Nachbarschaftshilfe Rückwirkend möglich zu beantragen?

Begonnen von börgie, 21. Oktober 2024, 15:57:12

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börgie

Habe die monatlichen 125€ angespart gehabt und Mitte Juni den Antrag auf Erstattung gestellt.
Dieser wurde von der AOK abgelehnt da sich meine Nachbarschaftshelferin nicht bei der Behörde dafür registriert bzw sich nicht hat auf die Liste zu setzen.

Die AOK schrieb sie solle das nachholen und dass ich den Antrag nochmal stellen soll. Sie hat es mittlerweile getan und ich habe Anfang Sep. erneut einen Antrag gestellt.

Jetzt schreibt die AOK, dass es nicht rückwirkend ausbezahlt wird, ich aber gerne Widerspruch einlegen kann.

Jemand damit Erfahrung? Einige bei Facebook sagen es geht und einige sagen man hat bis Ende Juni Zeit sonst ist das Geld verloren und bleibt der Krankenkasse.

Ich wüsste auch nicht was ich in den Widerspruch reinschreiben könnte.. Sie sind ja im Recht, nur fand ich es komisch mir nachdem die Zeit ja dafür um gesagt haben ich solle erneut den Antrag stellen. Hätte ich mir ja sparen können.

Was denkt ihr?

Sheherazade

Du meinst den Entlastungsbetrag? Den kann man nicht ansparen. Und ausgezahlt bekommt man den erst, wenn ein Beleg für die erbrachte Leistung vorliegt. D. h. bei dir ab Zeitpunkt der Registrierung deiner Nachbarschaftshelferin.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Oktavius

Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 15:57:12Sie sind ja im Recht, nur fand ich es komisch mir nachdem die Zeit ja dafür um gesagt haben ich solle erneut den Antrag stellen. Hätte ich mir ja sparen können.

Was denkt ihr?
Du doch durch die Registrierung nicht die Möglichkeit den Entlastungsbeitrag von 125 Euro in der Zukunft an Deinen Bekannten zu geben. Also war dafür den Antrag gut.

das hier
Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 15:57:12Habe die monatlichen 125€ angespart gehabt und Mitte Juni den Antrag auf Erstattung gestellt.
Dürfte ein Irrtum sein. Entweder man setzt das Geld ein oder nicht. Ansparen kann man da nichts.

börgie

Zitat von: Oktavius am 21. Oktober 2024, 22:58:22
Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 15:57:12Sie sind ja im Recht, nur fand ich es komisch mir nachdem die Zeit ja dafür um gesagt haben ich solle erneut den Antrag stellen. Hätte ich mir ja sparen können.

Was denkt ihr?
Du doch durch die Registrierung nicht die Möglichkeit den Entlastungsbeitrag von 125 Euro in der Zukunft an Deinen Bekannten zu geben. Also war dafür den Antrag gut.

das hier
Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 15:57:12Habe die monatlichen 125€ angespart gehabt und Mitte Juni den Antrag auf Erstattung gestellt.
Dürfte ein Irrtum sein. Entweder man setzt das Geld ein oder nicht. Ansparen kann man da nichts.

Doch man kann die 125€ bis ins nächste Jahr ende Juni "sammeln". Extra nachgeschaut.
Es geht mir halt darum es Rückwirkend nun zu erhalten.

Sheherazade

Du meinst das hier?
ZitatSie müssen den Entlastungsbetrag von 125 Euro nicht jeden Monat aufbrauchen, sondern können das Geld ansparen. Das bietet sich an, wenn absehbar ist, dass Sie in einem Monat mehr Unterstützung brauchen. Der angesparte Betrag darf ins Folgejahr übertragen und bis Ende Juni genutzt werden.
Quelle

Dann wird dir deine Nachbarschaftshelferin mit ihrer verspäteten Eintragung da einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. Näheres sollte sich eigentlich aus dem Ablehnungsschreiben der AOK heraus lesen lasen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

börgie

Zitat von: Sheherazade am 22. Oktober 2024, 09:17:54Du meinst das hier?
ZitatSie müssen den Entlastungsbetrag von 125 Euro nicht jeden Monat aufbrauchen, sondern können das Geld ansparen. Das bietet sich an, wenn absehbar ist, dass Sie in einem Monat mehr Unterstützung brauchen. Der angesparte Betrag darf ins Folgejahr übertragen und bis Ende Juni genutzt werden.
Quelle

Dann wird dir deine Nachbarschaftshelferin mit ihrer verspäteten Eintragung da einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. Näheres sollte sich eigentlich aus dem Ablehnungsschreiben der AOK heraus lesen lasen.

