Hauskauf während Bezug von Bürgergeld?

Begonnen von rain3am, 10. Januar 2025, 19:39:08

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rain3am

Hallo,
hoffentlich findet jemand die Zeit, auf diesen langen Beitrag einzugehen ......

Ich bin 60 Jahre alt, selbständiger Kunsthandwerker, erhalte aufstockendes Bürgergeld.

Seit über 30 Jahren wohne ich auf dem Dorf in einem alten Einfamilienhaus zur Miete.
Im EG (ca. 60qm) befindet sich seither meine Werkstatt, im 1. Stock die Mietwohnung (ca. 85qm).
Das JC hat die recht große Mietwohnung nie beanstandet, da die KM unter dem Mietspiegel lag.

Der Vermieter ist mittlerweile sehr alt und hat mir das Haus nun zum Kauf angeboten!
Der Kern des Hauses ist ca. 100 Jahre alt, in keinem guten Zustand, aber es besteht auch keine Not, dringend etwas zu renovieren! Das Dach ist dicht, Dämmung ist allerdings keine vorhanden, die Zentralheizung (Öl) bereits 27 Jahre alt.
Wie dem auch sei, das Grundstück alleine ist etwa 35.000 Euro wert, mir wurde es nun samt Haus für 10.000 Euro angeboten! Mein Vermieter dachte gewiss, er bereitet mir damit eine Freude, was ja auch stimmt – allerdings bin ich doch sehr am grübeln, ob ich dieses Haus wirklich kaufen soll UND ob das JC sich dabei querstellen, mir Probleme bereiten kann!?!
.....schon klar, die Kaufentscheidung kann ich nur alleine treffen.
Ich erhoffe mir hier jedoch Infos + vielleicht auch Ratschläge, ob das JC dem einen Riegel vorschieben kann, bzw. wie der Hauskauf während des Bezugs von Bürgergeld für mich möglichst problemlos vonstatten gehen könnte ......

Ich habe mich in den letzten Tagen ein wenig eingelesen, es sind jedoch noch Fragen offen.

1.
Haus und Grundstück haben einen Wert von ca. 50.000 Euro. Wenn ich es nun, während des Bezugs von Bürgergeld, für ein Fünftel dessen kaufen kann, so muss das doch für das JC okay sein, oder nicht?!?? Ich könnte die Summe ja aus meinem ,,Schonvermögen" aufbringen, das JC bräuchte in Zukunft keine Mietzahlungen mehr zu berücksichtigen.

2.
Ich wäre dann ,,plötzlich" Hausbesitzer, hätte zudem das Haus für einen Bruchteil seines Wertes erhalten. Würde das JC dies womöglich als ,,Zugewinn" / ,,verwertbares Vermögen" betrachten, ähnlich wie bei einer Schenkung, bzw. Erbschaft?

3.
Macht es einen Unterschied, wenn ich den Kauf des Hauses als ,,Veränderungsmitteilung" angebe, oder ich den Kauftermin (falls möglich) so setze, dass ich bei einem WBA dann eben nicht mehr die Mietkosten, sondern (neu erworbenes) Wohneigentum angebe?

4.
Ist es überhaupt ,,machbar", während des Bezugs von Bürgergeld aus dem Schonvermögen heraus das Haus zu kaufen, oder müsste ich mich vom Bezug abmelden, anschließend das Haus erwerben und ggf. daraufhin als dann Hausbesitzer wieder Bürgergeld beantragen?

5.
Ich glaube, alleine genutztes Wohneigentum darf maximal 140qm ,,nutzbare Wohnfläche" haben.
EG und 1. Stock zusammen kämen allerdings auf ca. 145qm! Als Wohnung nutze ich ausschließlich den 1.Stock, während sich meine Werkstatt seit etlichen Jahren im EG befindet. Dort befindet sich jedoch auch eine Dusche und WC, da es irgendwann im letzten Jahrtausend noch als Wohnung vermietet wurde ..... Heute wäre dieses EG ohne teure umfassende Renovierungsarbeiten kaum noch als Wohnung zu vermieten.
Könnte ich aufgrund der Gesamtfläche dennoch Probleme seitens des JC´s bekommen?
Natürlich mag ich das Haus, auch zu diesem günstigen Preis, nicht kaufen, nur um es sogleich wieder abgeben zu müssen, weil das JC es als ,,nicht angemessen" erachtet ........

