Nachbarschaftshilfe Rückwirkend möglich zu beantragen?

Begonnen von börgie, 21. Oktober 2024, 15:57:12

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börgie

Habe die monatlichen 125€ angespart gehabt und Mitte Juni den Antrag auf Erstattung gestellt.
Dieser wurde von der AOK abgelehnt da sich meine Nachbarschaftshelferin nicht bei der Behörde dafür registriert bzw sich nicht hat auf die Liste zu setzen.

Die AOK schrieb sie solle das nachholen und dass ich den Antrag nochmal stellen soll. Sie hat es mittlerweile getan und ich habe Anfang Sep. erneut einen Antrag gestellt.

Jetzt schreibt die AOK, dass es nicht rückwirkend ausbezahlt wird, ich aber gerne Widerspruch einlegen kann.

Jemand damit Erfahrung? Einige bei Facebook sagen es geht und einige sagen man hat bis Ende Juni Zeit sonst ist das Geld verloren und bleibt der Krankenkasse.

Ich wüsste auch nicht was ich in den Widerspruch reinschreiben könnte.. Sie sind ja im Recht, nur fand ich es komisch mir nachdem die Zeit ja dafür um gesagt haben ich solle erneut den Antrag stellen. Hätte ich mir ja sparen können.

Was denkt ihr?

Sheherazade

Du meinst den Entlastungsbetrag? Den kann man nicht ansparen. Und ausgezahlt bekommt man den erst, wenn ein Beleg für die erbrachte Leistung vorliegt. D. h. bei dir ab Zeitpunkt der Registrierung deiner Nachbarschaftshelferin.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Oktavius

Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 15:57:12Sie sind ja im Recht, nur fand ich es komisch mir nachdem die Zeit ja dafür um gesagt haben ich solle erneut den Antrag stellen. Hätte ich mir ja sparen können.

Was denkt ihr?
Du doch durch die Registrierung nicht die Möglichkeit den Entlastungsbeitrag von 125 Euro in der Zukunft an Deinen Bekannten zu geben. Also war dafür den Antrag gut.

das hier
Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 15:57:12Habe die monatlichen 125€ angespart gehabt und Mitte Juni den Antrag auf Erstattung gestellt.
Dürfte ein Irrtum sein. Entweder man setzt das Geld ein oder nicht. Ansparen kann man da nichts.

börgie

Zitat von: Oktavius am 21. Oktober 2024, 22:58:22
Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 15:57:12Sie sind ja im Recht, nur fand ich es komisch mir nachdem die Zeit ja dafür um gesagt haben ich solle erneut den Antrag stellen. Hätte ich mir ja sparen können.

Was denkt ihr?
Du doch durch die Registrierung nicht die Möglichkeit den Entlastungsbeitrag von 125 Euro in der Zukunft an Deinen Bekannten zu geben. Also war dafür den Antrag gut.

das hier
Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 15:57:12Habe die monatlichen 125€ angespart gehabt und Mitte Juni den Antrag auf Erstattung gestellt.
Dürfte ein Irrtum sein. Entweder man setzt das Geld ein oder nicht. Ansparen kann man da nichts.

Doch man kann die 125€ bis ins nächste Jahr ende Juni "sammeln". Extra nachgeschaut.
Es geht mir halt darum es Rückwirkend nun zu erhalten.