Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?

Begonnen von Katrin, 30. Dezember 2025, 23:17:07

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peter_m und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Katrin

Der Anwaltstermin meines Bruders war gestern. Er sagte, nein Bruder solle sich am besten selbst mit seiner Frau einigen.

Und er soll nur noch 50 Prozent der Kreditsumme zahlen und dass er für die Kinder seiner Frau nicht verantwortlich ist.


Ottokar

#16
Der Anwalt hat offenbar keine Lust, das Mandat zu übernehmen.

Für eine Scheidungsfolgenvereinbarung aka Trennungsvereinbarung benötigt man einen Notar.
Wegen dem Haus wird für die Vermögensauseinandersetzung ohnehin ein Notar benötigt.
Wenn beide im Grundbuch stehen, kann die Frau seinen Auszug nicht fordern.
Sollte sie dies gewaltsam versuchen: Polizei rufen.
Was das Haus und den Hauskredit betrifft, kann er darauf bestehen, dass das Haus verkauft wird und notfalls ihre Zustimmung oder eine Teilungsversteigerung einklagen. Er kann nicht dazu gezwungen werden, den Kredit für ein Haus zu bezahlen, das er nicht mehr bewohnen kann.
Steht nur eine Person im Grundbuch, ist diese nach einer Scheidung alleiniger Eigentümer. Wenn das die Frau ist und beide Kreditnehmer beim Hauskredit sind, kann die Bank vom Mann den vollen Kreditbetrag verlangen. In dem Fall bleibt dem Mann nur, die Zahlung zu verweigern um so seine finanziellen Verluste klein zu halten. Es kommt dann durch die Bank zur Zwangsversteigerung.

Wenn die Kinder nicht seine sind, ist er da komplett raus.
Die Frau hat nur Anspruch auf Unterhalt, wenn sie selbst nicht in der Lage ist, diesen vollständig selbst zu erarbeiten. Solche Gründe kann ich hier nicht erkennen.
Einen Unterhaltsanspruch, den die Frau durch Kündigung ihres Jobs absichtlich herbeiführt, wird kein Gericht anerkennen.

Ausländerin heiratet Deutschen, kauft mit diesem ein Haus, und sobald sie die deutsche Staatsbürgerschaft hat, schmeißt sie ihn raus und lässt ihn für das Haus und ihren Unterhalt blechen. Alles schon x Mal dagewesen. Klappt aber nur, wenn der Mann so blöd ist Letzteres mitzumachen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Katrin

Danke für die umfassende Information, Ottokar!

Sollte mein Bruder denn einen anderen Anwalt nehmen, da sich dieser als offensichtlich unwillig bzw. inkompetent erwiesen hat?

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Katrin

#19
Danke für den link

Katrin

Die Frau meines Bruders hat jetzt die Scheidung eingereicht. Im Schreiben vom Amtsgericht steht geschrieben, dass die Eheleute mehr als 1 Jahr getrennt leben. Dabei waren die Eheleute erst Wheinachtten 2025 zusammen bei unseren Eltern und am 29.12.25 hat mein Bruder seine noch-Frau 300 km entfernt zum Flughafen gebracht und im September waren sie gemeinsam im Urlaub.

Die Trennung existiert real seit Anfang Januar 2026. Wie sollte mein Bruder darauf reagieren? Das Amtsgericht will innerhalb von 14 Tagen eine Stellungnahme dazu.

Sollte die Stellungnahme durch einen Anwalt erfolgen?

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 14. Februar 2026, 18:00:37Die Frau meines Bruders hat jetzt die Scheidung eingereicht.

Das ist gut, besser sie als er.

Zitat von: Katrin am 14. Februar 2026, 18:00:37Im Schreiben vom Amtsgericht steht geschrieben, dass die Eheleute mehr als 1 Jahr getrennt leben. ..............

Zitat von: Katrin am 14. Februar 2026, 18:00:37Die Trennung existiert real seit Anfang Januar 2026. Wie sollte mein Bruder darauf reagieren?

Kommt darauf an, was er will: Wenn er dem zustimmt, geht es wenigstens etwas schneller voran, ansonsten muss er noch fast ein Jahr Trennungszeit hinter sich bringen.

Zitat von: Katrin am 14. Februar 2026, 18:00:37Sollte die Stellungnahme durch einen Anwalt erfolgen?

Muss nicht, wäre im Falle deines Bruders aber vermutlich besser.


"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: Katrin am 14. Februar 2026, 18:00:37Sollte die Stellungnahme durch einen Anwalt erfolgen?
Würde ich in dem Fall dringendst empfehlen!
Wenn sie schon falsche Angaben zur Trennungszeit macht, möchte ich nicht wissen was da noch für Sachen von ihr kommen.

Ob er den Zeitangabe (per RA) zustimmt muss er selber wissen. So hätte er die Trennungszeit schon hinter sich. Sollte dann alles schneller gehen.
Allerding kommen von seiner noch Ehefrau weitere Lügen hätte er (wenn er das belegen kann) einen Beweis das sie schonmal gelogen hat.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Sensoriker am 15. Februar 2026, 10:30:47Allerding kommen von seiner noch Ehefrau weitere Lügen hätte er (wenn er das belegen kann) einen Beweis das sie schonmal gelogen hat.

Und das soll inwiefern hilfreich sein? Bei dem Rest kann sie nicht lügen, da muss im Vorfeld alles belegbar sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Katrin

Die Ehefrau hat ja gleichzeitig auch schon "den Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleiches" gestellt.

Nur wieso müsste mein Bruder jetzt schon Versorgungsausgleich zahlen, wenn die Eheleute real erst seit 5.1.26 getrennt sind? Eine Trennung, die über ein Jahr dauert, ist reine Phantasieerfindung der Frau..

Sheherazade

Du solltest dich erstmal über die ganzen Begrifflichkeiten bei einer Scheidung schlau machen, damit du deinen Bruder nicht noch mehr verunsicherst.

Der Versorgungsausgleich betrifft den Altersvorsorgeerwerb während der Ehezeit und die Durchführung MUSS mit dem Scheidungsantrag beantragt werden. Dein Bruder muss da gar nichts zahlen, Rentenansprüche werden auf dem Papier übertragen.

Der Zugewinnausgleich ist wieder was völlig anderes.
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Katrin

Danke Sherezedade.

Aber muss mein Bruder der Frau nicht viel schneller Unterhalt zahlen, wenn er der Scheidung jetzt schon zustimmmt?

Sheherazade

Nein. Es ist doch ohnehin fraglich ob sie überhaupt einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben wird. Trennungsunterhalt scheint sie ja nicht zu verlangen.
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Katrin

Wieviel kostet denn die Stellungsnahme durch den Anwalt zum Scheidungsantrag?

Bzw. welchen Nachteil hat mein Bruder, wenn er dem Amtsgericht die Stellugnahme ohne Anwalt mitteilt?

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 15. Februar 2026, 15:07:39Bzw. welchen Nachteil hat mein Bruder, wenn er dem Amtsgericht die Stellugnahme ohne Anwalt mitteilt?

Eigentlich keinen, wenn er es richtig macht - man müsste auch wissen, was da überhaupt genau drin steht. Er kann dem Antrag zustimmen, ihn ablehnen oder eigene Folgesachen (z. B. Unterhalt, Vermögen) beantragen. Bei Einigkeit genügt eine einfache schriftliche Zustimmung, was das Verfahren beschleunigt.
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"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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