6.
Abschließend noch einige Fragen aus der (noch fiktiven) Sicht eines Bürgergeld erhaltenden Hausbesitzers, da mir solch Dinge bereits durch den Kopf geistern:
Das JC übernimmt bei Wohneigentum ja auch die ,,normalen" KdU.
Am Beispiel einer Heizöllieferung: erstattet das JC mir diese Kosten (anteilmäßig für die Wohnung im 1. Stock) NACH Vorlage der Rechnung, oder erhalte ich monatlich einen (geschätzten) Anteil für Heizung und Warmwasser?
Springt das JC auch ein, wenn z.B. an der Heizungsanlage etwas repariert werden muss (neue Umwälzpumpe oder anderes)? Wird eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage vom JC übernommen?
Angenommen nur eine Regenrinne muss erneuert werden, oder auch nur ein einfacher Wasserhahn ausgetauscht? Würden die Kosten für so etwas vom JC übernommen werden? Falls ja, dann wahrscheinlich nur auf vorab gestellten Antrag UND natürlich abschließender Vorlage der Rechnung?!
Übernimmt das JC auch die Kosten für Grundsteuer und Wohngebäudeversicherung?

Allerbesten Dank schon mal + gute Grüße an alle! :smile:

peter_m

Wenn die Ölheizung nicht gerade einen Niedertemperaturkessel hat, muss sie in 3 Jahren (nach 30 Jahren Betriebszeit) ausgetauscht werden. Es kann gut sein, dass der Eigentümer vom Schornsteinfeger darauf aufmerksam gemacht wurde und jetzt das Haus loswerden will.
Das Geld für die neue Heizung solltest Du parat haben.
Grundsätzlich zahlt das Amt auch zukünftig nur KdU in bisheriger Höhe, da Du Deine Wohnsituation ohne wichtigen Grund verändert hast. Zu diesen KdU zählen neben Gebäudeversicherung, Grundbesitzabgaben, Heizkosten (werden gezahlt, wenn sie anfallen) auch Reparaturen.
Du wirst also jede größere Reparatur selbst zahlen müssen, weil die Kosten die KdU übersteigen.

Ich würde das Haus wegen der wirtschaftlichen Risiken nicht kaufen. 
Da wieder auszuziehen, weil es keine Heizung mehr gibt, wird extrem schwierig. Du findest keinen Käufer auf dem Dorf ohne Heizung. Du kannst aber da auch nicht die nächsten 30 Jahre wohnen, weil es irgendwann in sich zusammenfällt und Du kein Geld hast, um es zu erhalten.

Sheherazade

Es gilt noch einen wichtigen Aspekt zu berücksichtigen:

ZitatUm eine Schenkung zu umgehen, ist es nicht erlaubt, ein Haus weit unter Wert zu verkaufen. Ein Kaufpreis, der mehr als 20–25 % unter dem Verkehrswert der Immobilie liegt oder ein symbolischer Preis von 1 €, wird vom Finanzamt als versteckte Schenkung bzw. Steuerhinterziehung interpretiert. Die Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Verkaufswert der Immobilie wird dann als Teilschenkung betrachtet.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Wert ist das Ganze eher nichts.
Da wird viel behauptet wenn der Tag lang ist.
Viel wahrscheinlicher ist das es etwas kostet.
Du findest bestimmt eine andere Bruchbude die du mieten kannst.
Auch wenn Dich der Gedanke Hauseigentümer zu werden beflügelt bleib realistisch.
Wenn du es unbedingt willst, spreche mal eine Schenkung an, oder Kauf für 1€
Bedenke manchmal ist geschenkt zu teuer.

Grundstückwert minus Abriss solltest du mal rechnen, dann hast du den Wert.

