Antragsformular ein. Idealerweise hast du mit deiner Mutter eine Kostenbeteiligungsvereinbarung aufgesetzt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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