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GruSi bei Erwerbsminderung / Widerspruch

Begonnen von Banane007, 22. Oktober 2024, 14:31:02

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Banane007

Hallo zusammen,

Erstantrag Grundsicherung wegen Erwerbsminderung fürs Kind gestellt. Bearbeitung wurde schon ewig hinausgezögert durch die Forderung doppelter Unterlagen und weiterer Formulare.

Dann endlich Bewilligung ab September erhalten. Allerdings falsch (Kindergeld wurde angerechnet, obwohl es mir als Mutter zufließt und auch bei mir angerechnet wird). Ich habe umgehend Widerspruch eingereicht. Eine Woche vorm Zahltermin.

Die Zahlungen kommen nun korrekt (ohne die Anrechnung des Kindergeldes). Allerdings habe ich vom Landkreis rein gar nichts gehört zu meinem Widerspruch. Nun bräuchte ich dringend einen korrekten Bescheid. Der zugegangene ist ja falsch.

Ich weiß, dass für die Bearbeitung eines Widerspruchs bis zu 3 Monate okay sind. Dem im Widerspruch gerügten Umstand wurde allerdings umgehend abgeholfen und der Bedarf korrekt bezahlt. Ich gehe also davon aus, dass mein Widerspruch begründet war und ihm stattgegeben wurde.

Vor 2 Wochen habe ich nun erneut hingeschrieben, dass ich den korrekten Bescheid für eine andere Behörde benötige. Wieder keine Reaktion.

Den Sachbearbeiter einfach mal anzurufen und freundlich nachzufragen, ergibt keinen Sinn. Haben wir im Antragsverfahren mehrfach versucht. Der wird unfreundlich und legt einfach auf.

Wenn ich jetzt die 3-Monats-Frist abwarte, kann ich doch eigentlich keine Untätigkeitsklage einreichen, weil dem Widerspruch ja entsprochen wurde. Oder?

Was kann ich noch tun, um endlich einen korrekten Bescheid zu erhalten? Kann doch nicht so schwer sein, den mal auszudrucken.

Liebe Grüße

Banane

begees

Das ist natürlich nachlässig, dass du noch keinen aktualisierten Bescheid bekommen hast.
Wofür brauchst denn unbedingt und sofort einen neuen Bescheid? In der Regel reicht es aus, den grundsätzlichen Bezug von Grundsicherung anderswo nachweisen zu können, die Höhe dürfte nirgendwo eine Rolle spielen. Und diesen Nachweis kannst du durch den bisher erlassenen Bescheid ja führen. Ergänzend kannst angeben, dass noch ein Verfahren zur Prüfung eines höheren Anspruchs auf Grundsicherung läuft.

Banane007

Hallo,

die Kindergeldstelle prüft den Anspruch auf Kindergeld für ein erwachsenes, behindertes Kind.
In dem Zuge wird auch das Einkommen des Kindes abgefragt.

Da dort die Frist abläuft, hab ich das erstmal so getan, wie Du sagst. Den vorliegenden Bescheid eingereicht mit dem Hinweis, dass ein Widerspruch läuft, nebst Kontoauszug, auf dem der tatsächliche Betrag ersichtlich ist.

Ständig muss man kreativ werden und den Ämtern hinterherlaufen. Es nervt. Da arbeitet unser Jobcenter schneller und kundenfreundlicher als der Landkreis, der für Grundsicherung zuständig ist.

Danke Dir und lieben Gruß

Banane

Banane007

Hallo zusammen,

bis heute kein Bescheid. Telefonische Nachfrage ergab, dass man lange krank gewesen sei und deswegen Einiges
liegengeblieben ist. Mit dem Nachsatz: "Das geht hier der Reihe nach...".

Jetzt sind bald 3 Monate seit dem Widerspruch vergangen. Hab nun noch ne Mail geschickt mit dem Vermerk der
Dringlichkeit. Nächste Idee wäre, einen Termin zu buchen und dort so lang sitzen zu bleiben, bis wir den Bescheid
bekommen. Nach welcher Frist kann ich das Sozialgericht bemühen, um den Bescheid einzuklagen?

Liebe Grüße

Banane

Ottokar

Zitat von: Banane007 am 22. Oktober 2024, 14:31:02Wenn ich jetzt die 3-Monats-Frist abwarte, kann ich doch eigentlich keine Untätigkeitsklage einreichen, weil dem Widerspruch ja entsprochen wurde. Oder?
Oder.
Die Zahlung der GruSi ist ein Realakt, kein Verwaltungsakt.
Es gab lt. deinen Angaben auch keinen mündlichen Verwaltungsakt, der ohnehin wegen deiner Forderung nach einem schriftlichen Bescheid hätte unverzüglich schriftlich bestätigt werden müssen. Ohne neuen Bescheid (schriftlichen Verwaltungsakt) wurde deinem Widerspruch aus rechtlicher Sicht bislang nicht abgeholfen und das Widerspruchsverfahren läuft noch, womit auch eine Untätigkeitsklage zulässig ist.
Ich würde hier unter Hinweis auf den Fristablauf die Entscheidung über den Widerspruch schriftlich anmahnen und ankündigen, nach Fristablauf Untätigkeitsklage zu erheben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Banane007 am 22. Oktober 2024, 14:31:02Dann endlich Bewilligung ab September erhalten. Allerdings falsch (Kindergeld wurde angerechnet, obwohl es mir als Mutter zufließt und auch bei mir angerechnet wird). Ich habe umgehend Widerspruch eingereicht. Eine Woche vorm Zahltermin.

Zitat von: Banane007 am 15. November 2024, 11:34:10Mit dem Nachsatz: "Das geht hier der Reihe nach...".

Aber mit nichten wenn das Amt einen Fehler macht, sollten sie unverzüglich handeln.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Banane007

Hallo zusammen,

ich hab doch tatsächlich noch gestern Mittag eine Antwort auf meine Mail erhalten.
Auf Mails wurde bisher NIE reagiert.

Die Zuständigkeit hat gewechselt. Was für ein Segen. Die neue Sachbearbeiterin entschuldigte sich
blumig für die Verzögerungen und die Umstände. Sie erstellt nun umgehend einen korrekten Bescheid,
der uns nächste Woche per Post erreichen sollte. Wünschte noch ein schönes Wochenende. Da gibt es
also doch nette Mitarbeiter. Gott sei Dank sind wir den vorherigen (Das geht hier der Reihe nach...) los.

Danke Euch für die hilfreichen Antworten

Liebe Grüße

Banane