Ottokar

Nach deiner Schilderung ist das Haus keinen Cent wert. Wieviel das Grundstück wert ist und ob es überhaupt verkäuflich ist, ist eine andere Frage.
Angesichts des anstehenden Heizungsaustausches muss man zudem mit erheblichen Zusatzkosten rechnen. Die 10.000 Euro Angebotspreis sind also kein Schnäppchen, vielmehr wurden da (wie in solchen Fällen üblich) die unbedingt notwendigen Sanierungskosten in Abzug gebracht, die du dir als Bürgergeld-Aufstocker jedoch unmöglich leisten kannst.
Außerdem wäre es interessant zu hinterfragen, was mit dem Haus passiert, wenn der Eigentümer verstirbt.
Gibt es Erben? Dann werden die froh sein, für diese Bruchbude einen Mieter zu haben.

Was die Rechtslage im SGB II betrifft ist diese hier leider keinesfalls eindeutig.
Angemessen ist ein selbst genutztes Hausgrundstück mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern. Wie groß die Wohnfläche tatsächlich ist, sollte man also erst mal nachmessen. Keller, Heizungsraum etc. zählen übrigends nicht zur Wohnfläche (=> Wohnflächenverordnung).
Sollte die Wohnfläche tatsächlich über 140qm betragen, wäre das Haus nicht mehr als Vermögen geschützt. Es ist auch höchst fraglich, ob das JC hier die Trennung zwischen privat und gewerblich genutzter Fläche anerkennt, zumal dies in der Rechtsprechung eher verneint wird (vgl. LSG NRW in L 20 AS 71/06 vom 03.12.2007).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


angi

Zitat von: rain3am am 10. Januar 2025, 19:39:08Ich wäre dann ,,plötzlich" Hausbesitzer ...

... mit allen Rechten und Pflichten.
Schon ein neues Haus macht viel Arbeit und bringt viele Nebenkosten mit sich.
Ein altes Haus macht noch mehr Arbeit und kostet noch mehr als nur die üblichen Nebenkosten.
Als Kunsthandwerker hast du vermutlich eine Arbeit, die du gern machst, so dass dir die Zeit egal ist, die du dafür aufbringst.

Aber wenn du ein altes Haus an der Backe hast und dafür Zeit aufbringen mußt, dann wird dir irgendwann der zeitliche Aufwand zuviel werden, weil das keinen Spaß macht.
Ich bin auch Künstler, ich liebe meine Arbeit und kann auch 12h daran sitzen. Doch alle anderen notwendigen Arbeiten mache ich nur widerwillig, die kommen mir wie Zeitverschwendung vor.

Und dann sind da noch die Kosten. Die werden dir über den Kopf wachsen.

Probier's. Was du auf jeden Fall gewinnen kannst, das ist Erfahrung. Ich würde es nicht machen.

rain3am

Dies als Antwort auf den Beitrag von "peter_m" .... habe noch nicht herausgefunden, wie genau das mit dem zitieren geht, sorry!

Okay + Dankeschön, das mit der Heizung wusste ich nicht!
Ich unterstelle dabei allerdings nichts dem VM .... Er ist 90, alleinstehend, hat schlicht keine Lust mehr, sich um das Haus zu kümmern, inkl. Papierkram, Rechnungen, usw.
Falls ich das Haus nicht kaufen sollte, verkauft er es vielleicht anderweitig, woraufhin ich womöglich Wohnung + Werkstatt verliere!! DAS wäre für mich richtig übel, da ich hier seit Jahrzehnten verwurzelt bin UND mir natürlich das Geld fehlt, um eine neue Werkstatt anzumieten.
Weiterhin hier wohnen und arbeiten zu können, das ist mir extrem wichtig ......
Vielleicht kommt er auch auf die Idee, es mir zu schenken, oder irgendwann zu vererben: aus Sicht vom JC wäre DAS dann aber doch ein ,,Zugewinn", wodurch ich kein aufstockendes Bürgergeld mehr erhalten würde! Stimmt das so?!??

