Wann wieder Antrag bei Ablehnung

Begonnen von Tränenschleier, 11. November 2025, 21:34:10

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Tränenschleier

Hallo:
Eine schwere Lage, hoffentlich kann einer der Experten helfen:
Wann könnte man wieder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn ein Antrag abgelehnt wird?
Wann kann man wieder und unter welchen Bedingungen ein neuer Antrag?
Herzlichen Dank.

Konstantin

Man kann jederzeit einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, da es keine gesetzliche Wartezeit nach einer Ablehnung gibt.

Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids kann man kostenlos Widerspruch einlegen. Das ist oft der schnellere und effektivere Weg, wenn sich an der medizinischen Situation nichts Grundlegendes geändert hat, da die ursprüngliche Entscheidung dann intern überprüft wird.

Ein neuer Antrag ist besonders sinnvoll, wenn sich der Gesundheitszustand seit dem letzten Bescheid oder dem Widerspruchsbescheid deutlich verschlechtert hat oder neue, relevante medizinische Berichte vorliegen, die beim ersten Mal nicht berücksichtigt wurden.

Tränenschleier

Der Ärztliche Dienst hatte mein Leiden wohl anerkannt, musste sich wohl an die beiden Schreiben vom Arzt halten, deswegen war dort die Erwerbsunfähigkeit nur für 6 Monate.

Sheherazade

Zitat von: Tränenschleier am 11. November 2025, 21:34:10Wann könnte man wieder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn ein Antrag abgelehnt wird?

Kommt etwas auf die Begründung an, warum die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde. Die Erwerbsfähigkeit kannst du jederzeit wieder prüfen lassen wie von @Konstantin geschrieben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"