Bundesregierung einigt sich wohl auf scharfe Bürgergeld-Sanktionen

Begonnen von selbiger, 09. Oktober 2025, 09:11:44

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selbiger

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

superMeier

Hier noch etwas konkreter:

https://www.bild.de/politik/inland/berlin-strenge-sanktionen-fuer-buergergeld-empfaenger-beschlossen-68e75466d3ab2139f9f10ee7

Innerhalb von 1 - 1,5 Monaten können die Leistungen (inkl. Mietzahlung) komplett eingestellt werden. Also das könnte für einige schon heftig werden.

Abgesehen davon gibt es für die ganzen Terminschwänzer ohne Krankmeldung direkt heftige Sanktionen. Also die Wartezimmer werden sicher voller werden demnächst :). Wobei ein Arzt sicher auch nicht ohne Grund auf Dauer krankschreibt.

Marco1982

So wie ich es verstehe Kunden bekommen ab 3 verpassten Termine ohne Grund kein Geld mehr, wie jetzt schon wenn man Unterlagen nicht einreicht wo fehlen.

Hatte das ja schon mal geschrieben das sie das wohl so machen, weil dann ist es keine Sanktion sondern fehlende Mitwirkung, so umgeht man das Urteil 2019.

Da ist halt jetzt noch die Frage sobald man wieder mitarbeitet ( zum Jobcenter geht Termin) gibts es dann wieder Geld?

Bei Bewerbungen und Maßnahmen solle es wohl bei 30% bleiben aber sofort.

Leute die wo denn Arbeitsvertrag nicht Unterschreiben, da ist der Regelsatz weg, aber Miete und Krankenkasse läuft wohl weiter, so wie es jetzt auch schon möglich, allerdings wohl etwas einfacher für die Jobcenter zum Umsetzen.

So verstehe ich das, wird man aber mal warten müssen bis mehr Infos da sind.

Ist ja jetzt auch erstmal nur der erste Teil der Reform, was Miete und Co angeht soll ja dann im 2 Teil kommen nächstes Jahr.

superMeier

Zitat von: Marco1982 am 09. Oktober 2025, 09:31:50Da ist halt jetzt noch die Frage sobald man wieder mitarbeitet ( zum Jobcenter geht Termin) gibts es dann wieder Geld?


Gute Frage, eventuell die Mietzahlung würde ich vermuten, aber zum Teil werden die Sanktionen (z.B.) 30% oder mehr erstmal aufrecht erhalten werden.

Auch neu: Für jeden wird eine Eingliederungsvereinbarung (nennt sich jetzt nur anders) ab dem ersten Termin Pflicht.

Also dann kann es ja nun wieder aufwärts mit Deutschland gehen, nachdem jetzt knallhart gegen Bürgergeldempfänger vorgegangen wird :sleep:

chrisi01

Wie schon geschrieben, wird das so bestimmt nicht 1:1 aus dem Bundestag rauskommen (BVG Urteil). Vor 2026 passiert da sowieso nichts. Vor jeder Sanktion kommt natürlich die Anhörung, die 30 Prozent waren ja schon vorher klar. Totalverweigerer gab es wohl kaum. Die Kosten der Unterkunft werden nicht gedeckelt, oder doch? Alles halb so wild.

superMeier

Zitat von: chrisi01 am 09. Oktober 2025, 10:59:49Wie schon geschrieben, wird das so bestimmt nicht 1:1 aus dem Bundestag rauskommen (BVG Urteil).

Das ist natürlich kompletter Unsinn, das wurde ja jetzt gerade von der Regierung beschlossen, welche auch die Mehrheit hat, ganz sicher wird das so kommen.

Inwieweit die Totalsanktionen dann im Einzelfall gerechtfertigt sind, muss dann notfalls ein Gericht überprüfen, der BGH hat diese aber auch nicht generell ausgeschlossen. Im Grunde ist eine Sanktionen von 50-70% auch schon mehr als genügend.