Ottokar

Miss doch mal die Wohnfläche nach, bevor wir hier weiter spekulieren.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


rain3am

So, ich hoffe, das mit dem ,,zitieren" und ,,Bezug nehmen auf" klappt nun besser!

Zitat von: peter_m am 11. Januar 2025, 05:18:33Das Geld für die neue Heizung solltest Du parat haben.
Okay + Dankeschön, das mit der Heizung wusste ich nicht!
Ich unterstelle dabei allerdings nichts dem VM .... Er ist 90, alleinstehend, hat schlicht keine Lust mehr, sich um das Haus zu kümmern, inkl. Papierkram, Rechnungen, usw.
Falls ich das Haus nicht kaufen sollte, verkauft er es vielleicht anderweitig, woraufhin ich womöglich Wohnung + Werkstatt verliere!! DAS wäre dann richtig übel, da ich hier seit Jahrzehnten verwurzelt bin UND mir natürlich das Geld fehlt, um eine neue Werkstatt anzumieten.
Weiterhin hier wohnen und arbeiten zu können, das ist mir extrem wichtig ......

Vielleicht kommt er auch auf die Idee, es mir zu schenken, oder irgendwann zu vererben: aus Sicht vom JC wäre DAS dann aber doch ein ,,Zugewinn", wodurch ich kein aufstockendes Bürgergeld mehr erhalten würde! Stimmt das so?!??


Zitat von: Sheherazade am 11. Januar 2025, 09:08:24Es gilt noch einen wichtigen Aspekt zu berücksichtigen:
Danke für diese Info! Das muss bei einem Verkauf sicher berücksichtigt werden. Ich werde mich diesbezüglich informieren und mit dem VM sprechen ....
Nach den bisherigen Beiträgen zu urteilen, ist der Wert von Haus + Grundstück eher strittig ....


Zitat von: Ronald BW am 11. Januar 2025, 09:16:26Wenn du es unbedingt willst, spreche mal eine Schenkung an, oder Kauf für 1€
Okay, der materielle Wert ist strittig, insbesondere wenn ein Zwangsaustausch der Heizung ansteht! Das muss ich vor einem eventuellen Kauf unbedingt abklären!!
Es stimmt auch, das Haus ist alt, entspricht ganz sicher nicht heutigen ,,Mietstandards". Dies war eben all die Jahre, und ist es noch, der Grund, warum die KM so günstig ausfällt. Das Haus hält einen jedoch trocken und (noch) warm - zudem bin ich hier verwurzelt, könnte es mir im Falle eines Umzugs auch nicht leisten, eine externe Werkstatt anzumieten.

Vollkommen unwissend bin ich bei dem angesprochenen Thema der Schenkung, oder einem Kauf für 1 Euro. Ich weiß gerade nicht, welche eventuellen Nachteile so etwas für den VM bedeuten würde (Finanzamt?). Werde versuchen, mir diesbezüglich einiges anzulesen.

Für hier und jetzt, und was mich als Bürgergeldempfänger angeht:
Das JC würde eine Schenkung doch ganz sicher als ,,Zugewinn" betrachten, wodurch mein Anspruch auf Bürgergeld entfiele! Sehe ich das richtig? ....auch wenn das JC in diesem Falle keine KM mehr zu zahlen hätte.


Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2025, 12:24:49Gibt es Erben? Dann werden die froh sein, für diese Bruchbude einen Mieter zu haben.
Ich kann das Wort ,,Bruchbude" wohl nachvollziehen, habe das Haus über die Jahre aber echt lieb gewonnen. Kleinere Renovierungen kann ich selber machen, aber natürlich keinen Heizungsaustausch.
Ich denke, es gibt keine Erben!
Zuvor habe ich bereits erwähnt, das der VM vielleicht auf die Idee kommt, mir das Haus zu schenken, oder irgendwann zu vererben. In dem Fall befürchte ich jedoch, das JC würde dies als ,,Zugewinn" betrachten, ich somit keinen Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld mehr haben ....

Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2025, 12:24:49Was die Rechtslage im SGB II betrifft ist diese hier leider keinesfalls eindeutig.
Vielen Dank für die Infos über die Wohnfläche!
Ich habe das Urteil vom Sozialgericht Münster überflogen ...... und finde schon, dieser Fall ist anders gelagert. Es geht um wesentlich höhere Beträge, und das von der Gesamtwohnfläche abgezogene Büro war Teil der Wohnung – bei mir ist die Werkstatt im EG selbstredend von der Wohnung im 1. Stock getrennt. Aber wie dem auch sei, es ist gut von diesem Urteil zu wissen!

Ich muss nochmal durch das Haus gehen und exakt nachmessen ... dabei alle Schrägen, sowie den Treppenaufgang, berücksichtigen! Dabei werde ich allerdings kaum 5qm oder mehr ,,streichen" können!

So wie ich dies mittlerweile sehe, kann ich es entweder darauf ankommen lassen, hoffen, das JC erkennt die Trennung zwischen Werkstatt + Wohnung an .... oder ich vermiete 10qm der Werkstatt an jemanden als Lager .... oder aber ich mauere schlicht einen Teil der Werkstatt zu!! Damn .... :wand:

Zitat von: angi am 11. Januar 2025, 12:35:24Als Kunsthandwerker hast du vermutlich eine Arbeit, die du gern machst, so dass dir die Zeit egal ist, die du dafür aufbringst.
Du sprichst mir aus der Seele! :yes: 
Andererseits lebe ich schon so lange in diesem Haus, bin hier echt verwurzelt. Kleinere Arbeiten in der Wohnung kann ich wohl selbst machen, bzw. ,,man hilft sich gegenseitig auf dem Dorf", aber die Freude an solch Tätigkeiten hält sich in der Tat in Grenzen ....


Zitat von: rain3am am 10. Januar 2025, 19:39:081. Haus und Grundstück haben einen Wert von ca. 50.000 Euro. Wenn ich es nun, während des Bezugs von Bürgergeld, für ein Fünftel dessen kaufen kann, so muss das doch für das JC okay sein, oder nicht?!?? Ich könnte die Summe ja aus meinem ,,Schonvermögen" aufbringen, das JC bräuchte in Zukunft keine Mietzahlungen mehr zu berücksichtigen.

2. Ich wäre dann ,,plötzlich" Hausbesitzer, hätte zudem das Haus für einen Bruchteil seines Wertes erhalten. Würde das JC dies womöglich als ,,Zugewinn" / ,,verwertbares Vermögen" betrachten, ähnlich wie bei einer Schenkung, bzw. Erbschaft?

3. Macht es einen Unterschied, wenn ich den Kauf des Hauses als ,,Veränderungsmitteilung" angebe, oder ich den Kauftermin (falls möglich) so setze, dass ich bei einem WBA dann eben nicht mehr die Mietkosten, sondern (neu erworbenes) Wohneigentum angebe?

4. Ist es überhaupt ,,machbar", während des Bezugs von Bürgergeld aus dem Schonvermögen heraus das Haus zu kaufen, oder müsste ich mich vom Bezug abmelden, anschließend das Haus erwerben und ggf. daraufhin als dann Hausbesitzer wieder Bürgergeld beantragen?

Einmal davon ausgegangen, ich würde das Haus kaufen, geschenkt bekommen, erben, wie auch immer:
Die Beantwortung oder Infos zu meinen Fragen 1. bis 4. wären für mich schon von großem Interesse!!!
Vielleicht, wäre schön, kann jemand noch explizit darauf eingehen ....
Allerbesten Dank, einmal mehr! :smile:

Sheherazade

Zitat von: rain3am am 12. Januar 2025, 15:24:29Vollkommen unwissend bin ich bei dem angesprochenen Thema der Schenkung, oder einem Kauf für 1 Euro. Ich weiß gerade nicht, welche eventuellen Nachteile so etwas für den VM bedeuten würde (Finanzamt?).

Nein, für den Vermieter hätte das keine Nachteile, nur für dich und zwar aus Richtung des Finanzamtes, Stichwort Schenkungssteuer.

