Interne Weisungen zu Besonderheiten während der Corona-Sonderregelungen

Begonnen von UW, 22. Oktober 2024, 16:10:26

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UW

Viele Klagen aus der Corona-Pandemie sind noch bei Gerichten anhängig.

Während der Pandemie-Zeit hatten viele Ämter und Behörden eine weitgehende Zugangseinschränkung ausgegeben. Die persönliche Vorsprache war weitestgehend untersagt.

Mit besonderen Corona-Regeln § 67 SGB II wollte der Gesetzgeber mit vereinfachten Antragsformularen für Leistungen nach dem SGB II die Existenzsichernde Grundversorgung (01.03.2020-31.12.2022) gewährleisten.

Über etliche temporäre Vorgaben hatte sich das Jobcenter Herten in der streitgegenständlichen Antragsbearbeitung gesetzwidrig hinweggesetzt.


Mit einer Anfrage auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes wandte ich mich am 13.09.2024 an  Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen:

- Welche internen Weisungen ergingen an die Mitarbeiter?
- Wurden Schulungsunterlagen und Info-Blätter ausgegeben?
- Wurden die besonderen Corona-Regeln § 67 SGB II umgesetzt und dokumentiert?
- Wurde aufgrund der Sonderregeln (§ 52 SGB II) der Datenabgleich ausgesetzt oder eingeschränkt?

Zu meiner großen Überraschung reagierte die Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen vorbildlich schnell:
Bereits am 08.10.2024 wurden mir 21 Informationen, Weisungen der BA und Mails übersandt.
Interne Weisungen zu Besonderheiten während der Corona-Sonderregelungen