Zudem wird es durch den neuen Kooperationsvertrag - welcher für jeden Empfänger Pflicht wird, diesen zu unterschreiben - sicher möglich sein, eine Menge Druck aufzubauen, bspw. mit einer Mindestanzahl von Bewerbungen oder weiteren Forderungen, die werden sich da schon was einfallen lassen.
Du solltest das mal nicht unterschätzen, das werden irgendwelche Top-Juristen ausarbeiten, keine Amateure, das wird am Ende schon alles rechtmäßig und gesetzeskonform sein.

Zitat von: chrisi01 am 09. Oktober 2025, 10:59:49Vor 2026 passiert da sowieso nichts

Vermutlich, allerdings ist es auch nicht mehr allzu lange bis 2026.
Zitat von: chrisi01 am 09. Oktober 2025, 10:59:49Vor jeder Sanktion kommt natürlich die Anhörung,


Ja und? Dann muss der Empfänger aber trotzdem eine Begründung für seine Abwesenheit liefern, zudem kann zeitgleich zum Folgetermin geladen werden.

Zitat von: chrisi01 am 09. Oktober 2025, 10:59:49Alles halb so wild.

Das glaub ich weniger, den JC wird sicher die Möglichkeit gegeben, sehr viel Druck aufzubauen, auch Sanktionen werden leichter durchgesetzt werden können.


Bimimaus5421

Zitat von: superMeier am 09. Oktober 2025, 11:12:42
Zitat von: chrisi01 am 09. Oktober 2025, 10:59:49Wie schon geschrieben, wird das so bestimmt nicht 1:1 aus dem Bundestag rauskommen (BVG Urteil).

Das ist natürlich kompletter Unsinn, das wurde ja jetzt gerade von der Regierung beschlossen, welche auch die Mehrheit hat, ganz sicher wird das so kommen.

Inwieweit die Totalsanktionen dann im Einzelfall gerechtfertigt sind, muss dann notfalls ein Gericht überprüfen, der BGH hat diese aber auch nicht generell ausgeschlossen. Im Grunde ist eine Sanktionen von 50-70% auch schon mehr als genügend.

Zudem wird es durch den neuen Kooperationsvertrag - welcher für jeden Empfänger Pflicht wird, diesen zu unterschreiben - sicher möglich sein, eine Menge Druck aufzubauen, bspw. mit einer Mindestanzahl von Bewerbungen oder weiteren Forderungen, die werden sich da schon was einfallen lassen.
Du solltest das mal nicht unterschätzen, das werden irgendwelche Top-Juristen ausarbeiten, keine Amateure, das wird am Ende schon alles rechtmäßig und gesetzeskonform sein.

Zitat von: chrisi01 am 09. Oktober 2025, 10:59:49Vor 2026 passiert da sowieso nichts

Vermutlich, allerdings ist es auch nicht mehr allzu lange bis 2026.
Zitat von: chrisi01 am 09. Oktober 2025, 10:59:49Vor jeder Sanktion kommt natürlich die Anhörung,


Ja und? Dann muss der Empfänger aber trotzdem eine Begründung für seine Abwesenheit liefern, zudem kann zeitgleich zum Folgetermin geladen werden.

Zitat von: chrisi01 am 09. Oktober 2025, 10:59:49Alles halb so wild.

Das glaub ich weniger, den JC wird sicher die Möglichkeit gegeben, sehr viel Druck aufzubauen, auch Sanktionen werden leichter durchgesetzt werden können.