Zitat von: rain3am am 12. Januar 2025, 15:24:29Das JC würde eine Schenkung doch ganz sicher als ,,Zugewinn" betrachten, wodurch mein Anspruch auf Bürgergeld entfiele! Sehe ich das richtig?

Nein, das siehst du falsch. Den Begriff "Zugewinn" gibt es nur bei Ehescheidungen. Solange du darin wohnst, wird eine Schenkung oder auch ein sehr günstiger Kauf hinsichtlich des Jobcenters keine Probleme machen, vorausgesetzt, die Wohnfläche (ohne gewerblich genutzter Fläche!) bewegt sich noch im angemessenen Rahmen.

Wenn das Finanzamt allerdings weit nach der Vertragsabwicklung mehrere 10.000€ Schenkungssteuer von dir haben möchte, hast du neben einer veralteten Heizung das nächste Problem.

Vielleicht kannst du ja mal beim Vermieter erfragen, ob ihm schon sein neuer Grundsteuerbescheid vorliegt - damit könnte man recht gut den Verkehrswert des Hauses bzw. des Hausgrundstückes wenigstens schätzen.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Schätzen kann man viel, erst wenn es jemand kauft ist der Wert sicher.
Wenn es niemand kauft ist es genau null Wert.

Sheherazade

Zitat von: Ronald BW am 12. Januar 2025, 17:18:26Schätzen kann man viel, erst wenn es jemand kauft ist der Wert sicher.

Schon klar. Das Finanzamt wird trotzdem nicht den Kaufpreis als Verkehrswert ansetzen, wenn mit dem Grundsteuerbescheid ein völlig anderer bzw. wesentlich höherer Wert ermittelt wird. Seit der Grundsteuerreform hat das Finanzamt völlig andere Möglichkeiten, solche Verkäufe auf den Prüfstand zu stellen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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rain3am

Zitat von: Sheherazade am 12. Januar 2025, 16:56:43Nein, das siehst du falsch. Den Begriff "Zugewinn" gibt es nur bei Ehescheidungen. Solange du darin wohnst, wird eine Schenkung oder auch ein sehr günstiger Kauf hinsichtlich des Jobcenters keine Probleme machen
Okay, lassen wir mal den Begriff "Zugewinn" beiseite. Würde ich das Haus samt Grundstück sehr günstig kaufen können ODER als Schenkung erhalten ODER vererbt bekommen: Das JC würde sich daran nicht stören, dies nicht als neu hinzugekommenes "verwertbares Vermögen" betrachten?!?? ....gehen wir bitte einfach mal davon aus, Haus mit Grundstück hätte einen Wert von 50.000 Euro!
Zusatzfrage: ich müsste das JC NICHT vorab von der Kaufabsicht informieren, richtig?!?

Sheherazade

Zitat von: rain3am am 12. Januar 2025, 22:07:41Das JC würde sich daran nicht stören, dies nicht als neu hinzugekommenes "verwertbares Vermögen" betrachten?!?? ....gehen wir bitte einfach mal davon aus, Haus mit Grundstück hätte einen Wert von 50.000 Euro!

Selbst bewohntes angemessenes Wohneigentum ist geschütztes Vermögen. Und wieso neu hinzu gekommenes Vermögen, du gibst ja für den Kauf dein vorhandenes Vermögen dafür her, so gesehen ist es also nur eine Vermögensumwandlung.

Zitat von: rain3am am 12. Januar 2025, 22:07:41Zusatzfrage: ich müsste das JC NICHT vorab von der Kaufabsicht informieren, richtig?!?

Nein, du darfst dein Geld (= Vermögen) ausgeben, wofür du möchtest.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: Sheherazade am 13. Januar 2025, 09:15:40Selbst bewohntes angemessenes Wohneigentum ist geschütztes Vermögen.
Ein großer Teil des Hauses (mehr als die Hälfte) besteht aus selbst genutztem Arbeitsbereich. Wird dann fiktive (gewerbliche) Miete angerechnet für diese Räume?