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Vermögen bei Antragsstellung Bürgergeld

Begonnen von falke278, 22. November 2024, 16:08:14

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falke278

Hallo,

ich befinde mich in der Situation, dass ich Bürgergeld beantragen muss.

Ich verfüge über ein Vermögen von ca. 10,000€ sowie ein Auto, das ca. 2000€ wert ist. Im ersten Jahr des Leistungsbezuges gilt ja während der Karenzzeit ein Vermögensfreibetrag von insgesamt 40,000€. Ich darf also mein Auto behalten und muss während dieses Zeitraumes auch nichts von meinem Vermögen abgeben, korrekt?

Ab dem zweiten Jahr gilt der Vermögensfreibetrag von 15,000€. habe im Forum hier aber von einem Fall gelesen, wo das örtliche JC einen Wert von 10,000€ ansetzt. Stimmt der Freibetrag für das zweite Jahr also, oder müsste ich da befürchten, mein Auto abgeben zu müssen?

LG

Sheherazade

Nein, da musst du nichts befürchten. Lies mal den Ratgeber Vermögen in Ruhe durch.
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

falke278

Zitat von: falke278 am 22. November 2024, 16:08:14Ich darf also mein Auto behalten und muss während dieses Zeitraumes auch nichts von meinem Vermögen abgeben, korrekt?
Dein Auto fällt nicht mal in die Berechnung ein da es sich um privilegiertes VM handelt.

Zitat von: falke278 am 22. November 2024, 16:08:14habe im Forum hier aber von einem Fall gelesen, wo das örtliche JC einen Wert von 10,000€ ansetzt.
Bin ja neugierig ob ich da drüber stolpere oder hast du einen Link?

MfG FN
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falke278


Sensoriker

Der andere Thread bezieht sich aufs SGB XII
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.