Zwang zur Unterschrift auf dem koperationsvertrag ? So ein unsinn .Es gibt keinen Zwang keiner kann gezwungen werden seine zustimmung mit seiner Unterschrift unter einen rechtswidrigen Vertrag zu unterschreiben


Das weiß auch die Regierung

Art 1 gg , 1 sgb 1 steht § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen


1 BvL 7/16 das Existenzminimim muss jederzeit gewährt werden
Also wird es hoffentlich weiterhin klagen und widersprüche hageln ...


superMeier

#7
Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Oktober 2025, 12:08:40Zwang zur Unterschrift auf dem koperationsvertrag ? So ein unsinn .Es gibt keinen Zwang keiner kann gezwungen werden seine zustimmung mit seiner Unterschrift unter einen rechtswidrigen Vertrag zu unterschreiben

Das stimmt ausnahmsweise, aber wie aus der Pressekonferenz zu entnehmen, wird dieser dann per Verwaltungsakt erlassen. Aber redet es euch nur weiterhin schön, es wird ganz sicher wesentliche Änderungen geben. Ist mir aber egal, was ihr glaubt.

Einerseits ist es gut, dass das JC nun bald größere Möglichkeiten hat, vor allem gegen Totalverweigerer vorzugehen und auch  bei Kunden, die bei Terminen (vor allem mehrfach) fernbleiben. Andererseits wird so natürlich trotzdem der Druck auf alle extrem erhöht, auch diejenigen, die sich immer vorbildlich verhalten.

Der einzige Vorteil ist vielleicht, dass das Thema in den Medien nun hoffentlich bald mal abgehakt ist und die sich nun hoffentlich mal wieder anderen Themen widmen werden. Man hätte ja die letzten 1-2 Jahre meinen können, das Wohl von Deutschland hängt allein von den Bürgergeldempfängern ab.

Bzw. es war doch eigentlich auch eine Hauptforderung, die knapp 1 Millionen Ukrainer aus dem Bürgergeld zu nehmen? Was ist denn nun eigentlich damit? Davon war in der PK nichts zu entnehmen.

Bimimaus5421

Zitat von: superMeier am 09. Oktober 2025, 12:20:54
Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Oktober 2025, 12:08:40Zwang zur Unterschrift auf dem koperationsvertrag ? So ein unsinn .Es gibt keinen Zwang keiner kann gezwungen werden seine zustimmung mit seiner Unterschrift unter einen rechtswidrigen Vertrag zu unterschreiben

Das stimmt ausnahmsweise, aber wie aus der Pressekonferenz zu entnehmen, wird dieser dann per Verwaltungsakt erlassen. Aber redet es euch nur weiterhin schön, es wird ganz sicher wesentliche Änderungen geben. Ist mir aber egal, was ihr glaubt.



Willst du hier zum Gehorsam aufrufen ?

Gegen den Verwaltungsakt gibt es weiterhin den Rechtsweg
Hartz 4 ist das grösste Verbrechen und ihr wollt es zulassen als euch dagegen zu wehren ?

Angriff auf die Menschenwürde

Der Arbeitslose muss dann mit seiner Arbeit seinen Lebensunterhalt finanzieren können ohne das er auf Sozialleistungen angewiesen ist und das ist unrealtisch bei anhaltenden Arbeitplatzanbau und Ki

Da soll mal die Regierung erklären wo die Arbeit herkommen soll ?




Fakt ist das die jc mitarbeiter alle von unseren Steuergelder leben und deren Aufgabe ist das Existenzminimun zu sichern und nicht zu dranglasieren und schikanieren und das Essen wegzunehmen ...


Es soll deren Arbeitsplätze gesichert werden ..

Einerseits ist es gut, dass das JC nun bald größere Möglichkeiten hat, vor allem gegen Totalverweigerer vorzugehen und auch  bei Kunden, die bei Terminen (vor allem mehrfach) fernbleiben. Andererseits wird so natürlich trotzdem der Druck auf alle extrem erhöht, auch diejenigen, die sich immer vorbildlich verhalten.


Was sagt Art 1 gg nichts verstanden ?