Ja genau das. Ich kann es ansparen.

Ja sie hat das zum ersten Mal gemacht und wusste nicht dass man sich beim Land anmelden muss. Die AOK schreibt nur es ginge nicht rückwirkend. Ich könne Widerspruch einlegen. Denkt ihr es gibt Aussicht auf Erfolg oder ist die Sache durch?

Sheherazade

Ich denke da jetzt gar nichts zu, dafür fehlen mir einfach zu viele Fakten. Schreib einen Widerspruch, kostet ja nichts und warte ab, spätestens mit der Antwort solltest du eine Begründung erhalten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

börgie

Zitat von: Sheherazade am 22. Oktober 2024, 14:07:13Ich denke da jetzt gar nichts zu, dafür fehlen mir einfach zu viele Fakten. Schreib einen Widerspruch, kostet ja nichts und warte ab, spätestens mit der Antwort solltest du eine Begründung erhalten.

Kann sie dir gerne geben, welche benötigst du?
Ich weiß nicht was ich inhaltlich schreiben könnte.

Sheherazade

Zitat von: börgie am 22. Oktober 2024, 15:41:37Ich weiß nicht was ich inhaltlich schreiben könnte.

Schreib einfach, dass du dem Bescheid vom .... fristgerecht widersprichst. Als Begründung führst du an, dass nach deinen Informationen der Entlastungsbetrag bis in das Folgejahr übertragen werden darf.

Alles andere führt für mich an dieser Stelle zu weit.

Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 15:57:12Habe die monatlichen 125€ angespart gehabt und Mitte Juni den Antrag auf Erstattung gestellt.

Ich nehme an, dass du mit dem Antrag auf Erstattung auch die Rechnungen der Nachbarschaftshelferin eingereicht hattest?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

börgie

Zitat von: Sheherazade am 22. Oktober 2024, 15:48:26
Zitat von: börgie am 22. Oktober 2024, 15:41:37Ich weiß nicht was ich inhaltlich schreiben könnte.

Schreib einfach, dass du dem Bescheid vom .... fristgerecht widersprichst. Als Begründung führst du an, dass nach deinen Informationen der Entlastungsbetrag bis in das Folgejahr übertragen werden darf.

Alles andere führt für mich an dieser Stelle zu weit.

Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 15:57:12Habe die monatlichen 125€ angespart gehabt und Mitte Juni den Antrag auf Erstattung gestellt.

Ich nehme an, dass du mit dem Antrag auf Erstattung auch die Rechnungen der Nachbarschaftshelferin eingereicht hattest?
 

Ja habe ich alles mit eingereicht.
Bis ins nächste Jahr ist richtig aber nur bis ende juni.. wir haben 23.10...

Sheherazade

Das war eine der Informationen, die ich nicht hatte: Über welchen Zeitraum du den Entlastungsbetrag angespart hast. Ich bin die ganze Zeit von 2024 ausgegangen, so dass du noch bis Juni nächsten Jahres Zeit gehabt hättest.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

börgie

Zitat von: Sheherazade am 23. Oktober 2024, 08:50:33Das war eine der Informationen, die ich nicht hatte: Über welchen Zeitraum du den Entlastungsbetrag angespart hast. Ich bin die ganze Zeit von 2024 ausgegangen, so dass du noch bis Juni nächsten Jahres Zeit gehabt hättest.

Ne leider meine ich 2023 1.7. bis 31.06.2024

Sheherazade

30.06.2024, der Juni hat nur 30 Tage. Und deine Nachbarschaftshelferin hatte sich erst nach dem 30.06. registrieren lassen? Dann braucht es keinen Widerspruch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

börgie

Zitat von: Sheherazade am 23. Oktober 2024, 14:04:2430.06.2024, der Juni hat nur 30 Tage. Und deine Nachbarschaftshelferin hatte sich erst nach dem 30.06. registrieren lassen? Dann braucht es keinen Widerspruch.

Also keine Aussicht auf Erfolg sagste?

Sheherazade

Wenn dem so ist, wie ich es hier nur raten kann, dann besteht da keine Aussicht auf Erfolg.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"