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Pflegegrad 2

Begonnen von PeterPan, 20. Dezember 2024, 20:47:12

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

PeterPan

Hallo ihr lieben

Also ich habe knapp 40 voll durch gearbeitet nun habe ich viele Einschränkungen.
Bin im Bürgergeld .
seid dem 17.01.24 habe ich den Pflegegrad 2 und Schwerbehinderung mit 50 % ohne Buchstabe  .
Nun meine Frage  ... kann ich einen Mehrbedarf geltend machen ?
Da ich gelesen habe das dies nur mit zb. einem G geht .

vg. PeterPan


terrier

du bekommst bei P2 über 300 Euro Pflegegeld mtl. von der Pflegekasse. Die werden dir nicht auf dein Bürgergeld angerechnet.
Do solltest deinen Pflegegeldbescheid und auch deinen Schwerbehindertenausweis dem Jobcenter aber bekannt nachen.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

PeterPan

Hallo
Das JC ist schon längst informiert worden.
Was habe ich von über 300 Euro ? nichts ...
Das bekommt doch die Pflegekraft .

hko

Zitat von: PeterPan am 21. Dezember 2024, 07:17:13Was habe ich von über 300 Euro ? nichts ...
Das bekommt doch die Pflegekraft .
bei Pflegegrad 2 gibt es z.Z. folgende Leistungen (steuerfrei):
332 € Pflegegeld direkt an Pflegebedürftigen oder 761 € Pflegesachleistungen an zugelassenen Pflegedienst
und
125 € Entlastungsbetrag an zugelassenen Pflegedienst

Gruß hko

Sensoriker

Zitat von: PeterPan am 21. Dezember 2024, 07:17:13Was habe ich von über 300 Euro ? nichts ...
Du hast eine Pflegekraft. Soll sie umsonst arbeiten oder möchtest du das selber zahlen??
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

PeterPan

Also   es geht darum  ob  das JC  eine Zusatzleistung bzw einen Mehrbedarf erstattet.
Aufgrund des Pflegegrad 2 u. Schwerbehinderung mit 50 %

Nur darauf bezieht sich die Fragestellung.

Vg. PeterPan


Sheherazade

Zitat von: PeterPan am 21. Dezember 2024, 15:58:11Also es geht darum ob das JC eine Zusatzleistung bzw einen Mehrbedarf erstattet.

Wenn du einen Mehrbedarf an -keineAhnungwas- nachweisen kannst, vielleicht. Ansonsten sollte dein Bedarf mit dem Regelsatz, KdU und dem Pflegegeld (für die Pflegekraft) abgedeckt sein.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Im SGB 2 gibt es für Erwerbsfähige mit Schwerbehinderung nur dann und so lange einen Mehrbedarf, wie diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


PeterPan

Ja  ich dachte daran das die Meschen mit 50 %  und einem Zusatzzeichen  zb.  einem G  für Gehbehinderung haben.
Das diese auch mehr Leistung vom JC bekommen  .

Da ich noch kein G habe  dachte ich das evtl. mein Pflegegrad 2 etwas beim JC auswirkt.

Ottokar

Allein wegen Pflegegrad und/oder GdB gibt es im SGB II keinen Anspruch auf Mehrbedarf.
Im SGB XII gibt es ab GdB 50 mit Merkzeichen G einen Anspruch auf Mehrbedarf i.H.v. 17%, diesen erhalten voll erwerbsgeminderte Personen, die in einer BG mit einer erwerbsfähige Person leben und deshalb Leistungen des SGB II bekommen. Das trifft auf dich aber nicht zu.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


turbulent

Zitat von: PeterPan am 20. Dezember 2024, 20:47:12kann ich einen Mehrbedarf geltend machen ?
Was hast Du denn für einen Mehrbedarf? Was an Deiner Krankheit/Einschränkung kostet Dich mehr als wenn Du gesünder wärst?