Der einzige Vorteil ist vielleicht, dass das Thema in den Medien nun hoffentlich bald mal abgehakt ist und die sich nun hoffentlich mal wieder anderen Themen widmen werden. Man hätte ja die letzten 1-2 Jahre meinen können, das Wohl von Deutschland hängt allein von den Bürgergeldempfängern ab.

Bzw. es war doch eigentlich auch eine Hauptforderung, die knapp 1 Millionen Ukrainer aus dem Bürgergeld zu nehmen? Was ist denn nun eigentlich damit? Davon war in der PK nichts zu entnehmen.
Die Regierung muss der arbeitende Bevölkerung was servieren ,den zusamenhang nicht verstanden ?

anne


2_Gerhaard

was für eine Meldepflicht und wofür ?

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Konkret heißt das: Jeder Empfänger bekommt einen Termin im Jobcenter. Schwänzt der Arbeitslose, wird sofort ein neuer Termin eingestellt. Erscheint er wieder nicht, wird die Stütze um 30 Prozent gekürzt. Taucht er auch beim dritten Termin nicht auf, wird der monatliche Satz komplett gestrichen. Wenn der Terminschwänzer sich dann immer noch nicht meldet, wird auch die Mietzahlung an den Leistungsempfänger eingestellt, die Miete geht dann im Zweifel direkt an den Vermieter.
https://www.bild.de/politik/das-hat-schwarz-rot-beschlossen-das-buergergeld-ist-geschichte-68e7656e14154520ea137e52
,,Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben", sagte SPD-Sozialministerin Bärbel Bas: ,,Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist." Härtefälle würden aber berücksichtigt.
https://www.bild.de/politik/das-hat-schwarz-rot-beschlossen-das-buergergeld-ist-geschichte-68e7656e14154520ea137e52



xoxoxo

Wäre doch mal sinnvoll den Spieß umzukehren.
Jeden Tag das JC mit Besuchen so fluten das ein Betrieb gar nicht mehr möglich ist.
Zusätzlich Telefon und Mails dass sollte doch möglich sein.
Also wer geneigt ist ran.

anne

Dadurch würde die Warteschlange einfach nur länger werden, mehr nicht.
Das Jobcenter hat eine Servicenummer und E mails werden längst nicht mehr entgegengenommen.

selbiger

Das bedeutet die Bürgergeld-Verschärfung für Betroffene..

https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/beruf-karriere/arbeitslosigkeit/arbeitslosengeld/id_100948718/buergergeld-wird-grundsicherung-strengere-sanktionen-weniger-schonvermoegen.html

zitat..Wer einen ersten Termin im Jobcenter nicht wahrnimmt, erhält zunächst eine zweite Einladung. Bleibt auch dieser Termin ungenutzt, wird die monatliche Auszahlung um 30 Prozent gekürzt. Erscheint die Person auch zum dritten Termin nicht, werden die Leistungen vollständig gestrichen. Wer zudem im Folgemonat erneut fernbleibt, verliert sämtliche Zahlungen, einschließlich der Unterstützung für Unterkunft und Heizung.

das heist im umkehrschluss..man nimmt die obdachlosigkeit einzelner oder gar familien bis zum tot dieser,in kauf..meine frage dahingehend währe..??warum müssen für das versagen sämtlicher regierungen imemr die schwächsten hinhalten..?die jenigen die offensichtlich nichts für den zerfall von deutschland können..die sozialschwachen müssen imemr irgendwie als sündenböcke herhalten.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Vollloser

Zitat von: superMeier am 09. Oktober 2025, 11:12:42das werden irgendwelche Top-Juristen ausarbeiten

Im Jobcenter/BA Top-Juristen !?!?  :schock:  :mocking:

Wenn ich das richtig verstehe, soll JETZT erst so richtich (ab nächstes Jahr !?) im wesentlichen dies hier umgesetzt werden: https://hartz.info/index.php/topic,133792.0.html
Und eben auch für sog. "Terminverweigerer" (neues Wort  :sehrgut:  :grins:  ).
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !